Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

 
Jockel
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 04.06.2008 - 11:47 Uhr  ·  #21
Nein, dass sicher nicht. Wenn wieder Geld auf dem Konto ist, kann ich wie gesagt wieder mit der Karte zahlen.

@hylli:eigentlich sind von meiner Seite schon alle Fragen geklärt ;)
DMuckel
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 04.06.2008 - 15:02 Uhr  ·  #22
Zitat geschrieben von Jockel
Ich habe beim besagten Supermarkt einmal nachgefragt. Die sagen mir, dass in 7-14 Tagen automatisch ein neuer Versuch gemacht wird das Geld vom Konto abzubuchen. Ich habe also max. die Kosten für die Rücklastschrift zu tragen.


Dass sollte dein Supremarkt aber nicht an die große Glocke hängen, da dies nämlich ebenfalls verboten ist! Lastschriften dürfen nicht zweimal eingezogen werden.

@fellini
Die Unterschrift besagt zwar dass die Bank es dürfte, beim ELV Verfahren ist es trotzallem nicht gestattet, die Adresse weiterzugeben
Stoney
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 04.06.2008 - 15:42 Uhr  ·  #23
Zitat geschrieben von DMuckel
Dass sollte dein Supremarkt aber nicht an die große Glocke hängen, da dies nämlich ebenfalls verboten ist! Lastschriften dürfen nicht zweimal eingezogen werden.


Ist zwar verboten, wird aber in der Praxis öfters gemacht, auch bei "normalen" Lastschriften.
Fellini
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 04.06.2008 - 16:06 Uhr  ·  #24
Zitat
Die Unterschrift besagt zwar dass die Bank es dürfte, beim ELV Verfahren ist es trotzallem nicht gestattet, die Adresse weiterzugeben



Das musst du mir jetzt erklären! Wir dürfen, aber es ist nicht gestattet ???

Fakt ist imho:
Grundsätzlich geben wir Dritten keine Kundendaten weiter. Das nennt man Bankgeheimnis. Ausnahmen sind gesetzliche Vorgaben (§24c KWG als Highlight) und Auskünfte nach Gerichtsbeschlüssen. Außerdem geben wir Auskünfte, wenn der Kunde es uns ausdrücklich erlaubt oder uns sogar beauftragt. Letzeres trifft beim ELV-Kassenbeleg zu. Wenn eine Anfrage bei uns eingeht prüfen wir 1. Ist der Karteninhaber volljährig? 2. Ist die Karte gesperrt? 3. Stimmt die Unterschrift mit der des Karteninhabers überein? Treffen 1. oder 3. zu dürfen wir mangels gültigem Auftrag keine Auskunft geben. Bei 2. gibt es meist das Aktenzeichen der Strafanzeige als Auskunft.
Die Antwort (egal ob "Adresse" oder "Wir dürfen nix sagen") gibt es natürlich erst nach Eingang der Kostenpauschale bei uns.

CU
Frank
Holger Fischer
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 04.06.2008 - 16:36 Uhr  ·  #25
Hallo Frank,

die Erklärung ist doch ganz einfach. Mit der Unterschrift erlaubt der Kunde der Bank die Daten weiter zugeben. Das heißt aus Sicht des Kunden dürftet ihr. Nur ist die halt wertlos, da es adnere bestimmungen gibt, die es der bank verbieten, unabhängig davon, ob der Kunde theoretisch damit einverstanden sein würde.

Gruß

Holger
Fellini
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Re: Rücklastschrift nach zahlen per EC Karte

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Gepostet: 04.06.2008 - 18:04 Uhr  ·  #26
Ja, aber in dem Bereich "überstimmt" imho die Kundenweisung (sofern sie denn rechtssicher vorliegt) den Datenschutz.
Welche anderen Bestimmungen sollen das denn sein? Beim Minderjährigen z.B. lehnen wir ja ab, gerade weil der die Willenserklärung "Gib meine Adresse weiter" nicht abgeben kann.
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