Haftung beim Online-Banking (DKB hat AGBs verändert...)?!?

Haftung beim Online-Banking?!?

 
tomkul
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Haftung beim Online-Banking (DKB hat AGBs verändert...)?!?

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Gepostet: 19.10.2008 - 12:25 Uhr  ·  #1
Bedingt durch die Einführung neuer AGBs für das Online-Banking bei der DKB, habe ich mich durch das Kleingedruckte einmal komplett durchgekämpft. Was mir hierbei jedoch auffiel ist, dass die DKB sich scheinbar nur noch bei Schäden durch Ihre eingene Software in der Verantwortung sieht. Hier ist z. B. unter anderem folgendes zu lesen:

15. Haftung
1) Der Teilnehmer hat die ihm nach der Onlinebanking-Teilnah-
mevereinbarung und diesen Bedingungen obliegenden Pflich-
ten zu erfüllen. Hat der Teilnehmer durch ein schuldhaftes
Verhalten, insbesondere durch die Missachtung seiner Sorg-
falts- und Mitwirkungspflichten den Schaden verursacht, so
hat er diesen in voller Höhe zu tragen.
2) Die DKB haftet für Schäden aufgrund von Störungen der Teil-
nahme am DKB-Onlinebanking einschließlich DKB-Internet-
Banking und der zur Verfügung gestellten sonstigen Anwen-
dungen nur, sofern sie diese zu vertreten hat.

Unter welchen Umständen (Trojaner, Vieren...) bei installiertem Vierenscanner tritt die DKB für entstandene Schäden ein? Und ist der Kunde automatisch in der Nachweispflicht, da ja an vielen Stellen bei einem Tan Verfahren mit auf 5 Stellen limitiertem Passwort Lücken entstehen können?!?

Gruß
Thomas
Holger Fischer
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Re: Haftung beim Online-Banking (DKB hat AGBs verändert...)?!?

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Gepostet: 19.10.2008 - 12:41 Uhr  ·  #2
Hi Thomas,

die Frage kann dir hier niemand beantworten!
Zudem erweisen sich oft viele AGB Details als Wunsch der Bank und werden dann ggf. von einem Gericht einkassiert.
Daher ist das alles sehr theoretischer Natur.
Wenn man diversen Rechtsexperten folgt, ist die Mitwirkungspflicht und die
Verantwortung für einen Anwender nicht ganz so einfach verbindlich festzulegen.
Grundsätzlich kann man aber schon sagen, dass wer grob fahrlässig handelt trägt in der Regel zu mindestens eine Mitschuld, dass ist in allen anderen Bereichen des Lebens auch so!

Wenn Du eine rechtliche Einschätzung haben möchtest, muss Du dich an einen Anwalt wenden. In Deutschland dürfen nur Rechtsanwälte eine "Rechtsberatung" geben und eine Bewertung von AGBs könnte darunter fallen.

Gruß

Holger
derblacky
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Re: Haftung beim Online-Banking (DKB hat AGBs verändert...)?!?

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Gepostet: 19.10.2008 - 21:27 Uhr  ·  #3
Zimmi
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Re: Haftung beim Online-Banking (DKB hat AGBs verändert...)?!?

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Gepostet: 20.10.2008 - 09:20 Uhr  ·  #4
Hallo,

wie Holger schon sagte:

1) ist viel zu schwammig ausgedrückt, als das man wissen könnte, was gemeint ist. Wie immer: Augen auf im Leben.
2) Ich glaub hier geht es viel mehr darum, dass die DKB sich bereit erklärt, Schäden zu übernehmen. Wenn das Banking platt ist und die Terminüberweisungen nicht rechtzeitig rausbekommst, könnt ich mir vorstellen, dass die DKB dies eingesteht.

Aber wie gesagt: Das ist im Ernstfall was für den Rechtsanwalt. Kannst ja aber auch mal bei der DKB nachhaken. :-)

Grüße
Daniel
kite
 
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Re: Haftung beim Online-Banking (DKB hat AGBs verändert...)?!?

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Gepostet: 20.10.2008 - 09:48 Uhr  ·  #5
Möchte in dem Zusammenhang nochmal auf die "No Risk Garantie" der netbank hinweisen.
Fellini
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Re: Haftung beim Online-Banking (DKB hat AGBs verändert...)?!?

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Gepostet: 20.10.2008 - 12:25 Uhr  ·  #6
Genau wie bei sofortüberweisung.de.

Leute, nehmt irgendwelche Garantien in der Werbung und Auschlüsse in den AGB nicht so ernst. Im wirklichen Leben wird weder das eine noch das andere so heiß gegessen wie es hier gekocht wird. Spätestens der Richter wird die Wogen glätten. In welche Richtung, das hängt vom Einzelfall ab.

CU
Frank
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