die Banken/Kunden sind bei den "Bezeichnungen" der Kontoinhabern im Wege von Lastschriften/Abbuchungen oä. immer einfallsreicher.
a.) SWT GmbH
hier handelt es sich nicht um die www.swt.de oder www.swt-gmbh.de o.ä.
... hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich bspw. die Stadtwerke Tübingen GmbH
b.) vielen Dank für Ihren Einkauf, xxx
dies ist nicht im Verwendungszweck oä. sondern als "Kontoinhaber" angegeben
c.) XYZ* GmbH, Frankfurt, Parkalle x (beispielhaft)
*=stark verkürzt und komplette Adresse
Fakt ist, dass die Firmenbezeichnungen in keinsterweise mit denen im Handelsregister übereinstimmen.
Frage: gibt es keine entsprechende Vorgaben, das Kontoinhaber mit genauer Firmenbezeichnung (bspw. lt. HR) eingetragen/auftreten müssen?
a.) SWT GmbH
hier handelt es sich nicht um die www.swt.de oder www.swt-gmbh.de o.ä.
... hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich bspw. die Stadtwerke Tübingen GmbH
b.) vielen Dank für Ihren Einkauf, xxx
dies ist nicht im Verwendungszweck oä. sondern als "Kontoinhaber" angegeben
c.) XYZ* GmbH, Frankfurt, Parkalle x (beispielhaft)
*=stark verkürzt und komplette Adresse
Fakt ist, dass die Firmenbezeichnungen in keinsterweise mit denen im Handelsregister übereinstimmen.
Frage: gibt es keine entsprechende Vorgaben, das Kontoinhaber mit genauer Firmenbezeichnung (bspw. lt. HR) eingetragen/auftreten müssen?