Zahlung per IBAN - Fremdwährung

 
MarkusH
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Zahlung per IBAN - Fremdwährung

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Gepostet: 14.01.2010 - 13:07 Uhr  ·  #1
Hallo,

ich habe eine Rechnung einer polnischen Firma bekommen. Der Rechnungsbetrag ist in Zloty, als Kontonummer ist eine 26-stellige Zahl angegeben und eine achstellige SWIFT.
Ich würde gerne per EU-Überweisung mit IBAN/BIC online überweisen, da hier weniger Gebühren als bei dem "Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr" entstehen. Man kann aber dabei ja nur in Euro zahlen. Deswegen möchte ich fragen wie ich den Rechnungsbetrag richtig in Euro umrechne und ob man die genannte Kontonummer als IBAN verwenden kann.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Michael Döring
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Re: Zahlung per IBAN - Fremdwährung

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Gepostet: 14.01.2010 - 13:12 Uhr  ·  #2
Ich würde mal googlen, wie der Kurs Zloty/Euro festgelegt wurde und den dann verwenden.
In der SEPA- oder EU-Überweisung nimmste dann die 26stellige Nummer (müsste eigentlich die IBAN sein) als Kontonummer und die Swift als BIC.
Letztere mit X hinten auf 11 Stellen füllen, falls erforderlich.
Wenn daran etwas falsch ist, wird Dir das Onlinebanking Deiner Bank das anzeigen, dann sehen wir mal weiter.
Zimmi
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Re: Zahlung per IBAN - Fremdwährung

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Gepostet: 14.01.2010 - 13:16 Uhr  ·  #3
Hallo,

also ich würde vorher nochmal das Gespräch mit dem Händler suchen. Wenn die Rechnung in Zloty fakturiert ist, darfst du das nicht einfach in Euro umrechnen, nur weil du damit eine bessere Überweisungart wählen kannst. Stimmt der Händler zu, ist das natürlich kein Problem.

In dem Fall solltest du die abgedruckte Kontonummer dann auch nutzen können. Die IBAN in Polen ist meines Wissens 28 Stellen lang und beginnt mit PL
Michael Döring
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Re: Zahlung per IBAN - Fremdwährung

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Gepostet: 14.01.2010 - 13:22 Uhr  ·  #4
Zitat geschrieben von Zimmi
Wenn die Rechnung in Zloty fakturiert ist, darfst du das nicht einfach in Euro umrechnen, nur weil du damit eine bessere Überweisungart wählen kannst.

Aus Interesse: Warum nicht?
Der Kurs ist gesetzlich festgelegt - bestimmt auch für Polen. Und Euro ist das gesetzliche Zahlungsmittel für Mitgliedsstaaten, oder etwa nicht?
Dem Verkäufer entstehen keine Nachteile.
Warum muss man das absprechen?
Zimmi
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Re: Zahlung per IBAN - Fremdwährung

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Gepostet: 14.01.2010 - 13:54 Uhr  ·  #5
Zu den vertraglichen Pflichten, die beide Vertragsparteien eingehen, gehört meines Wissens auch die Zahlung in der vereinbarten Währung. Habe kein BGB zur Hand, kann es also nichtmal für unser Land nachschlagen.
Sofern ich net grad Unfug rede, entsteht dem verkäufer eben jener (rechtlicher) Nachteil, dass nicht die geforderte Währung geliefert wird.
Ob die gezahlte Währung wieder zum täglichen Devisenkurs eingetauscht werden kann, ist dabei doch völlig egal.
Michael Döring
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Re: Zahlung per IBAN - Fremdwährung

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Gepostet: 14.01.2010 - 14:37 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von Zimmi
entsteht dem verkäufer eben jener (rechtlicher) Nachteil, dass nicht die geforderte Währung geliefert wird.

Was m.E. nicht zur Disposition steht, weil es gesetzliches Zahlungsmittel ist.
Aber vermuten sollten wir nicht. Gerade im intern. Geschäft schwierig.

Eine Absprache ist natürlich immer besser.
Fellini
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Re: Zahlung per IBAN - Fremdwährung

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Gepostet: 14.01.2010 - 14:38 Uhr  ·  #7
Mal weg von Gesetzen. Wie ist es denn mit Kursrisiken. Wenn die Partner Zahlung in Währung x vereinbaren, kann es je nachdem einen Riesenunterschied machen statt dessen Währung y zu nehmen. Was macht denn die polnische Bank, die die Euronen wieder in Zloty umrechnet? Macht die das umsonst? Zu welchem Kurs macht die das?

Also Markus:
Red mit dem Händler. Wenn der dir einen akzeptablen €-Betrag nennt, dann übersweise den per SEPA. Alles andere kann gutgehen, muss aber nciht. Im Zweifel handelst du dir einige Scherereien ein.
Michael Döring
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Re: Zahlung per IBAN - Fremdwährung

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Gepostet: 14.01.2010 - 14:39 Uhr  ·  #8
Zitat geschrieben von Fellini
Wie ist es denn mit Kursrisiken.


Bei EURO?
Sind da nicht die Kurse zu den jeweiligen nationalen Währungen der Teilnehmerstaaten festgelegt?
Zimmi
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Re: Zahlung per IBAN - Fremdwährung

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Gepostet: 14.01.2010 - 15:10 Uhr  ·  #9
Zitat geschrieben von Michael Döring
Zitat geschrieben von Zimmi
entsteht dem verkäufer eben jener (rechtlicher) Nachteil, dass nicht die geforderte Währung geliefert wird.

Was m.E. nicht zur Disposition steht, weil es gesetzliches Zahlungsmittel ist.


Der Vertrag ist eine schriftliche Absprache zwischen 2 Parteien. Und wenn der polnische Händler Zloty will (was im Wiki sogar noch als aktuell gültige Landeswährung ausgewiesen ist), dann intressieren sonstige gesetzlich gültige Zahlungsmittel nicht.
Was auch Sinn macht. Wofür hätten wir sonst das Schuldrecht, wenn die Vertragsparteien trotzdem solche Freiheiten bei den Zahlungsbedingungen hätten. Überspitzt gesagt könnte ja dann auch der polnische Händler sagen: Ok es steht zwar im Vertrag, dass ich grüne Gummibärchen liefere, aber ich habe grade zuviel Rote, da nehme ich doch lieber die. Ist ja beides Fruchtgummi :D

Zitat geschrieben von Michael Döring
Zitat geschrieben von Fellini

Wie ist es denn mit Kursrisiken.


Bei EURO?
Sind da nicht die Kurse zu den jeweiligen nationalen Währungen der Teilnehmerstaaten festgelegt?


Umrechnungskurse können genauso täglich ausgehandelt werden. Für den polnischen Händler ist ein Euro also mitunter mal mehr wert und mal weniger.
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