Das Geld ist zwar längst weg, aber den von den Phishern angeworbenen Mittelsmännern wird das weitergeleitete Geld wieder zurückbelastet. Wer sich also leichtfertig für solche Jobs anwerben lässt, der schaut letztendlich am tiefsten in die Röhre, Geld weg, doch kein lukrativer Nebenjob und ein fettes Strafverfahren am Hals.
Hier gilt also: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Die Gerichte setzen also voraus, dass man sich "schlau macht". Naivität ist keine Ausrede.
mein Kommentar: Interessant, dass man sich hier einig ist. Das man diesen Vorwurf der Naivität und Fahrlässigkeit in sehr vielen Fällen erst recht den abgephishten Kunden machen könnte, darin sind sich die Juristen anscheinend nicht so sicher.
hier gefunden:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77966
Gruß
Raimund
Hier gilt also: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Die Gerichte setzen also voraus, dass man sich "schlau macht". Naivität ist keine Ausrede.
mein Kommentar: Interessant, dass man sich hier einig ist. Das man diesen Vorwurf der Naivität und Fahrlässigkeit in sehr vielen Fällen erst recht den abgephishten Kunden machen könnte, darin sind sich die Juristen anscheinend nicht so sicher.
hier gefunden:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77966
Gruß
Raimund