Ok, danke für den Hinweis.
Aber wie es jetzt ist, führt es doch auch zu fehlerhaften Resultaten ... sowohl für reguläre lineare Abschreibungen als auch für Abschreibungen mit Sonderabschreibungen ohne Änderung der jährlichen Abschreibungsrate. Wie könnte man jetzt denn genau vorgehen? Das Inventar extern führen?
Als Ex-Software-Entwickler weiß ich wie viel Arbeit, die Pflege und Entwicklung so einer Software mit sich bringt. Dennoch wird man wohl nicht um eine differenziertere Konfigurations- und Eingabemöglichkeit bei Anlagen herumkommen, wenn es denn ein ernstzunehmendes Feature der Software sein soll.
Ich bin kein Fibu-Experte, aber Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/A…ng#ab_2011 :
Seit dem 1. Januar 2011 gilt wieder die Rechtslage des Jahres 2008 – die degressive Abschreibung ist somit für alle neuen Güter abgeschafft und läuft seither aus (§ 7 Abs. 2 S. 1 EStG). Lohnt es sich dafür die Korrektheit für lineare Abschreibungen zu opfern?
Wäre es nicht möglich zwei Algorithmen zu implementieren? Bzw. ein Eingabefeld für die monatliche Abschreibungsrate hinzuzufügen.
Es ist ja auch soweit richtig vom Restwert zu buchen (zumindest bei linear) aber nicht vom Restwert die jährliche Abschreibung zu errechnen. Für reguläre lineare Abschreibungen ändert sich nichts, wenn man statt mit Jahren mit Monaten rechnet. Für Inventar das z.B. von Sonderabschreibungen betroffen war und die Sonderabschreibungen die folgenden jährlichen Abschreibung irgendwie beeinflussen, hilft die explizite Eingabe einer jährlichen (monatlichen) Abschreibungsrate bei der Eingabe.
Ist denn nicht das Haupt-Problem, dass in Jahren gerechnet wird und nicht in Monaten und dass außerdem ein vorzeitiges Ende der Abschreibung eintreten kann (z.B. bei Sonderabschreibungen).
Die Sonder-Abschreibungen, soweit ich das aus den Quellen überschaue, beinflussen nicht den jährlichen (oder besser monatlichen) Abschreibungsbetrag von der anfänglichen Bemessungsgrundlage (dies ist nicht unbedingt der Anschaffungspreis, wenn z.B. der Investitionsabzugsbetrag abgezogen wurde im ersten Jahr). Nur ist dann das Anlagegut früher auf 0.
Also warum nicht einfach so rechnen (lineare Abschreibung):
B - Bemessungsgrundlage für Abschreibungen
D - Abschreibungsdauer in Jahren, Jahr 1 .... N
A(m) - Monatliche lineare Abschreibung
A(J(n)) - Jährliche Abschreibung im Jahr n
R(J) - Restwert am Ende Jahr J mit J in 1 .... N
Eine Sonderabschreibung mindert nicht den regulären Abschreibungsbetrag und würde R(J) beinflussen, aber nicht A(m).
A(J(1)) = (12 - Anschaffungsmonat) x A(m) wenn Restwert über Null, sonst entsprechend Restwert
wenn Restwert 0 vorzeitiges Ende der Abschreibung
mit Sonderabschreibung S z.B.
A(J(1)) = (12 - Anschaffungsmonat + 1 ) x A(m) + S (Abschreibung beginnt im Monat der Anschaffung)
A(J(n)) = 12 x A(m) - Jährliche lineare Abschreibung bei vollem, "normalem" Jahr n, wenn Restwert über Null, sonst entsprechend Restwert
Mit
Restmonate für Abschreibungsdauer = Nummer Anschaffungsmonat - 1
Abschreibung im letzten Jahr könnte so aussehen wenn letztes Jahr erreicht wird:
A(N) = Restmonate x A(m) wenn keine Sonderabschreibungen vorkamen, sonst entsprechend Restwert
Dann hätte man, wie es mir scheint,kein Problem bei der linearen Abschreibung bei der Übernahme von Inventar. Man gibt Bemessungsgrundlage ein und den Restwert, den genauen Beginn des Gesamtabschreibung oder einfach den monatlichen Abschreibungsbetrag (Jahr/12) oder den jährlichen. Es muss halt im Hintergrund mit Monaten gerechnet werden und nicht einfach durch verbleibende Jahre dividiert werden und die Fallabfrage erfolgen, ob die Abschreibung vorzeitig beendet ist.
Siehe auch
http://www.steuerinvest.eu/pdf/investitionsabzugsbetrag.pdf .
Beste Grüße