DTE = Eilüberweisung = valutengleich???

 
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DTE = Eilüberweisung = valutengleich???

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Gepostet: 19.03.2007 - 15:34 Uhr  ·  #1
Hallo zusammen,

ich hätte da gerne mal ein vertragliches Problem: allgemein üblich und bekannt ist, dass eine Überweisung, die als DTE übertragen wird, taggleich und valutenneutral beim Empfänger gutgeschrieben wird (etwaige Zeitkorridore lassen wir mal kurz aussen vor...). Oder?

Nun meine Frage: wo steht das? Die DFÜ-Spezifikationen definieren DTE als "Eilauftrag". In den Grundsätzen für den Giroverkehr finde ich nichts speziell zum Thema eilige Überweisungen, ausser, dass sie über ELS/RTGS+ auszuführen sind.

Wo also muss ich noch suchen? Bitte, helft mir...

Danke, Gruß, Thorsten
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Re: DTE = Eilüberweisung = valutengleich???

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Gepostet: 19.03.2007 - 16:31 Uhr  ·  #2
Eventuell bei der Bundesbank, da diese wiederrum Betreiber des RTGS+ Systems ist. Die Vorgaben stammen also größtenteils aus diesem System. Die Informationen scheinen auf den ersten Blickaber derzeit nicht da zus ein, die BB schraubt wohl an den Infoseiten.

Abgesehen eben von den durch dich bereits angesprochenen Nebeneinflüssen wie bestimmte Zeitkorridore u.ä.
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Re: DTE = Eilüberweisung = valutengleich???

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Gepostet: 19.03.2007 - 16:53 Uhr  ·  #3
Ich blätter gerade schon in den RTGS+ AGBs... Bis jetzt ohne Erfolg. Irgendwo muss es doch verankert sein. Kann doch nicht sein, dass die ganze Bankenlandschaft "einfach mal so" was macht, ohne ZKA-Abkommen oder so... ;-)

Also. DTE = Prior 1 = valutenneutrale Gutschrift? Oder +x möglich???
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Re: DTE = Eilüberweisung = valutengleich???

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Gepostet: 20.03.2007 - 13:21 Uhr  ·  #4
Hallo,

Eilüberweisungen sind bei der Bundesbank Prior1-Zahlungen.

In RTGSplus werden alle Zahlungen grds. in Echtzeit disponiert und bei ausreichender Liquidität sofort ausgeführt:

http://www.bundesbank.de/downl…d_rz02.pdf

Bei Eilüberweisungen sind aber ggf. noch weitere Kreditinstitute oder Servicedienstleister zwischengeschaltet, so dass für die taggleiche Ausführung von Zahlungen deren Cut-Off-Zeiten zu beachten sind. Nach der Cut-Off-Zeit eingereichte Zahlungen werden dann i. d. R. am nächsten Geschäftstag verarbeitet. Die Cut-Off-Zeiten sind aber Sache des Kreditinstituts.

Grüße

Matthias
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