FTAM-Abruf bei unterschiedlichen Bankengruppen

 
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FTAM-Abruf bei unterschiedlichen Bankengruppen

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Gepostet: 05.11.2004 - 16:16 Uhr  ·  #1
Hallo,

mal eine Frage an die FTAM-Erfahrenen hier im Forum. Da ich selber mit FTAM bisher nur begrenzte Erfahrungen sammeln konnte, :oops: wüßte ich gerne ob ich mit meinen Überlegungen auf dem richtigen Weg bin.

Folgender Fall:
mein Kunde (Notariat, Buchhalter) führt die Bücher für diverse Kunden und möchte deren Umsätze nun auch elektronisch abholen und gleich weiter verarbeiten. Bisher ruft er online lediglich seine eigenen Konten via HBCI mit Erfolg ab. Zv-Prog: Proficash.

Hier bietet sich aus diversen Gründen denke ich eine Umstellung auf FTAM an (Datensatz-Volumen, Einzelumsatzinformationen, etc.).

Wenn ich den Kunden mit seinen eigenen Konten für FTAM mit EU frei schalte, bekommt er seine Kunden-ID und er muss für seinen User die EU generieren. Das wäre ja noch Standard (denke ich).

Wie schaut es dann aber mit seinen Kunden aus, die ja nicht zwingend Kunden bei uns sein müssen. Irgendwie muss er die FTAM-Umsatzabholung mit seinen Kunden ja vertraglich regeln (eine Art Vollmacht).
Die Kunden wiederrum müssen die Freischaltung ihrer Konten für FTAM dann bei ihrer Bank beantragen. Dort benötigt er ja seine EU nicht (denke ich wiederum), da er ja nur für STA frei geschaltet sein muss. Aber wie richtet er die Kundenkonten bei sich ein?

Wie geht ihr in so einem Fall vor - bzw. ist der Denkansatz richtig?
Hat evtl. jemand von euch ein Muster-Formular zu bieten, das ich individualisiert natürlich dem Kunden anhand geben kann?

Danke für eure Ratschläge :idea:

Ingo
bt
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Re: FTAM-Abruf bei unterschiedlichen Bankengruppen

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Gepostet: 05.11.2004 - 16:40 Uhr  ·  #2
Hallo Ingo,

kurz vorab, schau dir mal die Beiträge zum Thema "FTAM-Client" an, ich denke da kannst Du einiges rauslesen.

Zum rechtlichen:
Der Notar tritt dann als Service-Rechenzentrum auf.
Hier solltest Du mit dem Notar eine Service-RZ-Vereinbarung mit dem Inhalt "Abruf von Kontoinfos für Mandanten" schließen.
Wenn Du aus dem Geno- oder Sparkassen-Lager kommst gibt es solche Vereinbarungen über den Verband.

Der Kunde / Mandant beauftragt seine Bank zur Bereitstellung der Daten zum Abruf durch das Service-RZ. Hier gibt es eine Vereinbarung der Datev, die ist rechtlich m.E. O.K. Die darfst du zwar nicht abschreiben - Geistiges Eigentum ... - Aber auch da gibt es sicher ein Muster vom jeweiligen Verband.

Um welche Zahlen reden wir denn ?
Anzahl Mandanten ?
Anzahl Konten ?
Bei welchen Banken sind die Konten ?
Geht es bei den Mandanten nur um Kontoinfos oder evtl auch um ZV (Löhne/Gehälter) ?


Technisch gibt es gar viele Möglichkeiten und Punkte die zu beachten sind, dazu sind aber noch ein paar Infos notwendig.

Gruß bt
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Gepostet: 05.11.2004 - 16:54 Uhr  ·  #3
Hallo bt,
danke schon einmal für die prompte Antwort.

Nach einer "Vereinbarung für den Abruf von Kontoinformationen für Mandanten" o.ä. werde ich dann bei uns (Geno) mal Ausschau halten.

Eine genaue Anzahl von Mandanten bzw. Konten habe ich leider noch nicht, da bisher immer nur die eigenen Konten Thema waren. Termin vor Ort habe ich erst demnächst wieder, dabei werde ich das dann klären. Ich denke aber das es ein paar -zig Kunden mit entsprechender Anzahl von Konten sind. Mehr weiß ich aber derzeit noch nicht! Was ich allerdings weiß ist, dass es definitiv nur um den Abruf von Umsätzen geht - KEIN ZV!

