SeqTp bei SEPA-Lastschrift

Die ersten werden die letzten sein...

 
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SeqTp bei SEPA-Lastschrift

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Gepostet: 17.11.2010 - 17:06 Uhr  ·  #1
Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob das hier das richtige Forum ist, evtl. kann ja jemand ein besser-passendes vorschlagen...

Ich bin gerade dabei, die XML-Dateien für SEPA-Basislastschriften selber zu bauen. Das klappt auch soweit ganz gut, habe meine Dateien auch schon in Windata importiert und zur Bank geschickt usw. usf.

Allerdings gibt es in der Spezifikation des Feldes SeqTp (also obs die erste, wiederholte, letzte oder einzelne Lastschrift ist) meiner Meinung nach eine Definitionslücke, und zwar bei gleichzeitiger letzter Lastschrift und Wechsel der Bankverbindung des Schuldners:

- bei der letzten Lastschrift in Folge auf das bisherige Konto wird ja FNAL gesetzt;
- bei einer wiederholten Lastschrift wird bei Kontoänderung RCUR beibehalten (und die alte IBAN angegeben) bzw. bei Bankänderung FRST gesetzt (und SMNDA als alte Bank).

Aber was passiert bei der Kombination "letzte Lastschrift" und "Kontoänderung"?

Bei derselben Bank würde ich ausm Bauch raus FNAL setzen (weil ansonsten ja RCUR auch bleibt) und in den AmdmntInfDtls parallel dazu die alte IBAN einsetzen.

Aber bei Bankwechsel? Eigentlich müßte ich wegen SMNDA ja FRST setzen. Aber es ist ja die letzte. FNAL geht ja auch nicht, also etwa OOFF? Grmpf.

Irgendwer eine Meinung dazu? Oder kennt jemand jemanden, der eine Meinung dazu haben könnte? :-)

Danke & Gruß Matthias.
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Re: SeqTp bei SEPA-Lastschrift

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Gepostet: 17.11.2010 - 18:14 Uhr  ·  #2
Hi Matthias,

es gibt keine Kombination "letzte Lastschrift" und Kontoänderung.
Um eine SEPA Lastschift ziehen zu dürfen, benötigst Du ein Mandat deines Schuldners. Auf dem Mandat ist klar angegeben für welches Konto dieses Mandat gültig ist.
Wechselt das Konto benötigst Du ein neues Mandat und der Sequenztyp ist FRST.
Wußtest Du das vor dem letzten Einzug nicht, entfällt nur FNAL.

Bei deinen Tests sollte Dir klar sein, dass es für SEPA Lastchriften eine Rechtsgrundlage gibt. Daher sollte man besser vorher wissen, was man da genau macht. Denn zum Einzug gehören auch gewisse Regeln, wie eeine Prenotification, Einhaltung der Fristen usw!

Viele Grüße

Holger
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Re: SeqTp bei SEPA-Lastschrift

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Gepostet: 17.11.2010 - 18:59 Uhr  ·  #3
Zitat geschrieben von Holger Fischer
Bei deinen Tests sollte Dir klar sein, dass es für SEPA Lastchriften eine Rechtsgrundlage gibt. Daher sollte man besser vorher wissen, was man da genau macht. Denn zum Einzug gehören auch gewisse Regeln, wie eeine Prenotification, Einhaltung der Fristen usw!

Unser Holger :)
Wieder ganz streng heute.

Ich glaube, Banken wissen derzeit selbst noch nicht, wie sie mit welchen Feldern umgehen sollen und welche sie überhaupt prüfen :P
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Re: SeqTp bei SEPA-Lastschrift

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Gepostet: 17.11.2010 - 19:31 Uhr  ·  #4
Hi Michael,

das war gar nicht so stren gemeint 😉
Wenn ich SEPA Lastschriften mit mir selber, oder einem Freund teste und die Bank nichts sagt. bzw. mich frei schaltet, ist das ja ok.
Nur wenn es ein richtiger Kunde ist, würde ich mich eher an die Vorgaben halten. Nur für den Fall, das irgendetwas nicht so läuft, wie es hätte laufen sollen. Wer sich dann nicht an die Vorgaben gehalten hat, wird im Streitfall vermutlich die A.... Karte gezogen haben.
Daher lieber daraufhinweisen, als das nachher jemand auf die Nase fällt. Zumal das Üben nach den Regeln ja auch hilft das Konstrukt zu verstehen. Ist nämlich leider nicht ganz so trivial.

Viele Grüße

Holger
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Re: SeqTp bei SEPA-Lastschrift

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Gepostet: 17.11.2010 - 19:40 Uhr  ·  #5
Zitat geschrieben von Holger Fischer
Daher lieber daraufhinweisen, als das nachher jemand auf die Nase fällt. Zumal das Üben nach den Regeln ja auch hilft das Konstrukt zu verstehen. Ist nämlich leider nicht ganz so trivial.

Hast völlig Recht!
Vor allem die Frage, welcher Partei fallen welche Aufgaben, Prüfungspflichten und Rechte zu. Insbesondere dann, wenn etwas nicht so läuft, wie es bei der Planung der Angelegenheit vielleicht mal vorgesehen war oder ein Fall in der Theorie garnicht existiert. Sehr spannend wird das noch werden. :shock:

Hätte man doch einfach die gute alte inländische Lastschrift adaptiert..... 😢
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Re: SeqTp bei SEPA-Lastschrift

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Gepostet: 17.11.2010 - 21:20 Uhr  ·  #6
Zitat geschrieben von Holger Fischer
Bei deinen Tests sollte Dir klar sein, dass es für SEPA Lastchriften eine Rechtsgrundlage gibt. Daher sollte man besser vorher wissen, was man da genau macht. Denn zum Einzug gehören auch gewisse Regeln, wie eeine Prenotification, Einhaltung der Fristen usw!

Hallo, keine Sorge, ich weiß das schon alles und halte auch alles ein - bin eben nur beim Programmieren auf die erwähnten Ungereimtheiten gestoßen.

Zitat geschrieben von Holger Fischer
Wechselt das Konto benötigst Du ein neues Mandat und der Sequenztyp ist FRST.
Wußtest Du das vor dem letzten Einzug nicht, entfällt nur FNAL.

Ok, wollte nur sichergehen. Denn bei der Änderung des Mandats (d.h. Schulder hat anderes Konto/andere Bank) muß ich ja die AmendmentInfo mitschicken. Bei "nur anderes Konto" bleibt RCUR oder FNAL drin, aber bei "andere Bank" ist der Typ ja zwingend auf FRST zu setzen. Da kanns aber passieren, daß ich zu dem Zeitpunkt schon weiß, daß es die letzte ist. Dann wirds die neue Bank aber nie erfahren ;) (und ewig aufs FNAL warten).

Aber wenn das so ist, dann ists eben so. Irgendwie verbringe ich fast 90% meiner Programmierzeit nur mit der Berücksichtigung dieses blöden Felds ;(

Gruß Matthias.
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