Umsätze maximal 90 Tage rückwirkend abrufbar, waum?

 
PauloG
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Umsätze maximal 90 Tage rückwirkend abrufbar, waum?

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Gepostet: 23.04.2004 - 17:25 Uhr  ·  #1
Hallo Zusammen,

ich weiss nicht, obs die Regel ist, aber soweit ich es überblicken kann, kann man bei den Banken per Web-Banking oder "Offlinebanking" die Umsätze nur maximal 90 Tage rückwirkend abholen. Warum ist das so, gibt es dafür eine schlüssige Erklärung?

Gruss
Paulo
klopfer
 
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Re: Umsätze maximal 90 Tage rückwirkend abrufbar, waum?

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Gepostet: 23.04.2004 - 17:51 Uhr  ·  #2
Zitat geschrieben von PauloG
Warum ist das so, gibt es dafür eine schlüssige Erklärung?


Hallo PauloG!

Schlichte und ergreifende Antwort: Speicherkapazitäten und die damit verbunden Kosten.

Als "Otto-Normal-Kunde" vergisst man leicht, das das Rechenzentrum nicht nur seine Daten, sondern auch von zig-(hundert)tausend Kunden (privat und Firmen) speichert und vorrätig halten soll/muß.

Auch wenn Speicher relativ günstig geworden ist, sind hier aber ganz andere Dimensionen gefordert.

Übrigens, in unserem Haus ist der Speicherzeitraum von 90 auf 60 Tage gekürzt worden. Das gefällt uns auch nicht immer, aber es wird selbigen Grund haben.
PauloG
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Re: Umsätze maximal 90 Tage rückwirkend abrufbar, waum?

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Gepostet: 23.04.2004 - 18:06 Uhr  ·  #3
das mit der Speicherkapazität/Kosten hatte ich auch schon in Betracht gezogen und ist ja auch eine plausible Erklärung, für die meisten Kunden, aber manche . . . :twisted:

Das fast alle Banken "nur" 90 Tage anbieten, erweckt den Eindruck einer Übereinkunft bzw. Festlegung durch eine Institution, oder?

Gruss

Paulo
Raimund Sichmann
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Re: Umsätze maximal 90 Tage rückwirkend abrufbar, waum?

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Gepostet: 23.04.2004 - 18:18 Uhr  ·  #4
Zitat geschrieben von PauloG

Das fast alle Banken "nur" 90 Tage anbieten, erweckt den Eindruck einer Übereinkunft bzw. Festlegung durch eine Institution, oder?

*gg* die Institiution heisst wohl "Rechenzentrum" und soviele gibt es davon eigentlich auch nicht.

Nee, ernsthaft: ich vermute die Gründe eher in den Abrechnungsquartalen der Banken. Der sogenannte "Quartalsabschluss" der Konten ist wohl bei den meisten Girokonten üblich, das war auch wohl vor der Einführung des Online-Bankings so (jedenfalls soweit ich zurückdenken kann).
Und die Einführung für "normale User" hiess seinerzeit BTX. Die Datenübertragung lief damals mit 1200 Bit/sec - da war der 3 Monate Kontoumsatzabruf schon manchmal eine Quälerei. Da waren Festplatten noch unbezahlbar und daher selten und manche waren seinerzeit froh, einen Computer mit 180 KB Diskettenlaufwerk zu haben...

Übrigens haben einige Banken je nach Onlinezugang (HBCI/Internetbanking) durchaus unterschiedliche Datenmengen vorrätig.
PauloG
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Re: Umsätze maximal 90 Tage rückwirkend abrufbar, waum?

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Gepostet: 23.04.2004 - 19:25 Uhr  ·  #5
Speicherkapazität, Kosten-Nutzen-Rechung, Quartalsabrechnung, Historischer Ursprung, da haben wir ja nun ein paar Gründe zusammen, aber was soll man dem entgegnen?:
... daß die Daten für "Online-Abfragen" 90 Tage vorgehalten werden, zeigt eindeutig, daß eine doppelte Datenhaltung erfolgt. Denn für interne
Zwecke werden die Daten mit Sicherheit für einen längeren Zeitraum gehalten. Das dort keine gesetzlichen Vorgaben existieren sollen, glaube ich nicht. Schließlich muß jedes Unternehmen z.B. Rechnungsdaten bis zu 10 Jahre vorhalten. Es sind also auf der Hardwareseite keine Investitionen erforderlich. Lediglich die Software wäre den Bedingungen gemäß anzupassen.
Warum also werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt?


wenn ich jetzt noch mit Und die Einführung für "normale User" hiess seinerzeit BTX. Die Datenübertragung lief damals mit 1200 Bit/sec - da war der 3 Monate Kontoumsatzabruf schon manchmal eine Quälerei. Da waren Festplatten noch unbezahlbar und daher selten und manche waren seinerzeit froh, einen Computer mit 180 KB Diskettenlaufwerk zu haben...
o.ä. komme, würde der entgegnen, dass hardware heute doch nichts kostet.

