Zahlungskontengesetz - hier Kontenwechsel-Service

Richtlinie 2014/92/EU des EU Parlaments und Rates vom 23.07.2014

 
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Beiträge: 7054
Dabei seit: 06 / 2008
Betreff:

Zahlungskontengesetz - hier Kontenwechsel-Service

 · 
Gepostet: 09.10.2015 - 14:10 Uhr  ·  #1
Der Kontowechsel ist oft eine Hürde, was durch o.g. Richtline verbraucherfreundlicher werden soll, nämlich dass die Banken entsprechende Service (automatisierte) anbieten müssen.
Bis zum 18. September 2016 soll (muss) die og. Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.

3 SaaS für B2B* = also Beratungsunternehmen die für die Banken eine Whitelabel-Lösung bzw. Apps zur Verfügung stellen sind ua.:
(dh. die Banken übernehmen dann auch die Gebühren für die Unternehmen)

http://fino.digital/ bspw. für die Commerzbank iOS Android it-finanzmagazin Beitrag - wüstenrot wird bis Ende Oktober online - https://www.psd-berlin-brandenburg.de/
http://www.finreach.de/ bspw. DKB + SutorBank
http://www.dwins.de/ bspw. www.psd-rhein-ruhr.de + postbank

http://www.vzbv.de/pressemitte…-girokonto

*= eine B2C also Endkundenlösung soll es in der 1. Phase nicht geben
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Beiträge: 7054
Dabei seit: 06 / 2008
Betreff:

Re: Zahlungskontengesetz - hier Kontenwechsel-Service

 · 
Gepostet: 09.10.2015 - 14:53 Uhr  ·  #2
In diesem Zusammenhang ist bspw. unverständlich, dass die "Onlinebanking"- Software-Entwickler bspw. keine Kooperationen, Schnittstellen o.ä. mit den og. Unternehmen haben.
Denn in der Software sind in der Regel längere Zeiträume vorhanden, mindestens jedoch gleich lang vorhanden, wie beim HBCI-Abruf über die SaaS-Unternehmen.

Es würde viele Möglichkeiten für die Entwickler geben, dies ua. auch zu monetarisieren.

(auch und da fällt mir auch wieder ein, dass die schon mehrmals vorgebrachte Erweiterung der Datensätze um Adresse/Kontaktverknüpfung, E-Mail, Homepage, SEPA-Mandat, KDN, UST-ID, HRB u.a. klick usw. hier Gold wert wäre.)
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 235
Dabei seit: 12 / 2006
Betreff:

Re: Zahlungskontengesetz - hier Kontenwechsel-Service

 · 
Gepostet: 12.10.2015 - 16:30 Uhr  ·  #3
Eine wirkliche Relevanz hat das Gesetz nicht in Deutschland, die Banken übernehmen im Normalfall sowieso schon den ganzen Papierkram. Das muss auch nicht komplett automatisiert sein, ist es bei den FinTech Unternehmen auch nicht. Eigentlich dürfte das für viele FinTechs sogar eher vom Nachteil sein denn nach dem neuen Gesetz, muss die alte Bank wohl der neuen Bank alle notwendigen Daten zur Verfügung stellen. Dementsprechend bräuchte man gar keinen automatisierten Prozess der auf das Banking der vorherigen Bank zugreift. Der Kunde sucht sich eine neue Bank aus, diese fordert die Daten bei der alten Bank an und fertig.

