Weitergabe d. Kontoverbindungsdaten in Auszug rechtswidrig?

 
Ibu
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Weitergabe d. Kontoverbindungsdaten in Auszug rechtswidrig?

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Gepostet: 30.10.2013 - 12:45 Uhr  ·  #1
Meine neue Bank behauptet, sie dürfe die Kontoverbindungsdaten (Girokonto) des Überweisenden (Absender) in einem Kontoauszug, mir dem
Empfänger, aufgrund von §28 BDSG nicht zeigen.

Meine alte Bank tut dies jedoch (schon immer).

Handelt meine alte Bank rechtswidrig oder stimmt die Behauptung der neuen Bank nicht?

Kennt jemand dazu ein Urteil oder eine rechtlich fundierte Bewertung?

Danke.
onlbanker
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Re: Weitergabe d. Kontoverbindungsdaten in Auszug rechtswidrig?

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Gepostet: 30.10.2013 - 13:13 Uhr  ·  #2
Die Fragen kommt hier einmal im Monat hoch.
Es gibt - soweit bekannt - dazu kein Urteil. Manche Banken sind vorsichtiger, manche nicht.
Und jedesmal stellt sich nach Rückfrage heraus, dass die Angaben sowieso nicht gebraucht werden :)
Holger Fischer
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Re: Weitergabe d. Kontoverbindungsdaten in Auszug rechtswidrig?

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Gepostet: 30.10.2013 - 13:13 Uhr  ·  #3
Das solltest Du lieber einen Juristen fragen. Nimm aber nur einen, wenn Du zwei fragst, wirst Du min. zwei Antworten erhalten.
onlbanker
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Re: Weitergabe d. Kontoverbindungsdaten in Auszug rechtswidrig?

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Gepostet: 30.10.2013 - 13:15 Uhr  ·  #4
Oder man nimmt möglichst viele und geht dann nach der Mehrheit der gleichlautenden Antworten :)
Ibu
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Re: Weitergabe d. Kontoverbindungsdaten in Auszug rechtswidrig?

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Gepostet: 30.10.2013 - 13:30 Uhr  ·  #5
OK, Danke. Hätte ja sein können, dass es dazu klare Bewertungen gibt.

@onlbanker
Was meinst Du bitte mit "sowieso nicht gebraucht werden"?
B.N.
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Re: Weitergabe d. Kontoverbindungsdaten in Auszug rechtswidrig?

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Gepostet: 30.10.2013 - 13:49 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von Ibu

Was meinst Du bitte mit "sowieso nicht gebraucht werden"?


Er meint damit, dass der Empfänger der Überweisung die Daten normalerweise sowieso nicht benötigt und auch auf Rückfrage keinen trifftigen Grund liefern kann wieso er diese sehen will.
Ibu
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Re: Weitergabe d. Kontoverbindungsdaten in Auszug rechtswidrig?

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Gepostet: 30.10.2013 - 13:52 Uhr  ·  #7
Ist es aus Eurer Sicht kein triftiger Grund, wenn jemand problemlos eine Teilrückzahlung vornehmen können möchte?
Michael_OF
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Re: Weitergabe d. Kontoverbindungsdaten in Auszug rechtswidrig?

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Gepostet: 30.10.2013 - 14:00 Uhr  ·  #8
Hallo Ibu,

Du nutzt ja Hibiscus, daher eine kleine Frage: Zeigt Deine Bank die von Dir gewünschten Absenderdaten nur im Online-Banking nicht an, oder bekommt auch Hibiscus dieser über die HBCI Schnittstelle nicht?

Und generell: Meine (Girokonto) Bank, für die ich hier keine Werbung mache, hat diese Einschränkung nicht. Und sicher viele andere Banken auch nicht.

Daher: Wenn Du diese Infos dringend brauchst, wäre das nicht ein Fall zum Thema "Kunde ist König"? Wechsel doch einfach zu einer Bank, die Dir diese in meinen Augen Selbstverstädnlichkeit bietet?
Ibu
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Re: Weitergabe d. Kontoverbindungsdaten in Auszug rechtswidrig?

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Gepostet: 30.10.2013 - 14:03 Uhr  ·  #9
@Michael
Mich interessiert hier vorrangig die rechtliche Bewertung.

Aber ich gebe gerne Auskunft über Hibiscus.