Ingo
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Re: FTAM-Abruf bei unterschiedlichen Bankengruppen

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Gepostet: 05.11.2004 - 18:30 Uhr  ·  #4
Zitat geschrieben von Ingo
Hier bietet sich aus diversen Gründen denke ich eine Umstellung auf FTAM an (Datensatz-Volumen, Einzelumsatzinformationen, etc.).
Hm, ich halte da HBCI für schneller und kostengünstiger.
Das ganze macht imo nur Sinn, wenn es wirklich sehr sehr viele Mandanten sind und auch hier gibt es Einschränkungen, je nach Rechenzentrum. (Wieviele Konten lassen sich über eine normale Kunden-ID abrufen?)

Bei HBCI benötigt er ja eigentlich auch "nur" eine Abruf-Vollmacht, genauso wie beim FTAM, ich seh da nicht so einen großen Unterschied.

Ruft er als Service-Rechenzentrum ab, dann muss er mit den RZs der Banken seiner Mandanten einen Vertrag schliessen.
Ich weiss allerdings nicht, was für spezielle Bedingungen ein Service-Rechenzentrum erfüllen muss. Ich könnte mir vorstellen, dass die recht happig sind, von wg. Datensicherheit, etc.

Gruß
Raimund
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Re: FTAM-Abruf bei unterschiedlichen Bankengruppen

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Gepostet: 05.11.2004 - 18:58 Uhr  ·  #5
Hallo,

naja, ich sehe den Unterschied schon, da beim FTAM letztendlich ein STA für alle Konten einer Bank abgeholt werden, die entsprechend freigeschalten worden.

Wird HBCI genutzt, wird zu jedem Konto ein eigener STA erzeugt. Bei dieser Anzahl der Kunden/Konten denke ich, wäre dies zu aufwendig.

In unserem Raum gibt es ein Kommunales Rechenzentrum. Damit dieses die Kontoauszüge bereit gestellt bekam, hat unser Rechenzentrum mehrere Jahre gebraucht. Zunächst musste dieser Großkunde wohl in eine geschlossene Usergroup aufgenommen werden. Also so einfach, wie es klingen mag, war es zumindest bei diesem Unternehmen nicht. Es gab dann wohl auch noch das Problem, dass der Kunde über RVS die Auszüge bei den anderen Banken abgeholt hat, unser RZ aber nur FTAM bereitstellen konnte. Das zum Thema Servicerechenzentrum.

Des weiteren denke ich auch, dass nicht jeder Kunde so einfach als ein Servicerechenzentrum auftreten kann. Ich denke, dass da bestimmte Sicherheitskriterien erfüllt werden müssen. Da muss schon eine gewisse Power dahinter stehen, damit ein Bankrechenzentrum so einen Aufwand betreibt (siehe Datev oder KISA).
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Re: FTAM-Abruf bei unterschiedlichen Bankengruppen

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Gepostet: 05.11.2004 - 19:07 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von Testerin
Wird HBCI genutzt, wird zu jedem Konto ein eigener STA erzeugt. Bei dieser Anzahl der Kunden/Konten denke ich, wäre dies zu aufwendig.
ja, das hängt von der Anzahl der Konten ab. Ich habe z.B. mit Hausverwaltungen gesprochen, die sind sehr glücklich mit HBCI (Voba und Sparkasse) und wollen von FTAM nichts mehr wissen. DSL haben die meisten inzwischen und der Abruf ist normalerweise recht schnell und billiger gehts kaum.
Also eine Einzelfallentscheidung.

Aber: An Bank-Vollmachten wird der Steuerberater imo wohl nicht vorbeikommen.
bt
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Re: FTAM-Abruf bei unterschiedlichen Bankengruppen

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Gepostet: 06.11.2004 - 07:14 Uhr  ·  #7
Hallo all zusammen,

ich glaube wir reden hier wieder mal von unterschiedlichen Dingen.