Bez. der Schnittstelle wird das mit PSD2 sowieso Pflicht (Stichwort XS2A). Bevor aber diese Schnittstelle nicht seitens der EU/EBA genau definiert ist, wird natürlich niemand anfangen jetzt Eigenlösungen dafür zu programmieren. Es sei denn natürlich für bestehende Schnittstellen wie HBCI.
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Beiträge: 7054
Dabei seit: 06 / 2008
Betreff:

Re: Zahlungskontengesetz - hier Kontenwechsel-Service

 · 
Gepostet: 12.10.2015 - 19:01 Uhr  ·  #4
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Beiträge: 7054
Dabei seit: 06 / 2008
Betreff:

Re: Zahlungskontengesetz - hier Kontenwechsel-Service

 · 
Gepostet: 17.02.2016 - 10:30 Uhr  ·  #5
Die o.g. Unternehmen bauen die Partnerschaften weiter aus, aktuell wird ua. ein größer Abschluss vermeldet:
Zitat
FinReach liefert Kontowechsel-Lösungen für alle Sparkassen
Kontowechsel in 10 Minuten: FinReach kooperiert mit S Direkt

Quelle: http://www.presseportal.de/pm/118038/3253590

man darf gespannt sein, wann es nun auch tatsächlich beim Endkunden "ankommt".
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Beiträge: 7054
Dabei seit: 06 / 2008
Betreff:

fino launcht www.kontowechsel.de

 · 
Gepostet: 12.08.2016 - 16:48 Uhr  ·  #6
Zitat
Nach gut einem Jahr nach Gründung und vielen tausenden erfolgreichen Kontowechsel kommen wir dem Wunsch vieler Endkunden nach und bieten auf kontowechsel.de auch denjenigen Kunden einen Kontowechsel an, deren Bank noch nicht unser Partner ist. weiter ...


https://app.kontowechsel.de/
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Beiträge: 7054
Dabei seit: 06 / 2008
Betreff:

Re: Zahlungskontengesetz - hier Kontenwechsel-Service

 · 
Gepostet: 19.08.2016 - 13:02 Uhr  ·  #7
Zitat
NEUES GESETZ ERLEICHTERT GIROKONTO-WECHSEL
Ab dem 18. September 2016 gelten beim Kontowechsel neue Regeln. Dann tritt ein weiterer Teil des Zahlungskontengesetzes in Kraft, mit dem Deutschland eine EU-Richtlinie (RL 2014/92/EU) umsetzt. Die Neuerungen sollen den Girokonto-Wechsel erleichtern: Sie verpflichten die Banken, den Kunden auf Wunsch beim Wechseln des Kontos zu helfen. Der Wechsel soll innerhalb von etwa zwei Wochen vonstattengehen.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/girokonto/girokonto-wechseln/
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 235
Dabei seit: 12 / 2006
Betreff:

Re: Zahlungskontengesetz - hier Kontenwechsel-Service

 · 
Gepostet: 19.08.2016 - 16:36 Uhr  ·  #8
Und wie wollen diese ganzen Dienstleister die Überweisungen und Lastschriften der letzten 13 Monate auswerten? ;-)
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Beiträge: 7054
Dabei seit: 06 / 2008
Betreff:

Re: Zahlungskontengesetz - hier Kontenwechsel-Service

 · 
Gepostet: 19.08.2016 - 16:59 Uhr  ·  #9
hab ich ja vor geraumer Zeit schon mal in den Raum geworfen
wenn wäre das ein gutes Zubrot für die Software-Entwickler gewesen, denn die hätten es machen können.
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 235
Dabei seit: 12 / 2006
Betreff:

Re: Zahlungskontengesetz - hier Kontenwechsel-Service

 · 
Gepostet: 19.08.2016 - 17:05 Uhr  ·  #10
Zitat geschrieben von infoman

hab ich ja vor geraumer Zeit schon mal in den Raum geworfen
wenn wäre das ein gutes Zubrot für die Software-Entwickler gewesen, denn die hätten es machen können.


