Hallo,
mal eine Frage an die FTAM-Erfahrenen hier im Forum. Da ich selber mit FTAM bisher nur begrenzte Erfahrungen sammeln konnte, ops: wüßte ich gerne ob ich mit meinen Überlegungen auf dem richtigen Weg bin.
Folgender Fall:
mein Kunde (Notariat, Buchhalter) führt die Bücher für diverse Kunden und möchte deren Umsätze nun auch elektronisch abholen und gleich weiter verarbeiten. Bisher ruft er online lediglich seine eigenen Konten via HBCI mit Erfolg ab. Zv-Prog: Proficash.
Hier bietet sich aus diversen Gründen denke ich eine Umstellung auf FTAM an (Datensatz-Volumen, Einzelumsatzinformationen, etc.).
Wenn ich den Kunden mit seinen eigenen Konten für FTAM mit EU frei schalte, bekommt er seine Kunden-ID und er muss für seinen User die EU generieren. Das wäre ja noch Standard (denke ich).
Wie schaut es dann aber mit seinen Kunden aus, die ja nicht zwingend Kunden bei uns sein müssen. Irgendwie muss er die FTAM-Umsatzabholung mit seinen Kunden ja vertraglich regeln (eine Art Vollmacht).
Die Kunden wiederrum müssen die Freischaltung ihrer Konten für FTAM dann bei ihrer Bank beantragen. Dort benötigt er ja seine EU nicht (denke ich wiederum), da er ja nur für STA frei geschaltet sein muss. Aber wie richtet er die Kundenkonten bei sich ein?
Wie geht ihr in so einem Fall vor - bzw. ist der Denkansatz richtig?
Hat evtl. jemand von euch ein Muster-Formular zu bieten, das ich individualisiert natürlich dem Kunden anhand geben kann?
Danke für eure Ratschläge :idea:
Ingo
mal eine Frage an die FTAM-Erfahrenen hier im Forum. Da ich selber mit FTAM bisher nur begrenzte Erfahrungen sammeln konnte, ops: wüßte ich gerne ob ich mit meinen Überlegungen auf dem richtigen Weg bin.
Folgender Fall:
mein Kunde (Notariat, Buchhalter) führt die Bücher für diverse Kunden und möchte deren Umsätze nun auch elektronisch abholen und gleich weiter verarbeiten. Bisher ruft er online lediglich seine eigenen Konten via HBCI mit Erfolg ab. Zv-Prog: Proficash.
Hier bietet sich aus diversen Gründen denke ich eine Umstellung auf FTAM an (Datensatz-Volumen, Einzelumsatzinformationen, etc.).
Wenn ich den Kunden mit seinen eigenen Konten für FTAM mit EU frei schalte, bekommt er seine Kunden-ID und er muss für seinen User die EU generieren. Das wäre ja noch Standard (denke ich).
Wie schaut es dann aber mit seinen Kunden aus, die ja nicht zwingend Kunden bei uns sein müssen. Irgendwie muss er die FTAM-Umsatzabholung mit seinen Kunden ja vertraglich regeln (eine Art Vollmacht).
Die Kunden wiederrum müssen die Freischaltung ihrer Konten für FTAM dann bei ihrer Bank beantragen. Dort benötigt er ja seine EU nicht (denke ich wiederum), da er ja nur für STA frei geschaltet sein muss. Aber wie richtet er die Kundenkonten bei sich ein?
Wie geht ihr in so einem Fall vor - bzw. ist der Denkansatz richtig?
Hat evtl. jemand von euch ein Muster-Formular zu bieten, das ich individualisiert natürlich dem Kunden anhand geben kann?
Danke für eure Ratschläge :idea:
Ingo