Wenn ein Steuerberater oder Buchhaltungsanbieter als Service-RZ auftritt, hat dies mit der Technik noch nix zu tun. Hier geht es lediglich um die rechtliche Stellung. Das bedeutet doch nur, dass er im Auftrag eines Dritten arbeitet und berechtigt ist, für diese z.B. die Kotnoinfos abzurufen.

Die Vereinbarung zwischen SRZ und Bank unterscheidet sich gar nicht so starkt von der normalen FTAM-Vereinbarung, da ja ein "normales Verfahren" verwendet wird.
Wenn das SRZ über RVS angebunden werden soll, wie z.B. ein kommunales RZ, schaut das ganz anders aus. Hier muß viel mehr geklärt und vereinbart werden. Dann wäre Sicherheit beim Zugang zum Bank-RZ auch ein großes Thema.

Ingo: Sprich mal mit Eurem RZ, die haben solch eine Vereinbarung sicher schon mal gemacht - Stichwort DATEV. M.E. Sollte die SRZ-Vereinbarung auch zwischen Bank-RZ und dem SRZ geschlossen werden, da es ja i.d.R. nicht nur eine Bank betrifft.

Ob der Abruf dann per RVS, ONGUM, FTAM, HBCI, ... stattfindet hat mit der rechtlichen stellung erstmal nichts zu tun.

Aber, natürlich müssen wir auch die Technik klären. Ich glaube aber nicht dass ein STB per RVS oder ONGUM arbeiten will, da wäre der Aufwand zu groß. Selbst die DATEV ruft die Umsätze per FTAM ab, da dieses Verfahren von allen Banken angeboten wird.

Hier wird bei den Verbands-RZ der Genos und der Spks nur jeweils eine FTAM-Kunden-ID angelegt und die einzelnen Konten bei den angeschlossenen Banken werden dann nur noch zugeordnet.
Und dies alles ohne einen weiteren Eingriff des SRZ.

Beim HBCI brauche ich - vorausgesetzt, alle betroffenen Banken bieten FinTS an - pro Bank einen Zugang, also PIN + TAN. Dann muß der Service-Rechner noch jedes einzelne Konto in der Banking-Software einpflegen, da der Abruf weiterhin kontobezogen ist. Weiterhin hat der Service-Rechner dann für jedes Konto eine STA-Datei, die er in die FIBU einlesen muß.

Das ist bei 10 oder 20 Konten noch OK. Das ist auch der Grund, warum ich nach dem Mengengerüst gefragt habe.

Gruß bt
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Re: FTAM-Abruf bei unterschiedlichen Bankengruppen

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Gepostet: 06.11.2004 - 22:10 Uhr  ·  #8
Zitat geschrieben von bt
Die Vereinbarung zwischen SRZ und Bank unterscheidet sich gar nicht so starkt von der normalen FTAM-Vereinbarung, da ja ein "normales Verfahren" verwendet wird.
(...)
M.E. Sollte die SRZ-Vereinbarung auch zwischen Bank-RZ und dem SRZ geschlossen werden, da es ja i.d.R. nicht nur eine Bank betrifft.
genau das meinte ich, afair ist letzteres doch Bedingung, oder?

Ist die Beziehung in diesem Fall nicht so (vereinfacht dargestellt)?
- SRZ des Steuerberaters, (bzw. hier Steuerberater selbst) schliesst Vertrag mit RZs der Banken
- Banken RZ teilt Bank mit, dass Vertrag besteht zw. SRZ und Banken-RZ
- Mandanten=Bankkunden beauftragen Steuerberater
- Mandanten=Bankkunden beauftragen Bank
- Bank schaltet frei
- alle sind glücklich :)

Die Frage ist für mich: Ist der erste Vertrag einfach so zu erfüllen? Ich denke nicht, dass die RZs scharf sind auf eine Welle von Anfragen von jedem Steuerberater, der mit seiner mandantenfähigen Homebanking-Software loslegen möchte...

Gruß
Raimund
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Re: FTAM-Abruf bei unterschiedlichen Bankengruppen

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Gepostet: 07.11.2004 - 00:18 Uhr  ·  #9
hallo,

hab schon gedacht, ich sehe weiße Mäuse weil ich mir mal wieder alles so kompliziert vorstelle. Aber so eindeutig ist die ganze Sache dann ja nun wohl wirklich nicht.

