Zitat geschrieben von Wilischgeist
Fehler 28 ist klar
, aber bei unzureichender Deckung auf dem Konto müssen wir nach Ablauf einer Frist mindestens schriftlich reagieren, sonst könnte sich der Kunde auf die korrekte Einreichung berufen und letztendlich entsteht nur unnötiger Aufwand und Ärger.
Yo.
Das FTAM Protokoll liefert natürlich nur Informationen über die formelle Prüfung, z.B. Fehler 28 oder auch 71. Letzlich ist das Protokoll nur eine Eingangsbestätigung, vergleichbar zum Stempel auf der Durchschrift zum Beleg oder der HBCI Rückmeldung 0020 = Auftrag entgegengenommen.
Die Disposition, aka materielle Prüfung ist eine andere Geschichte.
Da besteht bei uns im Gegensatz zu vielen anderen kein Unterschied zwischen den Verfahren, soll heissten sowohl FTAM, HBCI als auch der Belegleser nehmen immer an. Scheitert es an der Dispo, wird die Zahlung vom Kundenberater in einer Frist von x Tagen nachdisponiert.
Wird die Zahlung nicht freigegeben, erhält der Kunde ein automatisiertes Anschreiben und keine Info über das Statusprotokoll im FTAM Bereich.
Soweit ich mich recht erinnere schreibt die Deuba das auch in jedes FTAM Protokoll mit rein.... Sinngemäß: Autragsausführung unter Vorbehalt positiver Disposition. Muss aber streng genommen nicht sein, schliesslich ist das bereits im Kontovertrag bzw. den AGB geregelt.
Soweit ich weiss, werden unsere Sfirm Installation grundsätzlich so administriert, dass das Protokoll ausgewertet wird. Wir machen es dem Kunden auch leicht, und stellen Sfirm so ein, dass es 3 Minuten nach Senden des Auftrages das Protokoll selber abholt. Wenn was schiefläuft, meldet sich der Kunde, da ohne Bestätigung das ach so wichtige Ausgabeprotokoll nicht gedruckt wird.
Und Buchhaltung funktioniert bekanntlich ohne Papier nicht