Wertstellung?!?

 
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Wertstellung?!?

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Gepostet: 28.11.2013 - 02:19 Uhr  ·  #1
Hallo,
ich bin Beamter und zweifel an der Sparkasse bei der ich Kunde bin.

Ich beobachte seit ca. einem Jahr die Zahlungseingänge meines Dienstherren.
Diese wurden stets! und immer zum letzten Werktag eines Monats auf meinem Konto gutgeschrieben.
Dabei war es sogar so, dass das Geld abends nicht auf dem Konto war und ca. Punkt 7:30 Uhr, wenn ich auf dem Weg zur Arbeit war gutgeschrieben wurde.
Mich wundert das, denn die Bank öffnet erst um 8:30Uhr.

Ich bin von grundauf skeptisch, denn damals während dem Studium war ich bei einer anderen Sparkasse und dort wurden Zahlungen nachts um Punkt 12 Uhr dem Konto zugerechnet.
Damals war ich mir sicher, dass dies so nicht sein kann, auch wenn ich keine Ahnung vom Zahlungsverkehr habe.

Heute (Mittwoch) bekam ich wieder eine Bezügeabrechnung vom Dienstherrn.
Diese muss somit gestern (Dienstag) abgeschickt worden sein.
In dieser Abrechnung steht: "Die Bezüge wurden Konto XY angewiesen".
Daher gehe ich davon aus, dass ebenfalls gestern überwiesen wurde.

Letzter Werktag ist Freitag.
Ich kann quasi die Uhr danach stellen, wann meine Bezüge eingehen. Bei anderen Zahlungseingängen wechselt die Dauer ständig.

Nun ist es aber zusätzlich so, dass auf der Rückseite der Abrechnung immer ein Hinweis bezüglich der Wertstellung der Überweisung steht.
Hier steht, dass "die Überweisung per "DTA-Überweisung" erfolgt und rechtzeitig am Fälligkeitstag bei meiner Bank eingehen sollte"

Zusätzlich steht dort aber auch, dass die Bank die Bezüge am Eingangstag gutschreiben MUSS (Es wird dabei auf ein BGH-Urteil vom 06.05.1997 hingewiesen)

Mir kommt es schlicht "spanisch" vor, dass stets am Morgen des letzten Werktages, Punkt 7:30 Uhr das Geld auf dem Konto gutgeschrieben wird.
Zusätzlich machen die Erfahrungen mit der damaligen Sparkasse, bei der Bezügezahlungen im Studium wohl fast immer um 12 Uhr nachts gutgeschrieben wurden skeptisch.

Bevor ich mich aber mit Bezug auf das BGH-Urteil bei meiner Bank über diese merkwürdige Praxis erkundigen will, wollte ich hier Meinungen dazu hören.

Sowas ist doch nicht normal, oder? Ich dachte mir, vll. arbeitet die Bank noch zwei Tage mit dem Geld und verdient dabei Zinsen oder ähnliches.
Damit wäre ich nicht einverstanden.

Vielen Dank!
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Re: Wertstellung?!?

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Gepostet: 28.11.2013 - 05:50 Uhr  ·  #2
Zunächst einmal gibt es Rückfragen:

1. Geht das Geld denn nach wie vor im IZV ein oder schon per SEPA? Zu erkennen sollte das für dich daran sein, dass die üblichen SEPA Kürzel für die Feldmarkierungen im Verwendungszweck auftauchen, z.B. SVWZ+.

2. Sprichst du die ganze Zeit vom Buchungstag oder vom Wertstellungstag? Einzig entscheidend ist nämlich die Valuta. Welches Datum ist das beim aktuellen Gehalt?

3. Das genannte Urteil von 1997 müsste dasjenige sein, wonach Banken den Eingang am Tag des Erhalts beim Empfänger valutieren müssen. Der Buchungstag spielt deshalb hier keine Rolle.

4. Zur Uhrzeit der Buchung: Es gibt neben den Öffnungszeiten noch viele weitere Zeiten bei Banken. Das ist u.a. der sog. Buchungsschnitt. Der richtet sich i.d.R. nach dem Rechenzentrum, was in diesem Fall die FI sein dürfte. Und die scheint ab 7:30 Uhr mit dem ZV zu beginnen. Für vermutlich um die 95 % aller Kontobuchungen braucht man den Kundenberater ja nicht, kann dies also außerhalb der Öffnungszeiten erledigen, um es zu entzerren.