Noch einmal kurz zu den Gegebenheiten, mit denen ich umgehen muss:
- die DATEV soll nicht mit ins Boot genommen werden.
- HBCI wäre theoretisch kein Thema, da derzeit für die reinen eigenen Konten des Kunden genutzt. Wäre mir selber auch eigentlich nur recht - weil warum komplizierter als unbedingt nötig!

-> das Problem sehe ich nur bei dem zu realisierenden Umsatzabruf für Kunden. So weit ich weiß, liefert HBCI keine Einzelumsatzinformationen zu Sammelbuchungen. Und für die Buchhaltung benötigt mein Kunde natürlich alle Einzelumsätze seiner Klienten. Gibt es dafür irgendeine Lösung die ich jetzt nicht sehe? :?

Ingo
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Re: FTAM-Abruf bei unterschiedlichen Bankengruppen

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Gepostet: 07.11.2004 - 08:33 Uhr  ·  #10
Hallo all zusamm,

zur frage von Raimund:
Zitat
Die Frage ist für mich: Ist der erste Vertrag einfach so zu erfüllen? Ich denke nicht, dass die RZs scharf sind auf eine Welle von Anfragen von jedem Steuerberater, der mit seiner mandantenfähigen Homebanking-Software loslegen möchte...


Scharf sind die Bank-RZ nie wenns es darum geht irgend einen Vertrag zu schließen, ist ja zusätzliche Arbeit 😉

Wir müssen aber auch hier unterscheiden, ob das SRZ über ein Standard-Verfahren wir FTAM arbeiten will oder über irgendeine Spezial-Lösung wie die kommunalen RZs.
In den SRZ-Vereinbrungen werden i.d.R. auch Tests vereinbart. (Bsp.: es wir ein Konto und ein Teilnehmer angelegt, am nächsten Tag wird abgerufen und wenn das klappt, dann war Test erfolgreich.)

Zu den Kosten: Wer sagt denn, dass die Bank beim Abruf durch den Steuerberater oder ein von ihm beauftragtes RZ nicht auch was verlagen kann ? Für die Bereitstellung der Kontoinfos per FTAM berechnen doch sehr viele Banken was. Dem Steuerberater spart dies Zeit, dem Mandanten somit Geld, also kann er auch was für die Dienstleistung bezahlen. Kann ich mir im Übrigen auch beim Abruf per HBCI vorstellen, denn auch da entstehen der Bank Kosten, oder ?

Raimund, die Vertragsbezieungen und der Ablauf ist m.E. genau so wie Du es dargestellt hast.

Es wurde auch das Thema Vollmacht angesprochen. Rein rechtlich ist es so, dass der Mandant hier eine, aufs elektronische Abrufen der Kontoinfos begrenzte, Vollmacht zugunsten des STBs (oder eines Mitarbeiters es STBs) ausspricht. Eine normale Kontovollmacht ist dazu nicht notwendig.
Die Datev bzw. ein Mitarbeiter der Datev hat ja auch nicht bei zighunderttausend Konten in Deutschland ein Vollmacht.

Ingo:
Dass die Datev nicht mit ins Boot soll ist schon klar. War nur als Hinweis gedacht, damit die Kollegen bei den Bank-RZs wissen was Du willst.

Das Thema mit den Einzelumsätzen ist bei allen Verfahren das gleiche. Wenn der Mandant einen Sammler einreicht, wird dieser in aller Regel auch so verbucht, also mit einer Sammelbuchung. Dann gibt es im Auszug (egal ob Papier, Internetbanking, HBCI oder FTAM) auch nur die Sammelbuchung.
Da müsste der Mandant seinem STB dann schon noch eine Kopie der DTAUS zukommen lassen. Oder er macht Einzelbuchungen, sofern das jeweilige Bank-RZ hier den Verwendungszweck und den Empfänger vollständig in den Auszug einstellt.

Über den Umsatzabruf kann m.E. nur der passive also der eingehenden ZV (Lastschrift vom Energieversorger, der Telekom ... und eben eingehende Gutschriften von Kunden) sauber erfasst werden.

