jetzt auch bei Heise:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/63262
Zitat
"Um nicht in den Verdacht einer Insolvenz-Verschleppung zu geraten, haben wir vorsichtshalber am 29. 7. beim Amtsgericht Frankfurt Insolvenz angemeldet", erklärte Denck
Ich meine gehört zu haben, dass das Unternehmen nie dazu geplant gewesen sei, Gewinne mit dem Kartenverlust zu machen. Deshalb scheint mir dieses nur konsequent und logisch - der Geschäftsführer hat natürlich die Pflicht, auf die drohende Zahlungsunfähigkeit hinzuweisen. Ob die GmbH dann die richtige Gesellschaftsform ist, mögen andere entscheiden.
Gruß
Raimund