Hi,
gebt Ihr FTAM-Kunden grundsätzlich jetzt auch die AZV-Berechtigung mit, damit ggfls. bei Bedarf auch eine EU-Standardüberweisung abgesetzt werden kann?
Wird nur IZV-Berechtigung erteilt so sind keine Aufträge mit BIC/Swift und IBAN möglich da der IZV bur Konto und BLZ kennt.
Wenn der Kunde AZV-Berechtigung bekommt, wird dan auch eine Sondervereinbarung für Auslandszahlungsverkehr mit ihm abgeschlossen und bekommt dieser Kunde auch die Sonderbedingungen für AZV? Das wäre dan ja wo möglich jeder Neukunde.
gebt Ihr FTAM-Kunden grundsätzlich jetzt auch die AZV-Berechtigung mit, damit ggfls. bei Bedarf auch eine EU-Standardüberweisung abgesetzt werden kann?
Wird nur IZV-Berechtigung erteilt so sind keine Aufträge mit BIC/Swift und IBAN möglich da der IZV bur Konto und BLZ kennt.
Wenn der Kunde AZV-Berechtigung bekommt, wird dan auch eine Sondervereinbarung für Auslandszahlungsverkehr mit ihm abgeschlossen und bekommt dieser Kunde auch die Sonderbedingungen für AZV? Das wäre dan ja wo möglich jeder Neukunde.