EU-Überweisung über Postbank

SF32 2.0j SP1

 
Schuebli
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EU-Überweisung über Postbank

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Gepostet: 17.08.2006 - 16:34 Uhr  ·  #1
Hallo Freunde der Nacht,

ich habe ein Problem der Kategorie "Unklar" ;-) Ein Kunde überweist mit SF32 2.0j SP1 über die Postbank in die Niederlande. Alle Daten sind augenscheinlich hervorragend erfasst. Nun schicken wir diese per PIN/TAN (hier übrigens noch kein iTAN) ab und erhalten als Rückmeldung vom Institut (Postbank Essen -> BLZ 36010043) den Hinweis, dass die Zahlung nicht ausgeführt werden konnte, da der "Auftraggebername zu lang für das gewählte Zielland" (Code 9140) ist.

Der Auftraggebername sollte mit insg. 12 Zeichen (und das ohne Sonderzeichen) eigentlich nicht zu lang sein, oder? IBAN sowie SWIFT/BIC sind Länderkonform. Der Empfängername hat insg. 20 Zeichen. Betrag unter 1000 Euro. Es ist nur eine Verwendungszweckzeile beschrieben.

Was könnte das Problem sein? Hatte das schon mal jemand? Die Postbank schiebts auf SFIRM. Die BIVG auf die Postbank... Die üblichen Rangeleien also ;-)

Gruß vom Schuebli
Bratwurst
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Re: EU-Überweisung über Postbank

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Gepostet: 17.08.2006 - 17:07 Uhr  ·  #2
Hallo Schuebli,

da hilft nur, in die DTAZV.Datei zu schauen (vorzugsweise in den HBCI-Traces von SFirm).

Die Postbank ist beim AZV etwas seltsam (sorry an alle mitlesenden Postbanker :) ). AFAIR erwartet sie max. 2 Empfängre mit max. 27 Zeichen pro Zeile, obwohl lt. DTAZV-Spec 4 * 35 Zeichen zugelassen sind.

Möglicherweise füllt SFirm leer gelassene Adresszeilen "heimlich" auf - daher ist der Blick in die Traces erforderlich.

Gruß
BW
EB
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Re: EU-Überweisung über Postbank

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Gepostet: 21.08.2006 - 14:20 Uhr  ·  #3
Die Knowledge-Base von SFirm sagt dazu:

Titel: 'Auftraggebername zu lang für das gewählte Zielland. Code 9140.'

Beschreibung: Bei Ausgabe einer EU-Standardüberweisung; Postbank; Auftraggebername ist 13-stellig.

Lösung(en) / Infos: Das RZ kann in den BPDs für jedes Zielland, für das HKAOM zulässig ist, maximale Längenangaben für Auftraggeber-, Empänger-, Institutsnamen und Verwendungszweck festlegen. Diese Beschränkungen werden von SFIRM allerdings bisher nicht geprüft.

Workaround:
Dementsprechend den Auftraggebernamen anpassen oder Sie sich an das betreffene RZ wenden.

Gruß
EB
Captain FRAG
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Re: EU-Überweisung über Postbank

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Gepostet: 21.08.2006 - 16:32 Uhr  ·  #4
Zitat geschrieben von EB
Lösung(en) / Infos: Das RZ kann in den BPDs für jedes Zielland, für das HKAOM zulässig ist, maximale Längenangaben für Auftraggeber-, Empänger-, Institutsnamen und Verwendungszweck festlegen. Diese Beschränkungen werden von SFIRM allerdings bisher nicht geprüft.


Ich denke nicht das die PoBa HKAOM verwendet. Trotz allem kann das natürlich trotzdem funktionieren, DTAZV wird untendrunter trotzdem verwendet.
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