Ich denke die ganze Diskusion macht erst weiter Sinn, wenn wir das Mengengerüst kennen:
Wieviele Mandantenkonten
Bei welchen Banken / BankRZs
Teilnehmer brauchst Du im Normalfall nur einen, denn in der Bankingsoftware brauhchst Du ja nur einen sog. Rundruf-Teilnehmer zu hinterlegen.

Gruß bt
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Re: FTAM-Abruf bei unterschiedlichen Bankengruppen

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Gepostet: 07.11.2004 - 16:11 Uhr  ·  #11
Hallo,

zum Thema Einzelbuchung möchte ich nur kurz anfügen:

Also in unserem Haus werden die durch den Kunden selbst ausgelösten Aufträge per FTAM z. B. nie aufgelöst, d. h. der Kunde bekommt im MT940 nur die Sammelbuchung dargestellt. Hingegen kann bei HBCI+ PIN/TAN die Sammelbuchung aufgelöst werden, wenn ein bestimmtes KZ in unserem System gesetzt ist, heisst der Kunde schickt eine Sammelbuchung, die entsprechend aufgelöst wird.

Bei HBCI Chipkarte oder Diskette wiederum entscheidet der Kunde mit seiner Software durch entsprechendes Häckchensetzen, ob er diese als Einzelbuchung oder Sammelbuchung schickt und so werden diese dann im KA auch angezeigt.
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Re: FTAM-Abruf bei unterschiedlichen Bankengruppen

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Gepostet: 07.11.2004 - 17:46 Uhr  ·  #12
@Ingo: Das Thema Sammler-Auflösung bekommt ihr evtl. in den Griff, wenn ihr auch selbst die Buchungen anbringt. Zur Not hilft ja auch das gute alte DTA.
Ansonsten sollten eure Mandanten mit einer Software arbeiten, die Sammler einzeln buchen können. Proficash kann z.B. die Buchungen als sogenannte Einzelaufträge versenden (nicht TAN geeignet, versteht sich), dann stehen im Auszug die einzelnen Buchungen.
Ich glaub, die meisten anderen Programme beherrschen dies auch. Frage in die Runde: Wer kanns nicht?

Gruß
Raimund
.. sehr interessantes, fruchtbares Thema übrigens!
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Re: FTAM-Abruf bei unterschiedlichen Bankengruppen

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Gepostet: 10.11.2004 - 17:18 Uhr  ·  #13
Hallo,

entschuldigt, dass ich mich erst jetzt noch einmal melde! 's ging leider nicht eher...... :roll:

Ich will das ganze hier noch einmal zu meinem Verständnis zusammenfassen.
Wobei ich allerdings die vertraglichen Geschichten bewusst außen vor lasse - diese Vollmachten - oder wie auch immer - für seine Klienten werde ich mit meinem Kunden und dem RZ schon irgendwie vernünftig hinkriegen. Ich möchte mal nur die techn. Möglichkeit sicher stellen.

Lt. euren obigen Ausführungen habe ich also eigentlich gar keine Möglichkeit dem SBT zu sagen, er kann "ganz einfach" ohne DATEV für seine Kunden alle Umsätze abholen und weiter verbuchen.

-HBCI scheidet aus, da bei uns im GENO-Verbund keine Einzelumsatzinfos bei Sammlern geliefert werden - und da für jedes Institut eine eigene HBCI-Kennung bzw. ein eigenes Medium her müsste.

- FTAM liefert im GENO-Verbund auch für Sammelumsätze Einzelumsatzinfos. Ich kann in unserem System den "Schlüssel Info-Umfang" auf "Einzelumsatzinformationen" setzten! Lt. RZ werden dann dem Kunden auch die Einzelinfos zur Abholung bereit gestellt. Wenn mein SBT nur Geno-Kunden hätte also kein Problem?!
Hab ich das richtig verstanden, das das bei anderen Instituten nicht geht???? Oder verstehe ich das alles nur irgendwie falsch? Gibt es den ZKA-Standard nicht, damit institutsübergreifend einheitlich gearbeitet werden kann

Wenn ich meinem Kunde sage, er soll sich von all seinen Kunden parallel zum FTAM noch die einzelnen DTAUS-Datensätze geben lassen um die Einzelumsätze zu bekommen dann guckt der mich nie wieder an.
Und manuell im ZV-Programm verbuchen ist auch nicht wirklich komfortabel. Dann kann er die Umsätze gleich manuell in seiner Buchhaltung einpflegen.

