Hallo aus Hamburg,
folgende Frage:
Ab 31.10. gelten neue AGB's der Banken.
Diese fordern beim Online-Banking, daß auf dem verwendeten System
handelsübliche Sicherheitsvorkehrungen wie Anti-Viren-Programm und
Firewall installiert sind und diese ebenso wie die verwendeten
System- und Anwendungssoftware regelmäßig aktualisiert werden.
Verstößt der Kontoinhaber gegen seine Sorgfaltspflicht, muss er die
Schäden aus eigener Tasche bezahlen, die durch "unautorisierte
Zahlungsvorgänge" entstanden sind.
Soweit so gut und eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Die Frage die sich stellt ist, wird der Schutz eines kostenfreien Antiviren Schutzprogramms, welches naturgemäß natürlich nicht den
Schutz gewährt den ein kostenpflichtiges Programm beinhaltet, im
Falle eines unverschuldeten Missbrauchs als ausreichend angesehen?
Natürlich habe ich außer bei meinem Antiviren-Programm und bei BSI das Thema auch bei meiner Bank hinterfragt um soviel wie möglich
Informationen zu diesem Thema zusammenzutragen, welches durch den
Beschluss der Europäischen Union zur Neuregelung der AGB's bei allen
Banken und Sparkassen zum 31.10.2009 führt.
Die Stellungnahme meines Antiviren Programm-Anbieters und von BSI haben leider kein Licht ins Dunkel gebracht. Die Antwort meiner Bank hierzu steht noch aus.
Vielleicht hat auch der eine oder andere Leser hier im Forum noch
weitere Informationen hierzu?
Gruß
Tokositna
folgende Frage:
Ab 31.10. gelten neue AGB's der Banken.
Diese fordern beim Online-Banking, daß auf dem verwendeten System
handelsübliche Sicherheitsvorkehrungen wie Anti-Viren-Programm und
Firewall installiert sind und diese ebenso wie die verwendeten
System- und Anwendungssoftware regelmäßig aktualisiert werden.
Verstößt der Kontoinhaber gegen seine Sorgfaltspflicht, muss er die
Schäden aus eigener Tasche bezahlen, die durch "unautorisierte
Zahlungsvorgänge" entstanden sind.
Soweit so gut und eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Die Frage die sich stellt ist, wird der Schutz eines kostenfreien Antiviren Schutzprogramms, welches naturgemäß natürlich nicht den
Schutz gewährt den ein kostenpflichtiges Programm beinhaltet, im
Falle eines unverschuldeten Missbrauchs als ausreichend angesehen?
Natürlich habe ich außer bei meinem Antiviren-Programm und bei BSI das Thema auch bei meiner Bank hinterfragt um soviel wie möglich
Informationen zu diesem Thema zusammenzutragen, welches durch den
Beschluss der Europäischen Union zur Neuregelung der AGB's bei allen
Banken und Sparkassen zum 31.10.2009 führt.
Die Stellungnahme meines Antiviren Programm-Anbieters und von BSI haben leider kein Licht ins Dunkel gebracht. Die Antwort meiner Bank hierzu steht noch aus.
Vielleicht hat auch der eine oder andere Leser hier im Forum noch
weitere Informationen hierzu?
Gruß
Tokositna