Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

 
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Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

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Gepostet: 13.07.2015 - 18:40 Uhr  ·  #1
Zitat geschrieben von Heise News
... Richter sehen Risiken bei Sofortüberweisung...


Verlinkens- und lesenswert: http://www.heise.de/newsticker…49446.html :)

Otto
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Re: Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

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Gepostet: 13.07.2015 - 19:09 Uhr  ·  #2
naja es ging ja eher um:
Zitat
Das Landgericht Frankfurt hat es der Deutschen-Bahn-Tochter DB Vertrieb untersagt, Abbuchungen über den Dienst "Sofortüberweisung" als einziges Zahlungsinstrument ohne Zusatzkosten anzubieten.

hier ist ja auch das Urteil http://zap.vzbv.de/452b3544-4b…6_2015.pdf
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Re: Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

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Gepostet: 14.07.2015 - 15:57 Uhr  ·  #3
Zitat geschrieben von infoman

naja es ging ja eher um:
Zitat
Das Landgericht Frankfurt hat es der Deutschen-Bahn-Tochter DB Vertrieb untersagt, Abbuchungen über den Dienst "Sofortüberweisung" als einziges Zahlungsinstrument ohne Zusatzkosten anzubieten.

hier ist ja auch das Urteil http://zap.vzbv.de/452b3544-4b…6_2015.pdf


Also infoman, wenn Du anfängst, hier auf Details einzugehen, dann muss unbedingt erwähnt werden, dass

Zitat geschrieben von Heise News
Abbuchungen über "Sofortüberweisung" bleiben für die Richter außen vor. Sie begründen dies damit, dass der Verbraucher dafür einem Dritten sensible Kontozugangsdaten mitteilen und in den Abruf weiter Kontoinformationen einwilligen müsse. Dadurch erhalte in diesem Fall die Sofort AG umfassenden Einblick in Finanzdaten, "die auch zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen genutzt werden könnten". Zudem müsse der Kunde dem Zahlungsdienstleister personalisierte Sicherheitsmerkmale wie Pin und Tan mitteilen. Dies berge "erhebliche Risiken für die Datensicherheit" und eröffne große Missbrauchsmöglichkeiten.


Der Anlass, aus dem o.g. Tatsachen richterlich festgestellt worden sind, ist m.E. nebensächlich, jedoch insofern willkommen, als die eigentlich hinlänglich bekannten Sachverhalte wieder einmal ins allgemeine Bewusstsein geholt werden.

Otto
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Re: Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

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Gepostet: 15.07.2015 - 14:27 Uhr  ·  #4
Ist eine solche Pin / Tan Weitergabe an Dritte nicht auch i.d.R. durch die AGBs der Bank untersagt ?
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Re: Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

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Gepostet: 15.07.2015 - 14:49 Uhr  ·  #5
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Re: Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

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Gepostet: 15.07.2015 - 14:53 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von vader
Ist eine solche Pin / Tan Weitergabe an Dritte nicht auch i.d.R. durch die AGBs der Bank untersagt ?

In der Regel ist das so. Das steht auch in der Urteilsbegründung. Das Bundeskartellamt sieht darin aber eine Benachteiligung bankunabhängiger Dienste wie Sofortüberweisung. Daher ist die Klausel strittig. Sofortüberweisung führt da gerne seine Datenschutz-Standards mit TÜV-Siegel an.

