Zitat geschrieben von chrissi
HKTAB kann's eigentlich nicht sein. Wenn der TAN-pflichtig wäre, wäre ein Bootstrap ja nicht möglich. Man braucht ja auch die Infos aus HKTAB um eine TAN-Abfrage zu behandeln (siehe FinTS_3.0_Security_Sicherheitsverfahren_PINTAN_2018-02-23_final_version.pdf, Seite 37ff)
Korrekt. Aber die Banken halten sich da alle auch nicht so richtig dran. Die Spec sieht ja eigentlich vor, dass man für HKTAB als TAN-Verfahren 999 (also Einschritt-Verfahren) angeben soll. Quasi als Platzhalter dafür, damit man zwar ein HKTAN mitsenden kann. Aber in der Erwartung, dass die Bank es mit einer 3072-Ausnahme durchlässt. Weil man zu dem Zeitpunkt ja mangels TAN-Medienbezeichnungen noch gar kein Zweischritt-Verfahren machen kann. Die Deutsche Bank bemängelt aber genau das. Die wollen, dass man selbst beim HKTAB bereits ein Zweischritt-Verfahren angibt.