Guten Tag an die Teilnehmern hier,
in der Umsatzabfrage meines onlinekontos wurden gg. 21 Uhr eines Buchungstages zwei Buchungen (jeweils mit Transaktionsnummer) angezeigt. Diese Buchungen waren dann gg 22 Uhr verschwunden.
Um 23.50 Uhr wurden beide Buchungen wieder angezeigt (allerdings mit anderen Transaktionsnummern). An den Beträgen bzw. dem Grund der Buchungen bestehen keine Zweifel meinerseits.
Einen Hinweis zum "verschwinden" gab es seitens der Bank nicht.
Mir wurde dann nach Rückfrage zum verschwinden der Umsätze die Auskunft erteilt, dass aufgrund eines systembedingten Abbruchs die Umsätze "ausgeblendet" wurden, mithin für mich nicht mehr sichtbar.
Weiterhin wurde erklärt, dass die beiden Postionen eine Art vorgemerkter Umsatz war, also noch nicht gebucht. Die Umsatzanzeige sei ausserdem unverbindlich und eigentlich nur eine Vorabinformation für mich.
Rechtsverbindlich ist nur der Kontoauszug.
Wie sieht die Community dies?
Ich habe nur ein mal pro Monat die Möglichkeit, einen elektronischen Kontoauszug zu erhalten. Sind die kompletten Monatsumsätze dann unverbindlich?
Ist eine Stornobuchung in solchen Fällen angebracht/notwendig/überflüssig
Entspricht das Handling GoB? Angabegemäss wurde der Buchungsabbruch systemseitig dokumentiert - für mich allerdings nicht sichtbar/erkennbar.
Danke für Eure Meinung.
Rotkäppchen
Ergänzung 19.41 Uhr, 7.10.2015
Es handelt sich um die FIDOR Bank, und beide Buchungen waren bankinterne Buchungen. Es geht primär um das "verschwinden" der Beträge und deren Handhabung. Dazu findet man in den AGB keinen Hinweis.
in der Umsatzabfrage meines onlinekontos wurden gg. 21 Uhr eines Buchungstages zwei Buchungen (jeweils mit Transaktionsnummer) angezeigt. Diese Buchungen waren dann gg 22 Uhr verschwunden.
Um 23.50 Uhr wurden beide Buchungen wieder angezeigt (allerdings mit anderen Transaktionsnummern). An den Beträgen bzw. dem Grund der Buchungen bestehen keine Zweifel meinerseits.
Einen Hinweis zum "verschwinden" gab es seitens der Bank nicht.
Mir wurde dann nach Rückfrage zum verschwinden der Umsätze die Auskunft erteilt, dass aufgrund eines systembedingten Abbruchs die Umsätze "ausgeblendet" wurden, mithin für mich nicht mehr sichtbar.
Weiterhin wurde erklärt, dass die beiden Postionen eine Art vorgemerkter Umsatz war, also noch nicht gebucht. Die Umsatzanzeige sei ausserdem unverbindlich und eigentlich nur eine Vorabinformation für mich.
Rechtsverbindlich ist nur der Kontoauszug.
Wie sieht die Community dies?
Ich habe nur ein mal pro Monat die Möglichkeit, einen elektronischen Kontoauszug zu erhalten. Sind die kompletten Monatsumsätze dann unverbindlich?
Ist eine Stornobuchung in solchen Fällen angebracht/notwendig/überflüssig
Entspricht das Handling GoB? Angabegemäss wurde der Buchungsabbruch systemseitig dokumentiert - für mich allerdings nicht sichtbar/erkennbar.
Danke für Eure Meinung.
Rotkäppchen
Ergänzung 19.41 Uhr, 7.10.2015
Es handelt sich um die FIDOR Bank, und beide Buchungen waren bankinterne Buchungen. Es geht primär um das "verschwinden" der Beträge und deren Handhabung. Dazu findet man in den AGB keinen Hinweis.