Onlinebanking:Infoplicht bei Saldo?

 
nekoelschekrat
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Onlinebanking:Infoplicht bei Saldo?

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Gepostet: 28.08.2014 - 08:19 Uhr  ·  #1
Guten Morgen,
entweder suche ich im Netz nach den falschen Begriffen oder es ist wirklich nichts zu diesem Thema hinterlegt.
Folgender Sachverhalt:

Vor etlichen Jahren nutzte ich eine Kreditkarte der DKB.
Zusätzlich eröffnete die DKB ein Konto, denn die KK buchte nicht von meinem Girokonto ab,
sondern man musste den Rückstand auf das DKB-Konto anweisen.
Nun war ich der Meinung Ende 2010 die KK gekündigt zu haben, habe es aber fahrlässigerweise aus den Augen verloren.

Nun bekam ich dieser Tage eine Mail der DKB mit der Ankündigung einer neuen Girokarte und dem Hinweis, dass ich das Konto schon Jahre nicht mehr genutzt hätte.
In einem Nebensatz wurde erwähnt, dass auf dem Konto noch ein Sollsaldo ist, die Höhe wurde nicht angegeben.
Auf Nachfrage wurde mir mitgetielt, dieser Saldo bestünde aufgrund KK-Abrechnungen aus 2009 und 2010 inkl. Sollzinsen.

Nun werde ich mir natürlich die genauen Infos zusenden lassen, aber ist es rechtlich haltbar, dass die Bank weiss, dass ein Kunde sich Jahre nicht einloggt und keinerlei Infopflicht hat
wie es um das Kundenkonto bestellt ist?

Habe ich hier irgendeine Möglichkeit mich zu wehren?
Mir wäre auch neu, dass ich bislang zu diesem Konto schon mal eine Girokarte bezogen hätte.

VG

nekoelschekrat
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Re: Onlinebanking:Infoplicht bei Saldo?

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Gepostet: 28.08.2014 - 08:41 Uhr  ·  #2
Was mich daran wundert ist, dass du all die Jahre keine E-Mail und auch keinen Kontoauszug bekommen haben willst. Die Rechnungsabschlüsse sind ja Buchungen und Buchungen lösen Auszüge aus und die müssen dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hast du denn nicht eine einzige E-Mail bekommen, dass da ein neuer Auszug in der Postbox liegt?
nekoelschekrat
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Re: Onlinebanking:Infoplicht bei Saldo?

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Gepostet: 28.08.2014 - 10:44 Uhr  ·  #3
Nein,
Ich habe nie etwas in der Art erhalten.
Ich werde auch nochmal dort nachhören, denn ich glaube auch nicht, dass das Konto als Onlinekonto eingerichtet wurde.
Leider habe ich dmmerweise nach der (vermeintlichen?) Kündigung auch die Unterlagen entsorgt, aber die werde ich anfordern.
Auf eine Mail bezgl. des Kontostandes hätte ich ja reagiert, spätestens da wäre aufgefallen, dass meine Kündigung nicht durchgeführt wurde.
Desweiteren hätte ich ja auch die fälligen Zahlungen leisten können ohne nun jahrelang unwissentlich Zinsen angesammelt zu haben.
Daher bin ich ja so verwundert.
Und da die Mail der DKB ankam ist eine Spamfilterung schon mal ausgeschlossen.
msa
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Re: Onlinebanking:Infoplicht bei Saldo?

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Gepostet: 28.08.2014 - 10:48 Uhr  ·  #4
Interessant, die Diskussion mal von der anderen Seite. Sonst beschweren sich die Kunden immer nur, dass sie gezwungen werden, sich die Auszüge, die bereitgestellt werden, herunterzuladen, und sind sauer, dass es zu einer gebührenpflichtigen Versendung kommt, wenn man Auszüge bis zu einem bestimmten Tag nicht abgerufen hat (bei anderen Banken).

