Status und Verpflichtungen von Karten-Kontenbetreibern zu Benefits, Rewards, Lohnnebenleistungen

 
mss
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Status und Verpflichtungen von Karten-Kontenbetreibern zu Benefits, Rewards, Lohnnebenleistungen

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Gepostet: 25.09.2019 - 09:25 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob das Forum hierzu passt.
Wir haben über Arbeitgeber in letzter Zeit öfter zusätzlich zur Gehaltszahlung eine mehr oder weniger zweckgebundene Bonus-Karte mit Guthabenkonto erhalten, auf die monatliche Zahlungen fließen. Welchen Namen haben solche Leistungen?
Benefits?
Lohnnebenleistungen?
In erster Linie kann der Arbeitgeber hierdurch Steuer sparen und gibt diesen Vorteil an die Mitarbeiter weiter. Mitarbeiter, die sich gegen eine solche Karte entscheiden, bekommen allenfalls die Hälfte der monatlichen Leistungen.

Manche Karten werden nur in teilnehmenden Geschäften akzeptiert, andere Karten funktionieren aber sogar als allgemeine VISA Prepaid und sind somit universell einsetzbar.

Neben dem Umstand, dass ich diese Umsätze nur schlecht in meine Buchhaltung mit Hibiscus importiert bekomme, verwundert mich der nächste Umstand umsomehr: Bei den Anbietern wird keine Möglichkeit geboten, einen Kontoauszug oder eine Umsatz-Liste abzurufen. Es wird lediglich auf die Möglichkeit der Umsatzabfrage auf der Webseite verwiesen, die maximal 3-6 Monate zurückreicht. In Einzelfällen war es zwar möglich, dass die Service-Abteilung eine Export-Datei der Umsätze zukommen ließ. Das war aber immer sehr aufwändig mit vielen Anfragen und Rückfragen verbunden und war auch gar nicht so vorgesehen. Meist ist es gar nicht möglich.
Weiterhin gibt es einige Unklarheiten bei diesen Online-Umsatzabfragen, weil hier manchmal kein Gegenkonto oder Verwendungszweck genannt wird, so dass man die Umsätze auch mit Phantasie nicht zuordnen kann.

Grundsätzliche Frage: Hat ein Betreiber eines Guthabenkontos mit teilweise hohen Umsätzen ähnlich eines GIrokontos nicht automatisch den Charakter einer Bank? Ist ein solcher Betreiber nicht verpflichtet, einen aussagefähigen Konto-Auszug oder eine Umsatzliste bereitzustellen?

Nochmal, ich bestehe hier ja nicht auf einer FinTS-API oder einem maschinenlesbaren Format wie CSV. Die Daten eines PDF-Files kann ich wenigstens von Hand einpflegen. Aber selbst ein solches wird nicht geboten. Es bleibt mir also maximal, alle 3 Monate diese Umsatzliste aufzurufen und einen Screenshot zu machen, bzw. Druck nach PDF etc.
Holger Fischer
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Re: Status und Verpflichtungen von Karten-Kontenbetreibern zu Benefits, Rewards, Lohnnebenleistungen

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Gepostet: 25.09.2019 - 09:57 Uhr  ·  #2
Das Thema ist komplexer und die genauen Hintergründe kenne ich nicht im Detail

Zitat geschrieben von mss

.....sogar als allgemeine VISA Prepaid und sind somit universell einsetzbar.

Genau das ist bei diesen karten nicht der Fall.
Soweit ich das verstanden habe, kann man Sachleistungen bis zu 44 EUR im Monat steuerfrei dem Arbeitnehmer gewähren. Die Karten der Handler können daher auch nur gegen Sachleistungen eingetauscht werden. Die prepaidkartte selber hat ebenfalls eine Sperre, die Online geprüft wird. Bestimmte Artikel oder Handler können damit nicht bezahlt werden.
Was wie steuerrechtlich genau gilt und ob es Aufgrund des Umstands das es formal Sachleistungen sprich Sachgutscheine sind, keine Umsätze im klassischen Sinne gibt, mußt Du vermutlich mal einen Steuerberater fragen.
mss
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Re: Status und Verpflichtungen von Karten-Kontenbetreibern zu Benefits, Rewards, Lohnnebenleistungen

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Gepostet: 25.09.2019 - 10:10 Uhr  ·  #3
Zitat geschrieben von Holger Fischer

Zitat geschrieben von mss

.....sogar als allgemeine VISA Prepaid und sind somit universell einsetzbar.

Genau das ist bei diesen karten nicht der Fall.

