Rechtsscheinshaftung bei missbräuchlicher Überweisung im Online-Banking
Entscheidungsdatum: 28.08.2014
Urteil: http://www.lareda.hessenrecht….doc.part=L
http://www.heise.de/newsticker…56713.html
Dies bestätigt einmal mehr, dass das "predigen zu mehr Vorsicht und Sicherheit" nicht oft genug erfolgen kann.
Entscheidungsdatum: 28.08.2014
Urteil: http://www.lareda.hessenrecht….doc.part=L
Zitat
...Doch diese manipulierten Daten müssen danach auf dem Display des TAN-Generators angezeigt und somit von Anwender bestätigt worden sein, erklärte die beklagte Bank.
Das Gericht folgte dieser Argumentation offenbar und argumentierte "Aus technischer Sicht ist es nach derzeitigem Stand so gut wie ausgeschlossen, dass bei Verwendung dieses Verfahrens tatsächlich erfolgte Online-Überweisungen nicht von dem Bankkunden selbst vorgenommen wurden.
Das Gericht folgte dieser Argumentation offenbar und argumentierte "Aus technischer Sicht ist es nach derzeitigem Stand so gut wie ausgeschlossen, dass bei Verwendung dieses Verfahrens tatsächlich erfolgte Online-Überweisungen nicht von dem Bankkunden selbst vorgenommen wurden.
http://www.heise.de/newsticker…56713.html
Dies bestätigt einmal mehr, dass das "predigen zu mehr Vorsicht und Sicherheit" nicht oft genug erfolgen kann.