Frage zu ELV DTA Übertragung

 
sven_s
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Frage zu ELV DTA Übertragung

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Gepostet: 22.03.2007 - 17:43 Uhr  ·  #1
Hallo,
ich hätte mal eine Frage zur ELV DTA Übertragung zur Bank.

Wir haben die Kontodaten von unseren Kunden, also Kontonummer und BLZ aber keine Namen. Gibt es da eine Möglichkeit, diese Daten direkt über ein Online-Banking-System an die entsprechende Bank zu senden? DTA Dateien könnten wir erzeugen, aber ist dies technisch und vor allem auch rechtlich möglich?
Vielen Dank im Voraus für jegliche Antworten.

Sven
Fellini
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Re: Frage zu ELV DTA Übertragung

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Gepostet: 22.03.2007 - 18:54 Uhr  ·  #2
Hallo,
eigentlich müsste der mitgelieferte Name des Bezogenen mit dem Kontoinhaber übereinstimmen. Bei der Abwicklung der kartenbasierten Zahlungen wird aber seit eh und je ein abweichender Name akzeptiert. Wenn du in deiner DTA bei allen Zahlungspflichtigen den Namen "Kunde" eingibst, wird die Lastschrift ihren Weg gehen. Die Möglichkeit einer Rückgabe mangels Deckung oder wegen Widerspruch besteht natürlich auf jeden Fall weiterhin.

CU
Frank
Captain FRAG
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Re: Frage zu ELV DTA Übertragung

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Gepostet: 22.03.2007 - 18:56 Uhr  ·  #3
Technisch ja, viele selbstgestricke System behelfen sich, indem sie Fake-Namen ala ec-Cash oder ähnliches in das Feld Zahlungspflichtiger einstellen.

Rechtlich braucht ihr natürlich von jedem Zahlungspflichtigen eine entsprechende Einzugsermächtigung und ihr selber eine Lastschriftvereinbarung mit der Hausbank.

Der Rest ist easy, da das gehasste ELV nichts anderes als simple Lastschriften sind. Daher könnt ihr mit beliebiger Software bzw. dem Internet-Portal der Bank arbeiten und dort die DTA-Dateien verarbeiten lassen.
Pflüger
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Re: Frage zu ELV DTA Übertragung

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Gepostet: 23.03.2007 - 11:45 Uhr  ·  #4
Hallo,

zu dem rechtlichen hätte ich mal eine Frage, wo steht das geschrieben, dass ich von dem Zahlungspflichtigen eine Einzugsermächtigung brauche?

Das es "zum guten Ton gehört", dass man sich mit dem Zahlungspflichtigen abstimmt ist aber selbstverständlich.

Gruß Pflüger
Holger Fischer
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Re: Frage zu ELV DTA Übertragung

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Gepostet: 23.03.2007 - 11:57 Uhr  ·  #5
Hallo Pflüger,

nicht nur zum guten Ton! Ich würde jede Buchung, die ich nicht ermächtigt habe zurückbuchen lassen und anschliessend denjenigen Anzeigen! Ich kann es doch nicht gestatten, dass irgendjemand meint einfach ohne meine Einverständniserklärung über mein Konto zu Verfügen.

Gruß

Holger
sven_s
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Re: Frage zu ELV DTA Übertragung

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Gepostet: 23.03.2007 - 12:19 Uhr  ·  #6
Hallo,

vielen Dank für die schnellen Antworten. Die Einverständniserklärung der Kunden haben wir natürlich, so müsste es eigentlich problemlos funktionieren.

viele Grüße

Sven
Captain FRAG
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Re: Frage zu ELV DTA Übertragung

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Gepostet: 23.03.2007 - 12:54 Uhr  ·  #7
Zitat geschrieben von Pflüger
wo steht das geschrieben, dass ich von dem Zahlungspflichtigen eine Einzugsermächtigung brauche?


In der "Vereinbarung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift(en)", die du/ihr mit euerer Hausbank geschlossen habt.
Pflüger
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Re: Frage zu ELV DTA Übertragung

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Gepostet: 23.03.2007 - 13:21 Uhr  ·  #8
Vielen Dank Captain FRAG,

habe mir die Vereinbarung mal angesehen und auch gefunden.

Hätte gedacht, dass es an einer anderen Stelle z.B. Gesetz oder so steht. Aber so reicht es natürlich auch.

Gruß Pflüger
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