Es gibt solche mit Akzeptanznetzwerk, aber auch echte VISA Prepaid. Hierzu steht in den Bestimmungen: "...im bundesweiten Visa-Akzeptanzpartnernetzwerk, im Handel, als auch online einsetzbar."

Spielt für die Frage aber auch keine Rolle.

Aus Mitarbeitersicht ist es eine Art Einkommen und die Ausgaben möchte ich ebenfalls in der Buchhaltung haben. Da in der Umsatzliste in EUR gerechnet wird und nicht in Bonus-Artikeln, würde ich auch gerne eine monatliche Umsatz-Liste erhalten. Mich würde hierzu die Gesetzeslage interessieren, wenn ich den Anbieter schon damit konfrontiere.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kontoauszug#Rechtsgrundlagen
Wichtig in diesem Zusammenhang wäre, ob es sich in dem Fall um ein Kreditinstitut handelt?
Holger Fischer
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Re: Status und Verpflichtungen von Karten-Kontenbetreibern zu Benefits, Rewards, Lohnnebenleistungen

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Gepostet: 25.09.2019 - 10:36 Uhr  ·  #4
Zitat geschrieben von mss

Zitat geschrieben von Holger Fischer

Zitat geschrieben von mss

.....sogar als allgemeine VISA Prepaid und sind somit universell einsetzbar.

Genau das ist bei diesen karten nicht der Fall.

Es gibt solche mit Akzeptanznetzwerk, aber auch echte VISA Prepaid. Hierzu steht in den Bestimmungen: "...im bundesweiten Visa-Akzeptanzpartnernetzwerk, im Handel, als auch online einsetzbar."

Spielt für die Frage aber auch keine Rolle.

Doch. Ja ist im Akzeptanznetz einsetzbar, aber Du kannst das Geld z.B. nicht bei der Bank abholen, oder beim Handler auszahlen lassen.

Zitat geschrieben von mss

Aus Mitarbeitersicht ist es eine Art Einkommen und die Ausgaben möchte ich ebenfalls in der Buchhaltung haben.

Nein, aus Mitarbeitersicht ist es kein Einkommen, sondern ein Sachbezug. Das Gleiche wie wenn ich für Karstadt einen 44 EUR Gutschein bekomme, oder für einen Weinhandler einen Gutschein, oder einen Tankgutschein.

Aber damit bewegt man sich tatsächlich im Steuerrecht, von daher sollte man diese Fragen eher dort platzieren

Zitat geschrieben von mss

Da in der Umsatzliste in EUR gerechnet wird und nicht in Bonus-Artikeln, würde ich auch gerne eine monatliche Umsatz-Liste erhalten. Mich würde hierzu die Gesetzeslage interessieren, wenn ich den Anbieter schon damit konfrontiere.

Du bekommst auch zu zu einer Gutscheinkarte keine Umsatzliste. Wie gesagt, das geht alles ins Thema Steuerrecht und sollte daher auch eher von diesen Spezialisten beantwortet werden.

Zitat geschrieben von mss

Wichtig in diesem Zusammenhang wäre, ob es sich in dem Fall um ein Kreditinstitut handelt?

Hinter der Kreditkarte steht immer ein Kreditinstitut bzw eine Banklizenz. Aber wie schon geschrieben ist die steuerrechtliche Einordnung erstmal wichtig um daraus ableiten zu können, welches Recht denn zur Anwendung kommt.
mss
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Re: Status und Verpflichtungen von Karten-Kontenbetreibern zu Benefits, Rewards, Lohnnebenleistungen

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Gepostet: 25.09.2019 - 11:16 Uhr  ·  #5
Ok. Meinem Verständnis nach unterliegt ein solcher Anbieter als Zahlungsdienstleister der Informationspflicht der
Kreditinstitute nach Artikel 248 § 8 EGBGB. Weiterhin besteht zwischen dem Zahlungsdienstleister und dem Zahler eine
Kontokorrentabrede nach §355 mit entsprechendem Rechnungsabschluss zum Quartalsende.

Als Zahler möchte ich die Ausgaben dieser Karte ungern in der Wolke Bonus verschwinden lassen. Wenn ich damit u.a. meine KfZ-Tankkosten begleiche, dann wäre der Posten "Tanken" in meiner Buchhaltung plötzlich leer, und ich habe eine omminöse "Bonus-Ausgaben"... Diese Karten sind wirklich universell einsetzbar. Wenn es um eine reine Verpflegungskarte oder Wein-Karte ginge, könnte man die Karte auf diesen Posten abrechnen, aber nicht, wenn ich damit jegliche Einkäufe bezahlen kann. Gut, das ist nur mein persönliches Anliegen, meine Ausgaben möglichst genau zu verfolgen.
In jedem Fall erwarte ich von einem Währungskonto auch einen Kontoauszug.
msa
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Re: Status und Verpflichtungen von Karten-Kontenbetreibern zu Benefits, Rewards, Lohnnebenleistungen

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Gepostet: 25.09.2019 - 13:53 Uhr  ·  #6
"ich erwarte" ... klingt fast wie das in der vergangenen Woche hier gelesene "für mich kommt keines der von der ING angebotenen TAN-Verfahren in Frage, ich möchte chipTAN".

