FTAM Protokolle

 
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FTAM Protokolle

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Gepostet: 07.08.2006 - 10:38 Uhr  ·  #1
Hallo,

hab mal ne Frage zu den FTAM Protokollen. Ich habe zwar im ZKA DFÜ-Abkommen eine Verpflichtung der Bank zur Erstellung von FTAM Protokollen gefunden, aber gibt es auch eine Art Verpflichtung des Kunden diese abzuholen um die ordnungsgemäße Übertragung zu kontrollieren?

Wäre super wenn dazu jemand was finden würde!
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Re: FTAM Protokolle

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Gepostet: 07.08.2006 - 11:19 Uhr  ·  #2
Hallo,

eine "bindende Verpflichtung" gibt es nicht, nur eine Kann-Lösung. In den DFÜ-Bedingungen, Anlage 1 Punkt 3 Legitimationsprüfung wird das KI verpflichtet, ein Kundenprotokoll zur Verfügung zu stellen und der Kunde kann sich dann darüber informieren.

Ergänzend: Mit dem Kundenprotokoll verhält es sich wie mit dem beleghaften Überweisungsdurchschlag - rechtlich besitzt es keine Relevanz, es trägt nur informativen Charakter, sprich die Bank oder Sparkasse bestätigt nur den Eingang, nicht aber die Ausführung

Gruß Wilischgeist

P.S.: Das Ganze gilt natürlich nicht, wenn in den individuellen Verträgen eine entsprechende Klausel existiert.
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Re: FTAM Protokolle

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Gepostet: 07.08.2006 - 11:24 Uhr  ·  #3
Hallo und Danke!

Schade eigentlich, da ich mich gerade mit einem größeren Kunden "rumzancke", der absolut nicht einsieht, warum er die Protokolle abholen soll. Er sieht da uns in der Pflicht, ihn zu informieren wenn was schief geht. Wie wird sowas bei euch gehandelt??
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Re: FTAM Protokolle

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Gepostet: 07.08.2006 - 11:36 Uhr  ·  #4
Zitat geschrieben von baer
Er sieht da uns in der Pflicht, ihn zu informieren wenn was schief geht.


Da würde ich sogar zustimmen...

Und dieser Pflicht kommen wir mit Hilfe des FTAM-Protokolls nach. Ohne Medienbruch und automatisiert durch die eingesetzte Software auswertbar....
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Re: FTAM Protokolle

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Gepostet: 07.08.2006 - 11:38 Uhr  ·  #5
Hallo,

besser hätte man es nicht formulieren können :-)

Gruß Wilischgeist
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Re: FTAM Protokolle

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Gepostet: 07.08.2006 - 13:17 Uhr  ·  #6
Hallo,

ich schalte bei vielen Kunden (wo es passt ... ) in SFirm die Protokollbestätigung eh ab. Will sagen, ein erfolgreich gesendeter Auftrag wird von SFirm als ausgeführt behandelt. Der einzige im nur FTAM-Protokoll ersichtliche Fehler wäre dann eine fehlgeschlagene Unterschriftsprüfung. Dafür muß aber (ohne entsprechende Änderung in SFirm) bei der Bank z.B. die Vollmacht von E auf A geändert worden sein. Letzendlich ist das FTAM-Protokoll eh nur Schall und Rauch, weil die Disposition eh noch dahinter kommt.
@Baer: Wie willst du den Kunden bei Fehler 28 oder bei mangelnder Kohle auf dem Konto informieren ??

Edith meint noch, daß die formelle Seite von Cap wie immer in einem Satz beschrieben wurde :)

CU
Frank
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Re: FTAM Protokolle

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Gepostet: 07.08.2006 - 13:36 Uhr  ·  #7
Zitat geschrieben von Fellini
@Baer: Wie willst du den Kunden bei Fehler 28 oder bei mangelnder Kohle auf dem Konto informieren ??