Nein die auch nicht. Dazu müsste der Nutzer dann ja auch HBCI mit Finanzsoftware nutzen und die entsprechende Daten in der Software vorhanden sein. Die Zahl an Nutzern bei denen das möglich wäre, selbst wenn jeder Hersteller dies unterstützt und eine einheitliche Schnittstelle hat die Daten wieder auszugeben, würden wir hier von einer einstelligen Prozentzahl an Nutzern reden bei denen das möglich wäre. Für den Rest brauchst du dann wieder eine andere Lösung, davon mal ganz abgesehen, dass man den Dienst natürlich auch Nutzern anbieten muss welche gar kein Online-Banking nutzen. Entweder man hat da eine In-House Lösung oder jemand darf das per Hand ins Formular tippen.
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Beiträge: 7054
Dabei seit: 06 / 2008
Betreff:

Re: Zahlungskontengesetz - hier Kontenwechsel-Service

 · 
Gepostet: 19.08.2016 - 17:12 Uhr  ·  #11
ok ich hab es jetzt mal rein auf Online-banking bezogen
weil in den FAQ von https://app.kontowechsel.de/ steht ja:
Zitat
Werden alle meine Zahlungspartner automatisch erkannt?
Je nach Bank werden lediglich Umsätze der letzten 90 Tage und im positiven Fall bis zu 12 Monaten bereitgestellt. Wir zeigen Ihnen mögliche Vorschläge für fehlende Zahlungspartner an, so dass auch z.B. die KFZ-Versicherung, welche nur am Jahresanfang abgebucht wird, benachrichtigt wird

bei deinem Szenario wird es ja dann tatsächlich auf ns. hinauslaufen :bandit:
Zitat geschrieben von B.N.
oder jemand darf das per Hand ins Formular tippen.
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 235
Dabei seit: 12 / 2006
Betreff:

Re: Zahlungskontengesetz - hier Kontenwechsel-Service

 · 
Gepostet: 19.08.2016 - 17:33 Uhr  ·  #12
Vorschläge reichen aber nicht, die Richtlinie 2014/92/EU besagt ja ausdrücklich, dass die alte Bank diese Daten übermitteln muss und nicht der Kunde sich das selber rauszusuchen hat. Das konnte er auch vor dieser Richtlinie schon.

Davon mal ganz abgesehen, verstoßen da diese Kontowechseldienste so gut wie immer gegen die Bank AGB. Und zwar nicht nur von der alten Bank was das Thema Nutzung von PIN/TAN betrifft, sondern auch von den Banken zu denen man wechseln will welche dies ebenfalls untersagen. Ich habe mir mehere Seiten angeschaut, sowohl die Kontowechselservices sichern sich in den AGB ab wie auch die jeweiligen Institute. Im Prinzip verbieten die sich alle gegenseitig den Bankwechselservice per HBCI zu nutzen. O-)

Spätestens mit der PSD 2, wird es wohl mal Zeit auch in den AGB aufzuräumen...die sind nicht mehr so wirklich zeitgemäß jetzt wo eh so gut wie alle Banken auf HBCI-Dienste/APIs aufspringen.
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 176
Dabei seit: 11 / 2012
Betreff:

Re: Zahlungskontengesetz - hier Kontenwechsel-Service

 · 
Gepostet: 29.08.2016 - 09:59 Uhr  ·  #13
Zitat geschrieben von B.N.

Dazu müsste der Nutzer dann ja auch HBCI mit Finanzsoftware nutzen und die entsprechende Daten in der Software vorhanden sein. ... und eine einheitliche Schnittstelle hat die Daten wieder auszugeben, ...

Dem ist wenig hinzuzufügen. Manche Finanzsoftware mit HBCI bietet in der einfachen Version nicht einmal einen Export der Kontoauszüge in ein gängiges Format wie CSV, von "entsprechenden Daten" einmal abgesehen. Und dann muss - zumindest zur Zeit - der Kunde jeden ausgedruckten! Brief, der per Post an den Geschäftspartner geht, unterschreiben. (Und bei Lastschriften, kommt dann noch die eine oder andere Firma und will ein neues SEPA-Lastschriftenmandat.) Service geht anders.
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 19
Dabei seit: 04 / 2014
Betreff:

Re: Zahlungskontengesetz - hier Kontenwechsel-Service

 · 
Gepostet: 29.08.2016 - 13:34 Uhr  ·  #14
Zitat geschrieben von emmi

Zitat geschrieben von B.N.