Übersetzt in die reale Welt bedeutet das: Deine BankCard mit PIN darfst du niemals an Dritte weitergeben. Außer, diese Person sieht vertrauenswürdig aus und kann ein TÜV-Siegel vorweisen. Dann geht das in Ordnung. ;-)
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Re: Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

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Gepostet: 15.07.2015 - 19:40 Uhr  ·  #7
nein, geht es natürlich nicht ;)
Bevor das einer missversteht und sich auf dich beruft, Andreas. Keiner kann die Sicherheit anhand eines Siegels nachweisen. Man muss sich da genau ansehen, was genau geprüft wurde, ob die Prüfung auch aktuell genug ist, etc.
Gruß
Raimund
Hm, ich hab noch irgendwo eine Ehrenurkunde der Bundesjugendspiele...
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Re: Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

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Gepostet: 16.07.2015 - 06:30 Uhr  ·  #8
grundsätzlich möchte ich festhalten, dass ich weder pro/contra dem Anbieter gegenüberstehe, da jeder User selbst entscheiden soll, ob er diesen Dienst nutzt oder nicht.
Zitat
Das Urteil ist nicht rechtskräftig und es wurde bereits Berufung eingelegt.


wären die Banken vorausschauender gewesen, dann hätten diese giropay bspw. vor dem run besser platzieren sollen.
wobei dies ja ein gleicher/ähnlicher Service ist - hierunter fallen sodann auch die anderen Cloud/bridge-Anbieter im Onlinebanking, da hier jeweils PIN/TAN eingegeben und somit ua. Kontoumsätze abgerufen werden können.
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Re: Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

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Gepostet: 16.07.2015 - 10:14 Uhr  ·  #9
Zitat geschrieben von infoman

grundsätzlich möchte ich festhalten, dass ich weder pro/contra dem Anbieter gegenüberstehe, da jeder User selbst entscheiden soll, ob er diesen Dienst nutzt oder nicht.
Zitat
Das Urteil ist nicht rechtskräftig und es wurde bereits Berufung eingelegt.


wären die Banken vorausschauender gewesen, dann hätten diese giropay bspw. vor dem run besser platzieren sollen.
wobei dies ja ein gleicher/ähnlicher Service ist - hierunter fallen sodann auch die anderen Cloud/bridge-Anbieter im Onlinebanking, da hier jeweils PIN/TAN eingegeben und somit ua. Kontoumsätze abgerufen werden können.


Vielleicht klappt es diesmal mit Paydirekt ja besser.
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Re: Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

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Gepostet: 21.10.2015 - 12:45 Uhr  ·  #10
Unter der PSD2 (Payment Service Directive 2) werden auch sogenannte „dritte Zahlungsdienstleister“** in den Anwendungsbereich der Richtlinie, inkl. Kundenhaftung für nicht autorisierte Zahlungen sowie für technische Störungen, eingebunden werden.

**Zahlungsauslösedienste ebenso wie Kontoinformationsdienste
also Sofortüberweisung/Klarna bzw. Star Finanz/giropay
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gängig und zumutbar: SOFORTÜBERWEISUNG darf einziges kostenfreies Zahlungsmittel sein

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Gepostet: 07.11.2016 - 16:25 Uhr  ·  #11
OLG Frankfurt (Urt. v. 24.8.2016, 11 U 123/15) - kassiert das LG FFM Urteil

Zitat
„Die von der Beklagten angebotenen Zahlungsmöglichkeiten genügen den Anforderungen des § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB; die Beklagte bietet insbesondere mittels der Nebenintervenientin auch eine kostenlose gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit an.“


http://www.haerting.de/en/node/909
http://shopbetreiber-blog.de/2…sart-sein/
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Weiteres Gericht bestätigt: Sofortüberweisung ist gängig und zumutbar

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Gepostet: 09.03.2017 - 11:29 Uhr  ·  #12
Zitat
Das Landgericht Mannheim hat einen Streit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und einem Reisebuchungsportal entschieden – und damit erneut auch zu Gunsten der Sofort GmbH geurteilt, die den Zahlungsauslösedienst Sofortüberweisung anbietet. Das Urteil bestätigt Sofortüberweisung, ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel im Sinne von § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB zu sein.

http://www.online-marketing-re…-zumutbar/
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Re: Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

