Meine neue Bank behauptet, sie dürfe die Kontoverbindungsdaten (Girokonto) des Überweisenden (Absender) in einem Kontoauszug, mir dem
Empfänger, aufgrund von §28 BDSG nicht zeigen.
Meine alte Bank tut dies jedoch (schon immer).
Handelt meine alte Bank rechtswidrig oder stimmt die Behauptung der neuen Bank nicht?
Kennt jemand dazu ein Urteil oder eine rechtlich fundierte Bewertung?
Danke.
Empfänger, aufgrund von §28 BDSG nicht zeigen.
Meine alte Bank tut dies jedoch (schon immer).
Handelt meine alte Bank rechtswidrig oder stimmt die Behauptung der neuen Bank nicht?
Kennt jemand dazu ein Urteil oder eine rechtlich fundierte Bewertung?
Danke.