Zitat geschrieben von PauloG
... daß die Daten für "Online-Abfragen" 90 Tage vorgehalten werden, zeigt eindeutig, daß eine doppelte Datenhaltung erfolgt. Denn für interne
Zwecke werden die Daten mit Sicherheit für einen längeren Zeitraum gehalten. Das dort keine gesetzlichen Vorgaben existieren sollen, glaube ich nicht. Schließlich muß jedes Unternehmen z.B. Rechnungsdaten bis zu 10 Jahre vorhalten. Es sind also auf der Hardwareseite keine Investitionen erforderlich. Lediglich die Software wäre den Bedingungen gemäß anzupassen.
Warum also werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt?
Das ist die Frage: Werden die Daten auf schnellen Massenspeichern (Festplatten) vorgehalten - oder liegen sie archiviert vor, und damit nicht mehr im online-Zugriff der Bank.
Letzteres ist nämlich der Fall und ich könnte mir vorstellen, dass es dafür sogar andere Gründe als "teurer Speicherplatz" gibt: Datenschutz etc.
Bei uns z.B., GAD-Volksbank, sind die Umsätze nur soweit abrufbar, wie das jeder Kunde selbst zuhause über das Internet abrufen könnte, warum sollte da auch ein Unterschied gemacht werden?
Für archivierte Daten musst du je nach gesuchten Informationen andere Programme bemühen, die dann in speziellen Archiven wühlen. Aus dem Kopf weiss ich jetzt nicht, wieweit die Archive zurückreichen, aber du musst mir glauben - von wegen 10 Jahre vorhalten - wenn du bei uns einen älteren Umsatz suchst, dann läuft ein Mitarbeiter in das Kellerarchiv und macht dir ein Foto von einem Microfiche, also von einem Film!
Und vertu dich bitte nicht mit den heutigen Hardware- und Netzstrukturen und was damit alles zu machen wäre: Wir reden hier von riesigen, gewachsenen Netzen mit zich Arbeitsplätzen, die teilweise aus dem EDV-Mittelalter stammen. Oberste Priorität hat die Stabilität und Datensicherheit, unsere Maschinen arbeiten z.B. zum größten Teil auf OS/2-Betriebssystemen über Token-Ring-Netz.