Es zeigt exakt das an, was auch im Webinterface zu sehen ist. Sprich: Hibiscus hat damit nix zu tun.
Michael_OF
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Re: Weitergabe d. Kontoverbindungsdaten in Auszug rechtswidrig?

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Gepostet: 30.10.2013 - 14:27 Uhr  ·  #10
Ich habe mal meine Bank "offiziell" gefragt, warum sie KEIN Problem nach §28 BDSG sieht und diese Dir fehlenden Informationen ausweist.

Sollte ich eine brauchbare Antwort kriegen, melde ich mich wieder
Ibu
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Re: Weitergabe d. Kontoverbindungsdaten in Auszug rechtswidrig?

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Gepostet: 30.10.2013 - 14:37 Uhr  ·  #11
@Michael
Danke.

Es wäre zwar erstaunlich, wenn sich ein Bank dazu herabließe, irgendeine gehaltvolle Antwort an Kunden zu senden, aber wir lassen uns überraschen.

Ich kenne jedenfalls seit vielen Jahren nur Antworten des Typs "Danke für Ihren Hinweis, wir haben ihn an unsere Spezialisten weitergeleitet."

Stellungnahmen erhält man nie. Diskommunikation pur. Komplette Abschottung vor einem Dialog.
onlbanker
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Re: Weitergabe d. Kontoverbindungsdaten in Auszug rechtswidrig?

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Gepostet: 30.10.2013 - 16:06 Uhr  ·  #12
Zitat geschrieben von Ibu
Ist es aus Eurer Sicht kein triftiger Grund, wenn jemand problemlos eine Teilrückzahlung vornehmen können möchte?

Nein, das ist kein triftiger Grund. Das Konto für Rückzahlungen lässt man sich vom Auftraggeber immer separat nennen. Man überweist nicht einfach auf ein Konto, das man für richtig hält und aus irgendwelchen Umsatzdaten zieht.
Im Zweifel wäre eine solche Rücküberweisung nicht einmal schuldbefreiend, weil das Konto auf jemand ganz anderen lauten könnte.
Ibu
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Re: Weitergabe d. Kontoverbindungsdaten in Auszug rechtswidrig?

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Gepostet: 30.10.2013 - 16:28 Uhr  ·  #13
Im geschäftlichen Umfeld hast Du sicher Recht.

Bei Kontakten zwischen Verbrauchern, die z.B. privat etwas gebraucht verkaufen, ist es der absolute Standardfall, dass man dasselbe Konto auch für eine Rücküberweisung verwenden kann.

Eine höfliche Rückfrage schadet natürlich nicht.
Hauptsache man muss nicht Kontodaten manuell mühsamst aus einer Mail in ein Überweisungsformular eintrichtern.
onlbanker
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Re: Weitergabe d. Kontoverbindungsdaten in Auszug rechtswidrig?

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Gepostet: 30.10.2013 - 16:31 Uhr  ·  #14
Zitat geschrieben von Ibu
Bei Kontakten zwischen Verbrauchern, die z.B. privat etwas gebraucht verkaufen, ist es der absolute Standardfall, dass man dasselbe Konto auch für eine Rücküberweisung verwenden kann.

Standard vielleicht bei dir. Aber normal ist das nicht.
Gerade bei Privatpersonen kommt es andauernd vor, dass der Zahler der Ware nicht der Eigentümer und damit Gläubiger der Überzahlung ist, z.B. bei Eheleutekonten.
Es ist zwar unrealistisch, dass aus solchen Sachverhalten große Rechtsstreits entbrennen aber korrekterweise nimmt man nicht einfach das Auftragskonto aus dem Kontoumsatz für eine Rückzahlung sondern fragt es an.
Michael_OF
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Re: Weitergabe d. Kontoverbindungsdaten in Auszug rechtswidrig?

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Gepostet: 08.11.2013 - 09:40 Uhr  ·  #15
Zitat geschrieben von Michael_OF
Ich habe mal meine Bank "offiziell" gefragt, warum sie KEIN Problem nach §28 BDSG sieht ....


und hier die Antwort meiner Bank:
Code

...
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir Ihnen gerne beantworten.

