Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung müssen ja in regelmäßigen Abständen - mit Unterschrift und Datum - (erneut) bestätigt werden, hierfür könnte man es evtl. einsetzen. Aber der Einsatzzweck scheint halt stark begrenzt.
Anmerkung:
1.) wobei ich
persönlich eher das Problem habe, wo ich die o.g. Unterlagen zum Abruf ** bereitstellen kann - beim Notar oder Anwalt sind diese nicht 24/7 verfügbar und offline-Ablageplätze bspw. im Familien-/Bekanntenkreis sind evtl. ebenfalls nicht immer anwesend.
**=sollte online, einfach zu handhaben und doch "sicher" sein
1b.) die Bundesnotarkammer bietet ja
nur an, im Register zu vermerken, dass was vorliegt und wo bspw.
www.vorsorgeregister.de /
www.testamentsregister.de
1c.)
www.elektronisches-urkundenarchiv.de - kommt ja erst
Zitat
Der vom Gesetzgeber vorgegebene Startzeitpunkt für das Urkundenverzeichnis, das Verwahrungsverzeichnis und die elektronische Urkundensammlung ist der 1. Januar 2022.
2.) COVID19-Ergänzung (wusste ich auch nicht bis soeben, dass es das gibt)
https://www.malteser.de/patientenverfuegung.html
2b.) allgemein:
https://www.bundesgesundheitsm…egung.html