5. Falls es sich wirklich um das alte DTAUS Format handelt so hat der Auftraggeber im A-Satz Feld 11b die Möglichkeit, ein Ausführungsdatum der Aufträge anzugeben. Dein Dienstherr weiß von den jeweiligen Banken ganz genau, wie lange die Buchungen vom Auftragskonto jeweils dauern und geben exakt den Ausführungstag so vor, dass die Gutschrift am Freitag auf allen Konten ist. Das machen sie entweder so, wenn es nur ein Auftragskonto gibt und es dann eben leider "nur" für den Großteil der Empfänger genau paßt (bei einzelnen wie z.B. Postbank Kontoinhabern könnte es auch erst Montag werden) oder sie besitzen in jedem Banksektor (z.B. Sparkassen, Volks- und Raiffeisen, DeuBa+PoBa+CoBa usw.) ein Auftragskonto und reichen pro Sektor eine Datei mit angepaßtem Ausführungsdatum ein.

Gehen wir mal von einer Laufzeit von 1 Tag aus bei Sparkassen, dann würden sie zum Auftragskonto bei der Sparkasse Ausführung Donnerstag vorgeben und beim Auftragskonto PoBa eben Mittwoch. Im Ergebnis haben sowohl die Mitarbeiter mit Konto bei Sparkassen als auch die Mitarbeiter mit Konto bei PoBanken ihr Geld Freitags valutiert. Kommt auf die Größe des Dienstherren an, wieviele Auftragskonten es gibt.
Das ist absolut gängige Praxis. Grund ist ganz klar: Der Dienstherr möchte mit dem Geld selbst noch so lange wie möglich arbeiten in Form von Verzinsung auf Tagesgeldern.

Und da solche terminierten Aufträge bei der Auftragsbank am Ausführungstag mit als erstes bearbeitet werden und auch ggf. vorher schon vom Kundenberater des Auftragskontos fertig disponiert wurden und damit voll automatisiert verarbeitbar sind erklärt sich auch, warum die immer gleich morgens als erstes für dich zu sehen sind. Damals als die noch nachts um 0 Uhr gebucht wurden war vor wieviel Jahren? Ich bin auch schon ein paar Tage alt aber daran kann ich mich auch nicht mehr erinnern. Nehme an, damals brauchte die ganze Technik noch viel längere Verarbeitungszeiten als heute. Daher musste man auch um Mitternacht buchen, weil sonst nicht alles geschafft worden wäre.
Macht aber keinen Unterschied. Die Zinsrechnung auf dem Konto richtet sich immer nach der Valuta/Wertstellung ohne Uhrzeit. Es ist egal, ob das Geld um 0:00 Uhr oder um 23:59 erst gebucht wird.

Aber das sollte in einem Telefonat mit der Lohnbuchhaltung deines Dienstherren alles ganz einfach zu besprechen sein. Die können dir das ganz genau im Detail erklären, wie das bei denen konkret abläuft, wieviele Auftragskonten sie benutzen und wie sie mit den ggf. unterschiedlichen Laufzeiten der Banken umgehen, um es für möglichst viele Mitarbeiter pünktlich hin zu bekommen.
Du kannst trotz aller Skepsis grundsätzlich davon ausgehen, dass deine Sparkasse sich gesetzeskonform verhält und die Aufträge so ausführt, wie sie sie von deinem Dienstherren oder dessen Auftragsbank bekommt. Erster Ansprechpartner für deine Frage sollte daher deine Lohnbuchhaltung sein, nicht die Sparkasse.
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Re: Wertstellung?!?

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Gepostet: 28.11.2013 - 06:24 Uhr  ·  #3
Vielen herzlichen Dank für die ausführliche und für mich als völlig Unwissenden, sehr aufschlussreiche Antwort!

Am letzten Werktag ist der Betrag sowohl auf Kontoauszügen sichtbar, aber auch zur Auszahlung verfügbar. Vermutlich meintest Du das?

Ok, wenn es derartiges, wie gleichzeitige Zahlung für alle beschäftigten Beamten gibt, wird sie wohl auch bei mir angewandt.
Ich bin Landesbeamter und daher verfügt der Dienstherr sicherlich bei den meisten Banken diese Ausführungskonten.

Ok, ich werde dem Rat folgen und in der Lohnbuchhaltung dort anrufen.

Besten Dank!
Grüße
Peppi
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Re: Wertstellung?!?

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Gepostet: 28.11.2013 - 08:35 Uhr  ·  #4
Zitat geschrieben von Peppi79
Am letzten Werktag ist der Betrag sowohl auf Kontoauszügen sichtbar, aber auch zur Auszahlung verfügbar. Vermutlich meintest Du das?

Nein, genau das theoretisch nicht, praktisch vielleicht schon.
Denn verfügbar ist er ab Buchung. Das heißt ab Datum und Uhrzeit der Buchung. Zinsmäßig gerechnet wird er ab Wertstellung. Du hast auf dem Kontoauszug immer zwei Daten pro Buchung. Eins für den Buchungstag und eins für die Wertstellung/Valuta. Nur wenn die gleich sind - wovon ich ausgehe - ist es egal, dann kannst du in der Minute der Buchung verfügen ohne Zinsbedenken.