Dazu müsste der Nutzer dann ja auch HBCI mit Finanzsoftware nutzen und die entsprechende Daten in der Software vorhanden sein. ... und eine einheitliche Schnittstelle hat die Daten wieder auszugeben, ...

Dem ist wenig hinzuzufügen. Manche Finanzsoftware mit HBCI bietet in der einfachen Version nicht einmal einen Export der Kontoauszüge in ein gängiges Format wie CSV, von "entsprechenden Daten" einmal abgesehen. Und dann muss - zumindest zur Zeit - der Kunde jeden ausgedruckten! Brief, der per Post an den Geschäftspartner geht, unterschreiben. (Und bei Lastschriften, kommt dann noch die eine oder andere Firma und will ein neues SEPA-Lastschriftenmandat.) Service geht anders.


Das hat weniger mit Service zu tun als viel mehr mit rechtlicher Sicherheit, wer schließt den heute noch Verträge per Handschlag? Da muss überall eine Unterschrift drauf um die Rechten und Pflichten des Vertrages nutzen zu können.

Weiterhin sollte bachtet werden, das wenn man solche Kontowechseldienste nutzt, man seine Daten an Dritte herausgibt und somit grob fahrlässig handelt. Da ist es auch egal ob die AGB geändert werden.

Um das mal zu veranschaulichen: Man drückt einem Fremden seinen Haustürschlüssel in die Hand und gibt demjenigen noch eine Wegbeschreibung zu seiner Wohnung. Und wenn man zu Hause ankommt wundert man sich das die Bude leer ist.

Also bitte Vorsicht walten lassen.
msa
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: München
Alter: 62
Beiträge: 7359
Dabei seit: 03 / 2007
Betreff:

Re: Zahlungskontengesetz - hier Kontenwechsel-Service

 · 
Gepostet: 29.08.2016 - 13:56 Uhr  ·  #15
Zitat geschrieben von nofallo
Um das mal zu veranschaulichen: Man drückt einem Fremden seinen Haustürschlüssel in die Hand und gibt demjenigen noch eine Wegbeschreibung zu seiner Wohnung. Und wenn man zu Hause ankommt wundert man sich das die Bude leer ist.

Naja, genau das tun "bessere Leute", wenn sie umziehen. Sie verlassen die Wohung, das Umzugsunternehmen bekommt den Schlüssel und packt aus den Schränken alles ein und zieht es um. Und platziert es am neuen Ort wieder im eingeräumten Schrank. Insofern hinkt diese Veranschaulichung. :-)
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 19
Dabei seit: 04 / 2014
Betreff:

Re: Zahlungskontengesetz - hier Kontenwechsel-Service

 · 
Gepostet: 29.08.2016 - 15:31 Uhr  ·  #16
Edit: Vollzitat gelöscht

Naja, dein Umzugsunternehmen wandert deine Einrichtung das ist schon richtig, der Kontowechselservice soll deine Abbuchungen "umziehen" und ganz nebenbei erhält er aber vollen Zugriff auf deine Finanzen ( sozusagen die Nebenwirkung ), da ja die Zugangsdaten mitgeteilt wurden und ob dass jedem (potenziellen) Nutzer eines Kontowechselservice so bewusst ist bezweifle ich stark.
msa
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Herkunft: München
Alter: 62
Beiträge: 7359
Dabei seit: 03 / 2007
Betreff:

Re: Zahlungskontengesetz - hier Kontenwechsel-Service

 · 
Gepostet: 29.08.2016 - 16:24 Uhr  ·  #17
Wenn jemandem das nicht bewußt ist, derjenige also nicht soweit denkt, dann ist eh nichts mehr zu retten. Dann ist dies wohl noch die kleinste Gefahrenquelle im finanziellen Leben!
Benutzer
Avatar
Geschlecht: keine Angabe
Beiträge: 176
Dabei seit: 11 / 2012
Betreff:

Re: Zahlungskontengesetz - hier Kontenwechsel-Service

 · 
Gepostet: 29.08.2016 - 16:29 Uhr  ·  #18
Zitat geschrieben von nofallo

Naja, dein Umzugsunternehmen wandert deine Einrichtung das ist schon richtig, der Kontowechselservice soll deine Abbuchungen "umziehen" und ganz nebenbei erhält er aber vollen Zugriff auf deine Finanzen ( sozusagen die Nebenwirkung ), da ja die Zugangsdaten mitgeteilt wurden und ob dass jedem (potenziellen) Nutzer eines Kontowechselservice so bewusst ist bezweifle ich stark.


Vorsicht ist die Mutter der Umzugskiste :-) Wie gesagt, "meine" Version der Finanzsoftware kann keinen Export, also habe ich selbst einen gestrickt und die Bank hat dann die von mir durchgesehene CSV-Datei bekommen, als Email-Anhang, verschlüsselt. Und ohne diese Daten kann die Bank keinen Lastschrifteinzieher (oder wie das auch immer heisst) und keinen mir regelmäßig Geldüberweiser vom Kontowechsel informieren. Diese Mitteilungen war der "Kontowechselservice", den die neue Bank angeboten hat. Warum das per ausgedrucktem Brief gehen muss und nicht mit Signatur und Zertifikat (der Bank, oder wegen mir auch von mir) gehen kann und warum manche Lastschrifteinzieher ein neues (also zweites) SEPA-Lastschriftenmandat anfordern, habe ich (vielleicht fälschlicherweise) als schlechten Service "angeprangert".
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Beiträge: 7054
Dabei seit: 06 / 2008
Betreff:

Re: Zahlungskontengesetz - hier Kontenwechsel-Service

 · 
Gepostet: 29.08.2016 - 16:41 Uhr  ·  #19
@nofallo
bitte keine Vollzitate, das bläht die Threads nur auf und wir sehen doch was drüber steht bzw. haben dies ja bereits gelesen.

du kannst mit den Zugangsdaten in der heutigen Zeit kaum was anfangen, denn alle Aktivitäten die eine Authorisierung benötigen (Überweisung, Änderungen usw.) bleiben dir verwehrt.
Die Banken haben diesen Services ja als Partner ins Boot geholt, des weiteren wird die Haftung des Kunden von den Gerichten immer mehr minimiert, da diesen auch der tägliche workflow bekannt ist/sein dürfte.
Wie in einem anderen Beitrag ausgeführt, heben die Banken daher von sich aus auf. (glaub Commerzbank o.ä. war das)
Benutzer
Avatar
Geschlecht:
Beiträge: 7054
Dabei seit: 06 / 2008
Betreff:

Re: Zahlungskontengesetz - hier Kontenwechsel-Service

 · 
Gepostet: 04.09.2016 - 08:56 Uhr  ·  #20
Zitat
Automatisierter Depotwechselservice
Mit dem automatisierten Depotwechselservice unseres Kooperationspartners FinReach sparen Sie sich das zeitraubende Durchsuchen von Unterlagen. Beauftragen Sie Ihren Depotübertrag zur DKB mit wenigen Klicks am heimischen PC oder von unterwegs auf Ihrem Smartphone gleich online. Sie benötigen dafür nur Ihre Steueridentifikationsnummer, die Depotnummer Ihres DKB-Broker sowie die Zugangsdaten zum Internet-Banking der Konto- und Depotverbindung bei Ihrer bisherigen Bank.

https://www.dkb.de/info/depotwechselservice/
Artikel ua. auch im Handelsblatt
Gewählte Zitate für Mehrfachzitierung:   0