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Gepostet: 17.05.2017 - 10:14 Uhr  ·  #13
Ist das jetzt auch der aktuellste Stand? Oder wieder Berufung?
Ich selber nutze lieber Dienste die paypal anbieten.
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Re: Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

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Gepostet: 02.06.2017 - 08:44 Uhr  ·  #14
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Nun auch vom BGH bestätigt: Sofortüberweisung unzumutbar

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Gepostet: 25.07.2017 - 08:50 Uhr  ·  #15
Der Bundesgerichtshof bestätigt laut folgendem Heise-Artikel die "Unzumutbarkeit" der Sofortüberweisung:

https://www.heise.de/newsticke…77580.html
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Re: Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

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Gepostet: 25.07.2017 - 10:35 Uhr  ·  #16
weiterhin wurden div. Basis-Aussagen getroffen:
Zitat
"Zahlungsauslösedienstleister" wie der Firma Sofort hat der Gesetzgeber zugleich EU-Vorgaben folgend einen Anspruch auf Zugang zu "ausgewählten" Kontoinformationen verschafft, wenn der Kontoinhaber einwilligt. Banken können einen solchen Austausch nicht mehr ablehnen. Die Dienstleister sollen ferner der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt werden und erhalten im Gegenzug EU-weit Zutritt zum Zahlungsverkehrsmarkt


Zitat
Zwischenzeitlich hat der Bundestag einen Gesetzentwurf verabschiedet, wonach Händler von Anfang Januar 2018 an generell keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften bei Buchungen sowie Einkäufen übers Internet und im Laden verlangen dürfen. Wer online etwa eine Reise bucht und mit Kreditkarte zahlen will, muss künftig also keinen Aufschlag mehr berappen.
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Re: Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

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Gepostet: 25.07.2017 - 12:27 Uhr  ·  #17
Zitat geschrieben von ottoager

Der Bundesgerichtshof bestätigt laut folgendem Heise-Artikel die "Unzumutbarkeit" der Sofortüberweisung:


Hier geht es aber trotzdem weiter nicht um eine generelle "Umzumutbarkeit", sondern immernoch nur darum, daß es nicht die einzige gebührenfreie Möglichkeit sein darf.
Im gleichen Urteil und Artikel wird ja, wie auch gerade von infoman zitiert, bestätigt, daß das Geschäftsmodell der Sofortüberweisung den rechtlichen Rahmenbediungen entspricht.

Eigentlich müsste auch der "reißerisch vereinfachte" Threadtitel hier entsprechend korrigiert werden, da auch das Landgericht dies nie so formuliert hat.
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Re: Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

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Gepostet: 25.07.2017 - 15:35 Uhr  ·  #18
@martin_d
zudem müsste der Thread verschoben werden, denn mit "Sicherheit im Internet" hat er nichts zu tun.

//edit:
vielleicht nach:
Zitat
Onlinebanking allgemein
FAQs, Fragen und Tipps zu Problemen, die beim Banking über das Internet auftreten können
oder
Zitat
Hardware, Software, Internet, Tipps usw.
Themen außerhalb des Homebanking und was allgemein zu gebrauchen ist...

der Heise Titel ist ja eigentlich aussagekräftig und doch neutral
Zitat
"Sofortüberweisung" darf nicht einziges Gratis-Bezahlverfahren sein
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Re: Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

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Gepostet: 25.07.2017 - 16:58 Uhr  ·  #19
Und wohin hättet ihr ihn gerne? Und mit welchem Titel? Vorschläge erbeten.
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Re: Heise: "Landgericht: 'Sofortüberweisung' ist kein zumutbares Zahlungsmittel"

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Gepostet: 25.07.2017 - 19:22 Uhr  ·  #20
"SÜ ist nicht zumiutbar als alleiniges kostenfreies Zahlungsmittel"
Der Thread dürfte meiner Meinung nach besser in "Onlinebankung allgemein" passen, da es hierbei nciht um die Sicherheit des PCs geht.
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