Hallo,

hier sieht es schon etwas anders aus. Fehler 28 ist klar :-), aber bei unzureichender Deckung auf dem Konto müssen wir nach Ablauf einer Frist mindestens schriftlich reagieren, sonst könnte sich der Kunde auf die korrekte Einreichung berufen und letztendlich entsteht nur unnötiger Aufwand und Ärger. Wir informieren den Kunden sogar bei einer Summengleichheit.

Gruß Wilischgeist

Grundsätzlich gilt: Aussagekräftig ist nur der Kontoauszug und der Kunde sollte (im eigenen Interesse) seinen Zahlungsverkehr mit den FTAM-Bordmitteln überwachen.
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Re: FTAM Protokolle

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Gepostet: 07.08.2006 - 14:02 Uhr  ·  #8
Zitat
müssen wir nach Ablauf einer Frist mindestens schriftlich reagieren

Stimmt, aber nicht wir EB sondern wir Sparkasse und damit der Berater. Bei uns wird der böse Brief beim Löschen in der Disposition automatisch erstellt. Leicht zu erkennen an der Belastung von 55ct Porto im Kundenkonto 8) Diese Pflicht übernimmt also das System. Für mich ist das FTAM-Protokoll nichts anderes als der Stempel "Überweisung erhalten" erweitert durch ein Kringelchen von uns. Damit sagen wir dann nochmal "Unterschrift scheint auch zu stimmen". :thup:
Also wie früher, als wir im Service auf jedem Überweisungsstempel noch rumgemalt haben.

Imho macht das FTAM-Protokoll nur in großen Unternehmen Sinn wo der kontollwütige Boss anhand des Protokolles nachvollziehen kann, welche Lakaien welche Zahlungssummen auf den Weg gebracht haben.

CU
Frank
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Re: FTAM Protokolle

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Gepostet: 07.08.2006 - 14:03 Uhr  ·  #9
Zitat geschrieben von Wilischgeist
Fehler 28 ist klar :-), aber bei unzureichender Deckung auf dem Konto müssen wir nach Ablauf einer Frist mindestens schriftlich reagieren, sonst könnte sich der Kunde auf die korrekte Einreichung berufen und letztendlich entsteht nur unnötiger Aufwand und Ärger.


Yo.

Das FTAM Protokoll liefert natürlich nur Informationen über die formelle Prüfung, z.B. Fehler 28 oder auch 71. Letzlich ist das Protokoll nur eine Eingangsbestätigung, vergleichbar zum Stempel auf der Durchschrift zum Beleg oder der HBCI Rückmeldung 0020 = Auftrag entgegengenommen.

Die Disposition, aka materielle Prüfung ist eine andere Geschichte.

Da besteht bei uns im Gegensatz zu vielen anderen kein Unterschied zwischen den Verfahren, soll heissten sowohl FTAM, HBCI als auch der Belegleser nehmen immer an. Scheitert es an der Dispo, wird die Zahlung vom Kundenberater in einer Frist von x Tagen nachdisponiert.

Wird die Zahlung nicht freigegeben, erhält der Kunde ein automatisiertes Anschreiben und keine Info über das Statusprotokoll im FTAM Bereich.

Soweit ich mich recht erinnere schreibt die Deuba das auch in jedes FTAM Protokoll mit rein.... Sinngemäß: Autragsausführung unter Vorbehalt positiver Disposition. Muss aber streng genommen nicht sein, schliesslich ist das bereits im Kontovertrag bzw. den AGB geregelt.

Soweit ich weiss, werden unsere Sfirm Installation grundsätzlich so administriert, dass das Protokoll ausgewertet wird. Wir machen es dem Kunden auch leicht, und stellen Sfirm so ein, dass es 3 Minuten nach Senden des Auftrages das Protokoll selber abholt. Wenn was schiefläuft, meldet sich der Kunde, da ohne Bestätigung das ach so wichtige Ausgabeprotokoll nicht gedruckt wird.