Wie gesagt, nur nochmal zur Sicherheit ob ich auch alles richtig verstanden habe.?

Danke noch einmal.

Ingo :?
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Re: FTAM-Abruf bei unterschiedlichen Bankengruppen

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Gepostet: 11.11.2004 - 09:35 Uhr  ·  #14
Hi,

vergesst die Kosten für Ftam!!!!!!!! Zru Zeit springen bei uns die Leute von FTAM ab, weil es denen mit anderen Banken zu teuer wird!!!

Und hat der Kunde überhaupt noch einen ISDN-Zugang und eine Fritz-Card!?!?!

Cu

Michael
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Re: FTAM-Abruf bei unterschiedlichen Bankengruppen

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Gepostet: 11.11.2004 - 10:09 Uhr  ·  #15
Hallo Ingo,
dein erster Beitrag beiinhaltet doch schon die Antwort. Dein Kunden lässt sich bei seinen Kunden ein Inforecht für Ihre Konten geben (keine EU) und holt dann die STA´s + RDT Dateien ab. Da die meisten Firmenkunden Sammler haben wollen kommst Du wahrscheinlich nicht herum auch RDTs verarbeiten zu müssen.

@Mr. Nett warum sollen die Leute abspringen ? Die einzigsten die teuer sind, sind doch die spaßkassen und vobas weil die FTAM-Zugänge anmieten müssen und diese dem Kunden nicht kostengünstig überlassen wollen, oder habe ich unrecht ?
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Re: FTAM-Abruf bei unterschiedlichen Bankengruppen

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Gepostet: 11.11.2004 - 15:41 Uhr  ·  #16
Hallo Ingo,

ja, das ist leider das Problem, dass nicht jede Bank den Sammler über FTAM auflöst und zum Beispiel bei uns, werden nie die Einzelumsätze über FTAM geliefert (auch nicht als RDT-Datei).

Es gibt hierzu keinen Standard, dies ist wie gesagt abhängig vom Rechenzentrum, ob dieses die Option anbieten kann oder nicht.

@Mr. Nett warum sollen die Leute abspringen ? Ich sag mal so, man kann ja auch die Kosten entsprechend hoch ansetzen im FTAM-Bereich, um dann die Kunden auf HBCI zu drängen oder nicht?
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Re: FTAM-Abruf bei unterschiedlichen Bankengruppen

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Gepostet: 11.11.2004 - 16:09 Uhr  ·  #17
bevor ich hier was missverstehe.

Was hat die Auflösung einer Sammelbuchung mit FTAM zu tun ? Wenn die Bank einen Sammler bildet, dann wird er auch nicht im MT940 aufgelöst. Dafür bildet sie ja einen Sammler und stellt RDT Dateien bzw. Belege zur Verfügung. Bei meiner Bank kenne ich das zumindestens so.

Bei mir sind MT940 und papierhafter Auzug weitgehenst identisch.

Von welchen Sammlern redet ihr ?

Gruß

FFP-User
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Re: FTAM-Abruf bei unterschiedlichen Bankengruppen

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Gepostet: 11.11.2004 - 16:17 Uhr  ·  #18
Ingo schrieb:

FTAM liefert im GENO-Verbund auch für Sammelumsätze Einzelumsatzinfos. Ich kann in unserem System den "Schlüssel Info-Umfang" auf "Einzelumsatzinformationen" setzten! Lt. RZ werden dann dem Kunden auch die Einzelinfos zur Abholung bereit gestellt. Wenn mein SBT nur Geno-Kunden hätte also kein Problem?!
Nein, halt bei uns nicht (IZB Bayern). Hier kann der Sammler nicht aufgelöst werden. Er wird als Sammeldatei zum RZ übertragen und erscheint dann auch nur als Sammelbuchung auf dem Kontoauszug (keine Ausweisung der Einzelbuchungen möglich).



Geht für uns als Bankberater auch nur über eine Liste, die man sich aus einem speziellen Programm nachträglich am Folgetag ausdrucken lassen kann. :(
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