die Banken/Kunden sind bei den "Bezeichnungen" der Kontoinhabern im Wege von Lastschriften/Abbuchungen oä. immer einfallsreicher.
a.) SWT GmbH
hier handelt es sich nicht um die www.swt.de oder www.swt-gmbh.de o.ä.
... hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich bspw. die Stadtwerke Tübingen GmbH
b.) vielen Dank für Ihren Einkauf, xxx
dies ist nicht im Verwendungszweck oä. sondern als "Kontoinhaber" angegeben
c.) XYZ* GmbH, Frankfurt, Parkalle x (beispielhaft)
*=stark verkürzt und komplette Adresse
Fakt ist, dass die Firmenbezeichnungen in keinsterweise mit denen im Handelsregister übereinstimmen.
Frage: gibt es keine entsprechende Vorgaben, das Kontoinhaber mit genauer Firmenbezeichnung (bspw. lt. HR) eingetragen/auftreten müssen?
a.) SWT GmbH
hier handelt es sich nicht um die www.swt.de oder www.swt-gmbh.de o.ä.
... hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich bspw. die Stadtwerke Tübingen GmbH
b.) vielen Dank für Ihren Einkauf, xxx
dies ist nicht im Verwendungszweck oä. sondern als "Kontoinhaber" angegeben
c.) XYZ* GmbH, Frankfurt, Parkalle x (beispielhaft)
*=stark verkürzt und komplette Adresse
Fakt ist, dass die Firmenbezeichnungen in keinsterweise mit denen im Handelsregister übereinstimmen.
Frage: gibt es keine entsprechende Vorgaben, das Kontoinhaber mit genauer Firmenbezeichnung (bspw. lt. HR) eingetragen/auftreten müssen?
Meine Kundenverbindung ist allerdings viele Jahre älter... Ich geh mal davon aus, dass es daran liegt, dass mein Konto noch mit dem alten BPA eröffnet wurde, aus dem der Rufname noch ersichtlich war, was er aus dem neuen nicht mehr ist. Ein blödsinniger Designfehler der neuen Ausweispapiere, wenn Du mich fragst... Was macht denn bitte der Banker, wenn er - was es ja durchaus gibt - einem Mitglied eines Adelsgeschlechtes mit 10 Vornamen ein Konto eröffnen soll? Sind die Felder wirklich so unendlich lang? Und was davon kommt dann offiziell in die 35 Stellen Kontobezeichnung?