Und Buchhaltung funktioniert bekanntlich ohne Papier nicht :D
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Re: FTAM Protokolle

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Gepostet: 07.08.2006 - 14:20 Uhr  ·  #10
*klugscheißmodus an*
ööööhhhhmm, bei Fehler 28 liefert das Protokoll überhaupt nix, weil wegen keine Verbindung, nix eingereicht, keineRückmeldung.
*klugscheißmodus aus*
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Re: FTAM Protokolle

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Gepostet: 07.08.2006 - 14:34 Uhr  ·  #11
MOOOOOOMENT :D

Fehlernummer 28 auf Übertragungsebene ist "keine Verbindung", soweit klar.

Ich war bei Textnummer 28, sprich der normierten Fehlernummer innerhalb des FTAM-Protokolls, da bedeutet die 28 allerdings "Unterschrift falsch"....
Das ist der Teil des FTAM-Protokolls in dem die Ergebnisse zurückgemeldet werden.
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Re: FTAM Protokolle

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Gepostet: 07.08.2006 - 16:28 Uhr  ·  #12
Hallo,

ja - klar, bei uns auch. Ich hatte seinerzeit an der Einführung des Dispositionsdialoges mitgewirkt und deshalb diesen Punkt auf rechtlicher Basis durchleuchtet.... Aber das Disponieren erfolgt entweder maschinell oder manuell über den Firmenkundenbetreuer - wie bereits beschrieben.

Bei dem Punkt Summengleichheit oder maschineller Stornierung setzen wir uns telefonisch mit dem Kunden in Verbindung - wie sieht es da bei den anderen KIs aus? Macht ihr das auch, oder wird ein Protokoll der Stornierung/Summengleichheit ausgedruckt und dem Kunden zugesendet/zugefaxt?

Gruß Wilischgeist
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Re: FTAM Protokolle

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Gepostet: 07.08.2006 - 16:46 Uhr  ·  #13
Dresdner Bank:
Unausführbare C-Sätze (z.b. bei ungültiger Empfänger BLZ) werden im FTAM-Protokoll ausgegeben. Daher ist es mir sehr wichtig, dass mein Kunde das Protokoll nicht nur abholt sondern auch liest.
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Re: FTAM Protokolle

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Gepostet: 08.08.2006 - 16:29 Uhr  ·  #14
Na da hat sich ne richtig schöne Diskussion entwickelt. Vielleicht eins vorne weg: Mein Kunde ist ein ssssssssseeeeeeeeeeeeehhhhhhhhrrrrrrrrrr großes Service Rechenzentrum das bei uns ELV/MCV Dateien einreicht. Bedeutet, dass hier keine Disposition stattfindet weil i.d.R. kein Konto in unserem Haus betroffen ist. Weiter will ich meine Kunden gar nicht manuell über jeden Fehlversuch informieren, da ich hier sonst noch ein paar Leute einstellen müsste :eek: Ich stelle mir nur mittlerweile grundsätzlich die Frage, ob man die Kunden nicht grundsätzlich vertraglich (im Kleigedruckten natürlich :) ) dazu verpflichten sollte die Protokolle abzuholen und auch zu lesen?!
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Re: FTAM Protokolle

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Gepostet: 08.08.2006 - 17:09 Uhr  ·  #15
Moin,
wenn es bei so einem GROßen Kunden schon mal Probleme gab, solltet ihr es tun...

In den Geno Sonderbedingungen für DFÜ steht drin, dass sich der Kunde informieren KANN = Holschuld für Infos aus Sicht des Kunden.
Die Bank ist mit der Bereitstellung der Protokolle aus der Sache raus.
- das ist nur die TECHNISCHE Sicht - Ansonsten gibt es natürlich immer noch die Benachrichtigung für nicht ausgeführte Aufträge...

Das kann man natürlich ändern - wenn man will und/oder muß.

Od
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Re: FTAM Protokolle

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Gepostet: 08.08.2006 - 17:09 Uhr  ·  #16
Meine Kunden unterschreiben auch bei jedem FTAM-Vertrag (selbstgestrickt), daß sie die AGB und die DFÜ-Sonderbedingungen erhalten haben. Danach gefragt hat noch nie einer ...
Was würde dir eine solche Verpflichtung bringen? Erstens machts eh keiner und zweitens würde bei überschrittenem Lastschriftkontoingent und schlafendem Betreuer das FTAM-protokoll grad garnix bringen. Wenn die Übertragungen regelmäßig wegen zwei B-Unterschriften (oder so) sterben, kann man nur versuchen, den Kunden zum Lesen zu erziehen. Dabei wirkt die Drohung mit "Abholpflicht" imho eher kontraproduktiv.