Erwarten und möchten kann man viel. Glaubt ihr im Ernst, dass die Bank bzw. der Kartenanbieter an seiner Geschäftsorganisation deswegen was ändert?
mss
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Re: Status und Verpflichtungen von Karten-Kontenbetreibern zu Benefits, Rewards, Lohnnebenleistungen

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Gepostet: 25.09.2019 - 14:47 Uhr  ·  #7
Es geht hier nicht um einen Kundenwunsch. Erinnert euch bitte, ich fragte, ob der Gesetzgeber hier etwas vorgibt. Mich würde es wundern, wenn bei einem Zahlungsdienstleister nicht ähnliche Regeln wie bei einer Bank angewendet werden. Andere Zahlungsdienstleister wie Paypal machen auch abrufbare Umsatzlisten.
msa
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Re: Status und Verpflichtungen von Karten-Kontenbetreibern zu Benefits, Rewards, Lohnnebenleistungen

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Gepostet: 25.09.2019 - 15:18 Uhr  ·  #8
Aber es ist ja kein Zahlungsdienstleister sondern ein Gutscheinverwerter.
Und von wegen rechtlich: Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt :-)
Kalanndok
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Re: Status und Verpflichtungen von Karten-Kontenbetreibern zu Benefits, Rewards, Lohnnebenleistungen

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Gepostet: 25.09.2019 - 17:42 Uhr  ·  #9
Zitat

Nein, aus Mitarbeitersicht ist es kein Einkommen, sondern ein Sachbezug. Das Gleiche wie wenn ich für Karstadt einen 44 EUR Gutschein bekomme, oder für einen Weinhandler einen Gutschein, oder einen Tankgutschein.


Es ist aus Mitarbeitersicht zwar kein steuerpflichtiges Einkommen, aber insgesamt ist der Bezug eines solchen Gutscheins in der persönlichen Bilanz des Mitarbeiters durchaus eine Bilanzverlängerung und damit schon ein Zufluss (Aktiv: Gutschein mit seinem Nennwert, Passiv: Eigenkapital).

Wenn der Gutschein jetzt verwendet wird, haben wir einen bilanztechnisch Aktivtausch.Gutschein gegen z. B. Benzin.

Buchungstechnisch bilde ich das in Banking4 (Hibiscus kenne ich da leider nicht, aber da gibt es bestimmt ähnliche Möglichkeiten) mit einem speziellen Offlinekonto für Gutscheine auch genauso ab. Wenn ich den Gutschein bekomme wird auf diesem Offlinekonto eine Buchung über +44 EUR in der Kategorie "Einkommen:Sachbezüge" gebucht. Wenn ich dann ein paar Tage/Wochen später tanke kommen zwei Buchungen dazu: Einmal -43,98 EUR "Auto:Benzin" und -0.02 EUR "Diverses:Nicht vollständig eingelöste Gutscheine". Das Gutscheinkonto ist danach wieder auf 0 EUR und der Wert des Gutscheins ist mir sowohl als Zufluss als auch als Abfluss (und sogar die Verluste durch zu vorsichtiges tanken) in den korrekten Kategorien verbucht.
mss
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Re: Status und Verpflichtungen von Karten-Kontenbetreibern zu Benefits, Rewards, Lohnnebenleistungen

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Gepostet: 26.09.2019 - 12:02 Uhr  ·  #10
Das bilde ich in Hibiscus ebenfalls als Offline-Konto so ab. Das würde ein evtl. zukünftiges Screenscraping-Plugin ebenfalls so abbilden. Wenn man sich die Umsätze auf der Webseite ansieht, liest es sich auch wie ein Konto, mit Betrag und Zwischensumme.

Hier stehe ich mit dem Anbieter allerdings auch schon in Diskussion, weil die Summen nicht passen und man an manchen Umsätzen nichtmal erkennt, wer die Gegenseite war. Unmöglich, wie sich so etwas Zahlungsdienstleister nennen kann. Billige Webseite und schlechte Android-App, dann schnell noch ein paar Karten ausgeben und Geld horten...
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