Es ist wie mit kleinen Kindern, wenn man das Diskutieren anfängt, hat man verloren :lol:

Gruss

Paulo
Raimund Sichmann
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Re: Umsätze maximal 90 Tage rückwirkend abrufbar, waum?

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Gepostet: 24.04.2004 - 13:36 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von PauloG

... daß die Daten für "Online-Abfragen" 90 Tage vorgehalten werden, zeigt eindeutig, daß eine doppelte Datenhaltung erfolgt. Denn für interne
Zwecke werden die Daten mit Sicherheit für einen längeren Zeitraum gehalten. Das dort keine gesetzlichen Vorgaben existieren sollen, glaube ich nicht. Schließlich muß jedes Unternehmen z.B. Rechnungsdaten bis zu 10 Jahre vorhalten. Es sind also auf der Hardwareseite keine Investitionen erforderlich. Lediglich die Software wäre den Bedingungen gemäß anzupassen.
Warum also werden die Daten nicht zur Verfügung gestellt?


Das ist die Frage: Werden die Daten auf schnellen Massenspeichern (Festplatten) vorgehalten - oder liegen sie archiviert vor, und damit nicht mehr im online-Zugriff der Bank.
Letzteres ist nämlich der Fall und ich könnte mir vorstellen, dass es dafür sogar andere Gründe als "teurer Speicherplatz" gibt: Datenschutz etc.

Bei uns z.B., GAD-Volksbank, sind die Umsätze nur soweit abrufbar, wie das jeder Kunde selbst zuhause über das Internet abrufen könnte, warum sollte da auch ein Unterschied gemacht werden?
Für archivierte Daten musst du je nach gesuchten Informationen andere Programme bemühen, die dann in speziellen Archiven wühlen. Aus dem Kopf weiss ich jetzt nicht, wieweit die Archive zurückreichen, aber du musst mir glauben - von wegen 10 Jahre vorhalten - wenn du bei uns einen älteren Umsatz suchst, dann läuft ein Mitarbeiter in das Kellerarchiv und macht dir ein Foto von einem Microfiche, also von einem Film!

Und vertu dich bitte nicht mit den heutigen Hardware- und Netzstrukturen und was damit alles zu machen wäre: Wir reden hier von riesigen, gewachsenen Netzen mit zich Arbeitsplätzen, die teilweise aus dem EDV-Mittelalter stammen. Oberste Priorität hat die Stabilität und Datensicherheit, unsere Maschinen arbeiten z.B. zum größten Teil auf OS/2-Betriebssystemen über Token-Ring-Netz.
vLahnstein
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Re: Umsätze maximal 90 Tage rückwirkend abrufbar, waum?

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Gepostet: 24.04.2004 - 14:17 Uhr  ·  #7
Hallo PauloG !

Wenn Du Deine Umsätze länger vorhalten möchtes, nutze doch einfach eine Homebanking-Software. Diese speichert in der Regel die Umsätze über Jahre auf Deine Festplatte. Ich selber habe meine Umsätze über die letzten 8 Jahre gesammelt und kann dort offline zugreifen. Eine super Sache.
Und einmal in 60 bzw. 90 Tagen die Umsätze abzurufen ist ja nicht das Problem. Außerdem lassen sich über diesen Weg super Auswertungen fahren.

Sonnige Grüße

Shorty :-) :-)
MrNett
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Re: Umsätze maximal 90 Tage rückwirkend abrufbar, waum?

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Gepostet: 26.04.2004 - 08:56 Uhr  ·  #8
Hallo Paulo,

frag einfach mal bei Deiner Bank nach, ob Sie Dir die Daten nicht einfach länger bereitstellen können.

Der Bereitstellungszeitraum ist nämlich ein Kundenparameter und kann für jeden Kunden eingestellt werden.

Wahrscheinlich ist das machbar, allerdings wohl nur gegen einen kleinen Unkostenbeitrag, der sich auf die Menge der Umsätze beziehen wird.


Cu

Michael
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