CU
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Re: FTAM Protokolle

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Gepostet: 09.08.2006 - 09:28 Uhr  ·  #17
Naja, in diesem konkreten Fall geht es ja darum, dass der Kunde uns dafür haftbar machen will, dass die übertragene Datei, die wegen eines Entschlüsselungsfehlers (FTAM mit Verschlüsselung und EU) von unserem Bankrechner nicht weiterverarbeitet werden konnte und somit die Zahlungsempfänger ihr Geld (in diesem Fall Löhne/Gehälter) erst mit einem Tag Verzögerung gutgeschrieben bekommen haben. In diesem Fall denke ich schon, dass eine "Abhol- und Leseverpflichtung" helfen würde.

Ich kann nicht sagen wie das mittlerweile bei anderen Banken ist, aber wenn ich bei uns eine prozentuale Verteilung nach Nichtausführungsgründen einer übertragenen Datei mache, liegen die fehlerhaften Unterschriften und sonstige Fehler am Bankrechner bestimmt bei 90%. Die restlichen 10% scheitern dann vielleicht in der maschinellen Dispo, LA-Obligo Prüfung oder grundsätzlichen Verfügungssperren. Da haben wir unsere Kunden mittlerweile ganz gut im Griff.

Noch eine Frage an Elchman:

- macht ihr nur BLZ-Prüfung oder auch eine Kontonummern Prüfziffernprüfung?
- gebt ihr das "nur" als Protokoll aus oder gibts da noch die Möglichkeit Folgeaktionen (z.B. "Korrekturservice") zu ordern?
- Macht ihr das bei jedem Kunden oder nur auf nachfrage?

Wir denken im Moment über genau diese Themen nach
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Re: FTAM Protokolle

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Gepostet: 09.08.2006 - 10:51 Uhr  ·  #18
Eine Prüfziffernprüfung machen wir meines Wissens nicht. Sonst gäbe es wohl auch Probleme z.B. bei Spendenkonten.
Wir prüfen den Satzaufbau der DTAUS-Datei und geben bei Fehlern eine entsprechende Info im Protokoll aus.
Eine separate Info gibt es generell nicht mehr, wenn die Datei per FTAM hereinkam.
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Re: FTAM Protokolle

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Gepostet: 09.08.2006 - 11:01 Uhr  ·  #19
Eine Ablehnung eines C-Satzes aufgrund einer fehlerhaften Prüfziffer darf gar nicht stattfinden. Ob eine Kontonummer gültig ist, darf nur das Kontoführende Institut beurteilen. Es gibt genug Konten, die gegen Prüfziffernverfahren verstoßen aber trotzdem gültig sind.

Die Kontolle auf Prüfziffern dient lediglich im Rahmen der Zahlunsgerstellung als Hilfe gegen Vertipper udn Dreher und ist dort lediglich so gestaltet, dass ein Hinweis erscheint. Das Versenden muss auch auf dieser Ebene bei Verstoß trotzdem möglich sein.
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Re: FTAM Protokolle

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Gepostet: 09.08.2006 - 11:21 Uhr  ·  #20
Danke Elchman!

CaptainFRAG: Die Idee mit der Prüfziffer zielt auch weniger in Richtung Überweisung (das wäre wirklich sehr heikel) sondern für (Massen) Lastschrifteinreichungen. Da ist die Wahrscheilichkeit dass ein Spendenkonto oder Darlehenskonto bei einer reinen Hypothekenbank (meines Wissens der größte Anteil der Konten die noch keine Prüfziffer haben) dabei ist sehr gering. Die Frage für uns war eben, ob wir neben der "nackten" Protokoll-Info noch einen Zusatznutzen :idea: für uns und/oder den Kunden erreichen können.
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