BGH entscheidet (heute) über Datendiebstahl beim Onl.-Bank.

 
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BGH entscheidet (heute) über Datendiebstahl beim Onl.-Bank.

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Gepostet: 24.04.2012 - 07:29 Uhr  ·  #1
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Re: BGH entscheidet (heute) über Datendiebstahl beim Onl.-Bank.

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Gepostet: 24.04.2012 - 16:01 Uhr  ·  #2
Im Radio kam eben, dass die Klage abgewiesen wurde.
Der Kläger hätte die gefälschte Seite erkennen müssen.

Finde ich richtig.
Denn wo kämen wir hin, wenn im Straßenverkehr plötzlich gesagt würde, ich habe das Schild nicht gesehen, deshalb durfte ich schneller fahren.
Banken, Zertifikatsstellen und Browser bieten mittlerweile soviele Anhaltspunkte, eine unechte Seite zu erkennen, wer das nicht rafft ist selbst Schuld.
Aber: Man muss mittlerweile tatsächlich sagen, ein Internetführerschein wäre garnicht so verkehrt. Hat man ja im Straßenverkehr auch eingeführt, als man gemerkt hat, dass es einfach zuviele Nutzer werden die zuviel Fehler machen.
Und die Bank sollte den prüfen, bevor es Zugangsdaten fürs Onlinebanking gibt.
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Re: BGH entscheidet (heute) über Datendiebstahl beim Onl.-Bank.

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Gepostet: 24.04.2012 - 19:05 Uhr  ·  #3
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Re: BGH entscheidet (heute) über Datendiebstahl beim Onl.-Bank.

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Gepostet: 25.04.2012 - 13:40 Uhr  ·  #4
Zitat geschrieben von obnutzer
Aber: Man muss mittlerweile tatsächlich sagen, ein Internetführerschein wäre garnicht so verkehrt. Hat man ja im Straßenverkehr auch eingeführt, als man gemerkt hat, dass es einfach zuviele Nutzer werden die zuviel Fehler machen.
Und die Bank sollte den prüfen, bevor es Zugangsdaten fürs Onlinebanking gibt.


Das finde ich jetzt etwas weitgehend...

Aber ich denke auch die Kunden sind mittlerweile so sensibilisiert, dass sie auch mal mit haften müssen - das gilt m.E. auch für "Altfälle" aus 2008.
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Re: BGH entscheidet (heute) über Datendiebstahl beim Onl.-Bank.

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Gepostet: 25.04.2012 - 14:12 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von blb-web
Aber ich denke auch die Kunden sind mittlerweile so sensibilisiert, dass sie auch mal mit haften müssen - das gilt m.E. auch für "Altfälle" aus 2008.

Mein Vorschlag soll ja dazu führen, dass garnicht erst was passiert. Denn den BGH wüßte ich sinnvoller beschäftigt als mit so einem Scheiß. Scheint mir ohnehin Mode zu sein, Selbstverständlichkeiten in Frage zu stellen und Gerichte damit zu beschäftigen. Finde ich nervig.
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Re: BGH entscheidet (heute) über Datendiebstahl beim Onl.-Bank.

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Gepostet: 26.04.2012 - 11:25 Uhr  ·  #6
Alle Banken hätten die 5.000 EUR Schaden locker bezahlt, denn das ist billiger als einen Mitarbeiter einzustellen, der Überweisungsträger abtippt. Nur dieser Kläger zeichnete sich durch eine starke Bildungsferne aus, als er 10 TANs einfach so preisgab. Da kann man als Bank auch nicht anders ...
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