Zitat
Die Unterschrift besagt zwar dass die Bank es dürfte, beim ELV Verfahren ist es trotzallem nicht gestattet, die Adresse weiterzugeben
Das musst du mir jetzt erklären! Wir dürfen, aber es ist nicht gestattet ???
Fakt ist imho:
Grundsätzlich geben wir Dritten keine Kundendaten weiter. Das nennt man Bankgeheimnis. Ausnahmen sind gesetzliche Vorgaben (§24c KWG als Highlight) und Auskünfte nach Gerichtsbeschlüssen. Außerdem geben wir Auskünfte, wenn der Kunde es uns ausdrücklich erlaubt oder uns sogar beauftragt. Letzeres trifft beim ELV-Kassenbeleg zu. Wenn eine Anfrage bei uns eingeht prüfen wir 1. Ist der Karteninhaber volljährig? 2. Ist die Karte gesperrt? 3. Stimmt die Unterschrift mit der des Karteninhabers überein? Treffen 1. oder 3. zu dürfen wir mangels gültigem Auftrag keine Auskunft geben. Bei 2. gibt es meist das Aktenzeichen der Strafanzeige als Auskunft.
Die Antwort (egal ob "Adresse" oder "Wir dürfen nix sagen") gibt es natürlich erst nach Eingang der Kostenpauschale bei uns.
CU
Frank