In den Bedingungen für den Überweisungsverkehr, die wir mit unseren Kunden
und andere Banken inhaltsgleich auch mit ihren Kunden vereinbaren dürften, ist
geregelt, dass „der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers dem
Zahlungsempfänger die Überweisungsdaten, zu der auch die Kontonummer bzw.
internationale Bankkontonummer (IBAN) des Zahlers gehört, ganz oder teilweise
zur Verfügung stellen kann.“
 
Bei Eingehung der Geschäftsbeziehung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen
und ist demzufolge über die Übermittlung der Überweisungsdaten informiert.
...
 
onlbanker
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Re: Weitergabe d. Kontoverbindungsdaten in Auszug rechtswidrig?

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Gepostet: 08.11.2013 - 10:14 Uhr  ·  #16
Seltsam. Wie kann die Bank davon ausgehen, dass die Bank des Auftraggebers die selbe Vereinbarung mit ihrem Kunden hat?
Demzufolge dürften sie die Auftraggeberdaten nur anzeigen, wenn der Auftraggeber im eigenen Haus Konto hat. Tun sie das? Vermutlich nicht.

Daran zeigt sich, wie unterschiedlich die Banken das Thema betrachten.
spkolpe
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Re: Weitergabe d. Kontoverbindungsdaten in Auszug rechtswidrig?

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Gepostet: 10.11.2013 - 15:15 Uhr  ·  #17
Die Zulässigkeit der Dokumentation der Gegenbankverbindung im Kontoauszug war in der Vergangenheit Gegenstand zahlreicher Diskussionen. Festzuhalten ist:
Die Darstellung der Gegenbankverbindung in der Information des Zahlers bzw. des Zahlungsempfängers ist gesetzlich nicht gefordert.
Die Datenschutzbehörden der Bundesländer vertreten unterschiedliche Auffassungen zur Zulässigkeit der Darstellung der Gegenbankverbindung.
Firmen benötigen die Gegenbankverbindung oftmals zum Abgleich der offenen Posten.
In der Sparkassen-Finanzgruppe wurde vor einigen Jahren als Kompromiss folgende Vorgehensweise empfohlen:
1. In der gedruckten Darstellung von Kontoauszügen bzw. Umsatzinformationen sowie in der Internet-Filiale wird auf die Darstellung der Gegenbankverbindung verzichtet.
2. Bei elektronisch Übermittelten Umsatzinformationen an Kunden über die Formate MT94x/camt05x ist die Gegenbankverbindung Bestandteil des Datensatzes. Sie wird dort nicht unterdrückt.
ra-raisch
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Re: Weitergabe d. Kontoverbindungsdaten in Auszug rechtswidrig?

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Gepostet: 25.12.2013 - 17:56 Uhr  ·  #18
Hibiscus zeigt die Daten an, wenn man auf "in Adressbuch übernehmen" clickt....
achso die Angaben stehen ja sowieso immer lesebereit da
Zitat geschrieben von Ibu

Es zeigt exakt das an, was auch im Webinterface zu sehen ist. Sprich: Hibiscus hat damit nix zu tun.

sind die Felder in Hibiscus bei Dir leer??

ich verwende immer das Konto, wo das Geld herkommt....ich will doch nicht beim Abtippen einen Fehler machen, und zum Raussuchen bin ich sowieso zu faul, wenn es sich vermeiden läßt, und uaf dem meisten Briefpapier steht die Bankverbindung gar nicht mehr drauf....
msa
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Re: Weitergabe d. Kontoverbindungsdaten in Auszug rechtswidrig?

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Gepostet: 27.12.2013 - 19:23 Uhr  ·  #19
Zitat geschrieben von spkolpe
In der Sparkassen-Finanzgruppe wurde vor einigen Jahren als Kompromiss folgende Vorgehensweise empfohlen:
1. In der gedruckten Darstellung von Kontoauszügen bzw. Umsatzinformationen sowie in der Internet-Filiale wird auf die Darstellung der Gegenbankverbindung verzichtet.


Empfohlen heißt aber wohl nicht, dass es alle so machen? Ich verwalte Sparkassenkonten bei 3 Bayerischen Sparkassen. Eines bei der größten, eines bei einer mittelgroßen und zwei bei einer eher kleinen Sparkasse. Die erstere hat ein eigenes Weblayout der Internetfiliale, auf der Übersicht sind die Gegenbankverbindungen nicht ausgegeben, bei Aufruf von detaillierteren Infos zu dem Umsatz sind sie angegeben. Die beiden anderen Sparkassen haben das "Standard-Web-Layout" von FI, und bei denen sind die Gegenbankverbindungen schon in der Umsatzliste generell mit angegeben...
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