Beispiel eines fiktiven Bankmitarbeiters: Gehaltsbuchung am 28., Wertstellung dieser aber erst am 29. des Monats. Dann kann ab der Minute der Buchung am 28. darüber verfügt werden (=Disposition). Aber zinsmäßig ist das Geld noch nicht drauf.
Wenn er also am 28. vor der Gehaltsbuchung auf dem Konto 0 hatte, das Gehalt 2000 betrüge und er am 28. unmittelbar nach Buchung 500,-- verfügt, muss er für 500,-- für einen Tag Sollzinsen bezahlen. Guthabenzinsen würde er erst ab dem 29. für 1500 bekommen.

Jetzt klarer?
Eigentlich wird in diesem Forum hier nicht so gern über Zinsen und Konditionen gesprochen, daher sollten wir das nicht weiter vertiefen.
Wie gesagt, die Lohnbuchhaltung weiß das alles bestens. Und speziell zur Verzinsung des Kontos bitte ggf. die Sparkasse befragen.
Und hier wieder, wenn du eine Frage zu einem Onlinebanking Programm hast :)
msa
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Re: Wertstellung?!?

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Gepostet: 28.11.2013 - 11:17 Uhr  ·  #5
Es handelt sich hier um eine "Zahlung öffentlicher Kassen". Dafür gibt oder gab es zumindest zumindest bei DTA einen eigenen Textschlüssel "56 000". Bei diesem gab es da die Möglichkeit, durch die zahlende öffentliche Kasse den GUTSCHRIFTSTAG beim Zahlungsempfänger vorzugeben! Außerdem noch sind Zahlungen mit diesem Textschlüssel immer "rückrufbar bis zum Fälligkeitstag". Sprich, sie werden zwar kurz vor Monatsende gutgeschrieben, auch mit der Valuta, können aber, z.B. wenn der Bezügeempfänger vor dem 1. stirbt, wieder zurückgerufen werden. Zumindestens ist es mit Beamtenpensionen vom Freistaat Bayern so, insofern nehme ich an, dass es in anderen Bundesländern auch nicht anders ist. Insofern sind Zahlungen eines öffentlichen Dienstherrn ein ganz besonderer Sonderfall. Wie Google mir gerade verraten hat, gibt es sogar ein "Zahlungen öffentlicher Kassen-Gesetz" ZöKG. Wenn man es noch genauer wissen will, dann spuckt Google mit den Suchbegriffen "Zahlung öffentlicher Kassen Textschlüssel" eine Menge Info aus.
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Re: Wertstellung?!?

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Gepostet: 28.11.2013 - 12:09 Uhr  ·  #6
Die Infos haben aber eine sehr begrenzte Haltbarkeit, weil spätestens am 01.02.2014 das Gehalt per SEPA mit dem Purpose-Code SALA kommt.
Hier gilt (leicht vereinfacht aber gültig für die Empfängerseite) europaweit Gutschrift und Wertstellung erfolgen am Fälligkeitstag.
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Re: Wertstellung?!?

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Gepostet: 28.11.2013 - 12:28 Uhr  ·  #7
Zitat geschrieben von Fellini
Die Infos haben aber eine sehr begrenzte Haltbarkeit, weil spätestens am 01.02.2014 das Gehalt per SEPA mit dem Purpose-Code SALA kommt.

Hallo Fellini,

Bist Du da sicher ? Es gibt ja auch den Purpose-Code "GOVT" (Zahlung öffentlicher Kassen).
Das kann uns ja Peppi79 spätestens Ende Februar berichten.
msa
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Re: Wertstellung?!?

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Gepostet: 28.11.2013 - 12:51 Uhr  ·  #8
SALA für normale Gehaltszahlungen, OK. Das ist das Pendant zum derzeitigen Textschlüssel 53 000, welcher von "normalen" Firmen verwendet wird.

Offenbar verwenden aber öffentl. Kassen bei SEPA tatsächlich auch SALA. Ich habe gerade nachgeschaut, die Pension meiner Mutter, die bisher mit 56 000 überweisen wurde, wird seit SEPA tatsächich als "LOHN GEHALT RENTE" überwiesen, was SALA ist.

Besonders schön finde ich die österreichische Variante. Da gibt es extra Codes GVEA, GVEB, GVEC und GVED mit Bezeichnung "Österreichische Regierungsangestellter Kategorie A" bis D. Damit der Herr Bankbeamte :-) gleich weiß, wie unterwürfig er sich verhalten muß :D
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Re: Wertstellung?!?

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Gepostet: 28.11.2013 - 13:11 Uhr  ·  #9
Lohn/Gehalt = SALA
Sozialleistungen = GOVT
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