Verschärftes Urheberrecht 2008

Nutzung "offensichtlich rechtswidriger" Angebote strafbar!

 
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Verschärftes Urheberrecht 2008

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Gepostet: 03.01.2008 - 17:07 Uhr  ·  #1
Kopierschutz nicht umgehen

Wenn Originale einen Kopierschutz haben, dürfen sie nur analog kopiert werden – zum Beispiel von der CD auf eine Kassette. Der Inhalt darf also nicht auf eine andere CD gebrannt werden. Ein übliches PC-Brennprogramm erkennt normalerweise den Kopierschutz und weist den Benutzer darauf hin. Oft informiert auch der Hersteller auf der Verpackung über den Kopierschutz. Wer versucht, die Sperre bewusst zu umgehen, macht sich strafbar. Dann drohen Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Schon eine einzige Raubkopie ist in diesem Fall illegal.


Unrechtmäßige Vorlagen nicht weiter kopieren

Wer eine offensichtlich unrechtmäßige Kopie weiter vervielfältigt, macht sich strafbar. Das gilt zum Beispiel für Kopien von kopiergeschützten Original-CDs. Gebrannte Spielfilme sollten immer misstrauisch machen – nahezu alle DVDs enthalten nämlich einen Kopierschutz. Bei Filmen, die für die Kinos angekündigt, aber noch nicht angelaufen sind, ist die Legalität grundsätzlich zweifelhaft. Denn wie sollten sie legal als DVD in Umlauf gekommen sein?


Finger weg von illegalen Downloads

Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürfen nicht heruntergeladen werden. Das hat der Gesetzgeber jetzt klargestellt – das bisherige Urheberrecht war hier nicht eindeutig. Vorsicht also bei kostenlosen Film- und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen. Bei legalen Musik-Anbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig. Stehen Lieder gratis zur Verfügung, sollten Nutzer genau hinschauen – vor allem, wenn die gleichen Stücke anderswo Geld kosten. Besser genau prüfen, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Manchmal bieten Künstler und kommerzielle Anbieter aber Gratis-Songs zu Werbezwecken an – dann ist der Download rechtlich unbedenklich.


Vorsicht bei Online-Tauschbörsen

Um solche Börsen zu nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Wer die Anweisungen nicht richtig liest und den falschen Klick macht, öffnet vielleicht unbewusst sein Musik-Archiv. Damit werden jedoch schnell urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht – und das ist strafbar.


Quelle und noch mehr Verschärfungen: http://www.bitkom.de/48185_49783.aspx
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