Kartellamt kritisiert Banken AGB

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Kartellamt kritisiert Banken AGB

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Gepostet: 09.03.2011 - 19:54 Uhr  ·  #1
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Re: Kartellamt kritisiert Banken AGB

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Gepostet: 09.03.2011 - 20:01 Uhr  ·  #2
Ich habe die Sicherungsmedien - insbesondere die PIN und die TAN-Listen - bisher juristisch als Eigentum der Bank verstanden, die dem Kunden zur Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Insofern war die ausgebende Bank für mich die maßgebliche Stelle, die über die Art und Weise der Verwendung entscheidet und dies über die Onlinebanking-Bedingungen entspr. geregelt hat.

Scheine ich falsch verstanden zu haben oder es wird daran jetzt auch gesägt, weil man wieder "zugunsten der Verbraucher" den Markt "regulieren" will.
Die Welt dreht am Rad fällt mir dazu nur ein :)
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Re: Kartellamt kritisiert Banken AGB

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Gepostet: 09.03.2011 - 20:25 Uhr  ·  #3
Zitat
Demnach behindern Regeln, nach denen Kunden ihre PIN und TANs nur auf von ihrem Kreditinstitut zugelassenen Seiten eingeben dürfen, den Wettbewerb mit Online-Bezahldiensten...

... und mit den Spionen/Betrügern. Zielstellung: wer erhält als erstes die TAN vom Kunden, Bank oder Betrüger.
Ob sich das Kartellamt hier über die rechtlichen Auswirkungen im Klaren war, wage ich zu bezweifeln. Das ein Teil Verbraucher heute schon mit PIN/TAN zu sorglos umgeht, steht wohl ausser Frage. Bei Lockerung der gesetzlichen Voraussetzungen, kann also zukünftig jeder Dödel rechtmäßig vom Kunden PIN/TAN erfragen (und damit tun, was ihm beliebt). Schöne neue Welt.... es lebe der mündige Bürger. Hoffentlich weiss er auch mit seiner "Freiheit" umzugehen.

Majo
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Re: Kartellamt kritisiert Banken AGB

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Gepostet: 10.03.2011 - 10:18 Uhr  ·  #4
einfach genereller haftungsausschluss für banken und es kann jeder machen was er will :hbang:
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Re: Kartellamt kritisiert Banken AGB

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Gepostet: 10.03.2011 - 10:46 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von problem7
einfach genereller haftungsausschluss für banken

Vielleicht etwas extrem.
Aber warum nicht - wie sonst auch üblich - nach Schuldfrage? Wer seine PIN/TAN an Trojaner weitergibt hat gepennt, verstößt gegen die Bedingungen und haftet. Kann er sich dann zivil beim Trojaner-Betreiber wieder holen. Soll doch die Versicherungsbranche etwas für anbieten, was ein Onlinebankingnutzer dann kostenpflichtig abschließen kann, um sich gegen das Risiko abzusichern. Warum müssen Banken für soetwas aufkommen, als wäre das ganz selbstverständlich? Und dann soll den Banken auch noch die Möglichkeit genommen werden selbst zu bestimmen, wie und wo die Medien eingesetzt werden?
Das ist doch wirklich mehr als krank....

Wenn ich den Supermarkt verlasse und mir werden die Einkaufstüten geklaut. Übernimmt das dann der Supermarkt?
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