TAN-Weitergabe bei Phishing-Angriff nicht grob fahrlässig

 
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TAN-Weitergabe bei Phishing-Angriff nicht grob fahrlässig

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Gepostet: 14.09.2011 - 23:20 Uhr  ·  #1
Quelle: http://www.golem.de/1109/86421.html

Zitat
Ein Mann, der auf eine Phishing-Website hereingefallen ist, hat nicht grob fahrlässig gehandelt, als er 100 Transaktionsnummern auf der Website eingab. Das Landgericht Landshut entschied, dass die Bank den entstandenen Schaden ersetzen muss.


Da fehlen mir die Worte....
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Re: TAN-Weitergabe bei Phishing-Angriff nicht grob fahrlässig

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Gepostet: 15.09.2011 - 06:44 Uhr  ·  #2
Ja, die deutsche Rechtsprechung geht immer vom Horizont des Täters aus.

Viele Onlinebankingprogramme ermöglichen die Speicherung von TAN's und PIN's. Wie soll ein absolut unbedarfter Mensch heutzutage noch diese Dinge unterscheiden können? Und dann auch noch mit Sprachschwäche. Dumm nur, dass wieder die Bank blechen soll. Die kann am wenigsten dafür. Man sollte für soetwas eine Onlinebankingversicherung erfinden.

Insofern empfinde ich zwar das Urteil als absolut falsches Zeichen aber ich kann es aus Sicht des Kunden nachvollziehen.

Den letzten Satz finde ich allerdings auch daneben.
Zitat
Die Bank hätte selbst dafür sorgen müssen, "dass ihre Kunden vor entsprechenden Manipulationsversuchen Dritter umfassend gewarnt werden."

Um was soll sich die Bank noch alles kümmern? Soll sie auch Sprachkurse abhalten?
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Re: TAN-Weitergabe bei Phishing-Angriff nicht grob fahrlässig

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Gepostet: 15.09.2011 - 09:07 Uhr  ·  #3
Da fällt mir nichts mehr zu ein ...
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Re: TAN-Weitergabe bei Phishing-Angriff nicht grob fahrlässig

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Gepostet: 15.09.2011 - 11:25 Uhr  ·  #4
alles klar...!:shock:

dann halt onlinebanking nur für nachgewiesene fachleute!
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