Wenn ich eine Nummer grundsätzlich nicht von der ausgebenden Stelle überprüfen kann, muss ich mich auf andere, sodann hier die einziehende Bankinsitute verlassen und inwieweit diese dies korrekt hinbekommen, ist spekulativ.
Mir sind Banken bekannt, die Ausdrucke annehmen
(somit entfällt die auf der Homepage der Bundesbank angedachte - Echtheits-/Signaturprüfung)
Zitat
Das Mitteilungsschreiben, das Sie per E-Mail erhalten, ist aus Sicherheitsgründen mit einer digitalen Signatur versehen. Sollten Sie Zweifel an der Herkunft des Dokumentes haben, können Sie die digitale Signatur auf Echtheit prüfen
in meinem og. Beispiel Konzern > Tochtergesellschaft oder bei div. Stadtwerken > gibt es bspw. Betriebsführungs-Gesellschaften, die das komplette "handling" übernehmen.
wie gut (finanziell) diese Gesellschaften (evtl. kleine GmbHs) ausgelegt sind oder inwieweit evtl. spezielle "Inkasso GmbH" herangezogen werden, ist unbekannt.
Dh. ein Konzern oder die Stadtwerke, könnte theoretisch mit kleinen GmbH den Einzug vornehmen und entsprechende GläubigerID (oder falsche bspw. durch Zahlendreher) auf den Schreiben ausweisen, das Gejammer würde erst im Falle des Schadens entstehen.
zusammenfassend also eine ID die nichts (bzw. nicht viel) taugt