Die DKB hat einerseits keine Mailerinnerung, wenn etwas in die Postbox gestellt wird. Ist meines Erachtens auch unnötig, da die Einstellung immer am selben Tag des Monats erfolgt. Man weiß es, wann Auszüge eingehen. Andererseits ist es in de AGB der DKB geregelt, dass mit Einstellen der Auszüge in die Postbox die Informationspflicht erfüllt ist und damit der Zugang der Unterlagen beim Kunden erfolgt ist. Der Kunde hat nach den AGB die Verpflichtung, sich regelmäßig zu informieren und die Unterlagen abzurufen. Ob das bei einem Prozeß juristisch haltbar ist, ist eine andere Sache, aber ich denke, die DKB wird das von ihren Juristen schon haben prüfen lassen. Das ist eine recht kundenfreundliche Lösung, gerade für Kunden, die über Onlinebanking tagesaktuell informiert sind und die den zusätzlichen Zwnag zum Abruf aus der Postbox als lästig empfinden - und das sind, wie man hier oft mitkriegen konnte - die meisten Onlinekunden.

In so weit wird man wohl, wenn man seinen Pflichten zum Abruf gemäß AGB nicht nachkommt, Pech haben (hoffentlich!!!).

Eins wundert mich jetzt aber noch: Die Kontoauszüge zum Giro und die Kreditkartenabrechnungen zur Kreditkarte kommen ja in die selbe Postbox (zumindestens bei den aktuellen Kontomodellen). Ist das bei Dir anders oder hast Du auch die Kreditkartenabrechnungen nie angeschaut? Und was hast Du gemeint, wer die Abrechnungen bezahlt, wenn auf deinen Nicht-DKB-Konten keine Abbuchungen erfolgt sind?

P.S.: Wenn das Konto NICHT als Onlinekonto mit Postbox eingerichtet wurde (was ich mir nicht vorstellen kann), dann wäre das Ganze natürlich recht merkwürdig von der DKB und dem Kunden gegenüber nicht recht haltbar. Ich könnte mir hier jetzt nur vorstellen, dass es als Onlinekonto eingerichtet war, dies der Kunde aber nie erfahren hat und das die DKB nie gemerkt hat. Das wäre natürlich doof.
nekoelschekrat
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Re: Onlinebanking:Infoplicht bei Saldo?

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Gepostet: 28.08.2014 - 11:04 Uhr  ·  #5
Ich hatte bzw. habe nur das KK-Konto bei der DKB.
Daher konnte es mir auch nicht auffallen.
Ergo konnte ich auch kein Girokonto online prüfen und dabei über das KK-Konto "stolpern".

Ich weiss ja nicht wie es anderen ergeht, aber ich habe heute nicht mehr die Buchungen aus 2009 im Kopf, hier muss ich am Wochenende mal die Kontoauszüge prüfen.

Ich habe hier exakt die Befürchtung die msa im letzten Absatz anspricht:
Entweder das Konto wurde irgendwann auf Online umgestellt oder aber ich wusste nicht, dass es ein reines Onlinekonto ist.
Zumindest bin ich aus dem Gedächtnis heraus relativ sicher, dass es nicht ursprünglich als Girokonto eingerichtet wurde.

Ich werde mir hier aber mal genaue Daten von der DKB zukommen lassen.
msa
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Re: Onlinebanking:Infoplicht bei Saldo?

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Gepostet: 28.08.2014 - 11:11 Uhr  ·  #6
Der Fall ist sehr interessant, ich bin neugierig. Bitte lass uns hier wissen, was da schiefgelaufen ist und auch wie sich die DKB dann "anstellt", wenn Du es herausgefunden hast...
nekoelschekrat
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Re: Onlinebanking:Infoplicht bei Saldo?

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Gepostet: 28.08.2014 - 14:38 Uhr  ·  #7
Mache ich gerne.
Ist ja auch nicht auszuschliessen,dass ich einfach was übersehen habe.
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