Im Radio kam eben, dass die Klage abgewiesen wurde.
Der Kläger hätte die gefälschte Seite erkennen müssen.
Finde ich richtig.
Denn wo kämen wir hin, wenn im Straßenverkehr plötzlich gesagt würde, ich habe das Schild nicht gesehen, deshalb durfte ich schneller fahren.
Banken, Zertifikatsstellen und Browser bieten mittlerweile soviele Anhaltspunkte, eine unechte Seite zu erkennen, wer das nicht rafft ist selbst Schuld.
Aber: Man muss mittlerweile tatsächlich sagen, ein Internetführerschein wäre garnicht so verkehrt. Hat man ja im Straßenverkehr auch eingeführt, als man gemerkt hat, dass es einfach zuviele Nutzer werden die zuviel Fehler machen.
Und die Bank sollte den prüfen, bevor es Zugangsdaten fürs Onlinebanking gibt.