Er hat mir auch gerade nochmal telefonisch bestätigt, dass die Sparkassen Datenträger noch annehmen.
Konkrete Vorgaben für den Begleitzettel hatte er nicht, außer dass er vom Einreicher unterschrieben sein muss und Felder zur Prüfung enthalten sollte wie Datei-ID, IBAN, BIC, Anzahl, Summe der Beträge.
Ich habe mittlerweile noch etwas Interessantes dazu gefunden: In "Anlage 3 - Spezifikation der Datenformate - Version 2.5" steht direkt nach dem Inhaltsverzeichnis:
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Hinweise:
Als Mindestanforderungen für den Inhalt des Datenträgerbegleitzettels der in den ersten drei
Kapiteln beschriebenen Formate (DTAUS, SEPA, DTAZV) werden die Daten der Dateianzeige
des EBICS-Kundenprotokolls (Kapitel 10.1.3 für DTAUS und DTAZV, Kapitel 10.2 für
SEPA,) empfohlen.
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Die Kapitel 10.x gibt es in "Anlage 3" allerdings nicht. Dafür aber in "Anlage 1 - Spezifikation für die EBICS-Anbindung - Version 2.4.2" . Da gibt es ein Kapitel 10.2 Festlegung für die Protokollierung von SEPA-Datenformaten. Darin sind im wesentlichen auch die bereits genannten Felder aufgeführt.
Es gibt also eine Empfehlung für den Inhalt des Begleitzettels, aber keine verbindliche Vorgabe.
Viele Grüße
Ralph