Naja, auf jeden Fall sind hier mehrere Faktoren zusammengekommen.
Der Betrüger ist offensichtlich sowohl an die Zugangsdaten zum Online-Banking System der Bank gekommen (verm. Trojaner, ist wohl weltweit so), hatte Kenntnis über die für die TAN-Zustellung genutzte Rufnummer und zusätzlich ist die Rufnummernportierung auf eine andere SIM-Karte mehr oder minder ohne weitere Authorisierungsmechnismen durchgelaufen.
Alles zusammen sehr ungewöhnlich - klingt nach einem schlechten James Bond.
Mit einer solchen Verkettung von unglücklichen Umständen kriege ich bestimmt auch Zugang zu einem Remote Login eines Geheimdienstes
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Der Mobilfunk Provider kann nach meinem Leienverständnis aber hier auch nicht für den Vermögensschaden haftbar gemacht werden. Klar hat er einen Fehler gemacht, aber der Vermögensschaden am Ende der Kette ist eine nur unmittelbare Folge davon.
Wenn ich einen Brief mit einem Schlüssel versende und dieser geht verloren, kann ich vom Transportdienstleister auch nur den Ersatz des Schlüssels verlangen, nicht aber die möglichen Wertgegenstände die das Schloß schützt, zu dem der Schlüssel gehört. Wenn ich so etwas haben will, muss ich es einzelvertraglich regeln oder eine allgemeine Sonderregelung wie Wertpost nutzen.
Stellt euch mal vor, der Schlüssel gehörte zu einem Waffen-/Munitionsbunker und damit werden entsprechende "Folgen" verursacht.
Oder anders: Eine Bank hat eine Überweisung ausgeführt und mit dem Geld wurde ein Terroranschlag bezahlt. Ist die Bank nun für den Anschlag verantwortlich?