Natürlich gibt es bei den verschiedenen Bankengruppen unterschiedliche Verarbeitungszeiten der Einrichtung und Verwaltung von Daueraufträgen.
Soweit ich weiss, können z.B. Daueraufträge bei GAD-Banken bis 2 Arbeitstage vor dem Ausführungsdatum geändert werden, bei Sparkassen, die mit der SI arbeiten, sind es wohl 3 Arbeitstage; am Ausführungstag können keine Veränderungen durchgeführt werden.
Auch kann der Sparkassen-Bankberater einem HBCI-Vertrag speziell für die Dauerauftragsverwaltung ein Limit zuordnen (wenn ich das richtig verstanden habe, Mike64?)
Könntet ihr eventuell einmal zusammenstellen, wie das bei euch so ist?
Gibt es bei euch Unterschiede bei den verschiedenen Online-Wegen (HBCI, Internetbanking...)?
Danke im voraus,
Raimund
Soweit ich weiss, können z.B. Daueraufträge bei GAD-Banken bis 2 Arbeitstage vor dem Ausführungsdatum geändert werden, bei Sparkassen, die mit der SI arbeiten, sind es wohl 3 Arbeitstage; am Ausführungstag können keine Veränderungen durchgeführt werden.
Auch kann der Sparkassen-Bankberater einem HBCI-Vertrag speziell für die Dauerauftragsverwaltung ein Limit zuordnen (wenn ich das richtig verstanden habe, Mike64?)
Könntet ihr eventuell einmal zusammenstellen, wie das bei euch so ist?
Gibt es bei euch Unterschiede bei den verschiedenen Online-Wegen (HBCI, Internetbanking...)?
Danke im voraus,
Raimund