Workaround für Überweisungen mit Empfängerüberprüfung (Verification of Payee)

 
Kleinsparschwein
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Workaround für Überweisungen mit Empfängerüberprüfung (Verification of Payee)

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Gepostet: Gestern um 15:50 Uhr  ·  #1
Für Überweisungen an störrische, uneinsichtige oder sonst irgendwie fortschrittsunwillige Gläubiger, die partout bei ihrer Bank keinen Alias für ihre abwegige Firma einrichten wollen, bietet Hibiscus eine wunderbare Arbeitshilfe, um die VoP-Prüfung komfortabel zu überstehen: den Kommentar im Adreßbuch.

Unter "Kontoinhaber" muß die korrekte Bezeichnung des Kontoinhabers stehen, wie die Bank ihn hinterlegt hat. Bei sehr renitenten Gläubigern ist es schon eine Aufgabe, diese Bezeichnung herauszufinden. Dabei helfen kann z. B. ein Handelsregisterauszug.

Unter "Kommentar" können die gewünschten Aliasse hinterlegt werden, z. B. der Name, der auf der Rechnung steht.

Beim Anlegen einer Überweisung wertet Hibiscus praktischerweise den Inhalt des Kommentarfelds während der Empfängereingabe mit aus! Die gewünschte Bankverbindung steht also auch zur Wahl, wenn man nur einen Teil des Kommentars als "Empfänger" eingibt, der Kommentar wird in Klammern angezeigt.. Bei Auswahl des Treffers wird als Empfänger der korrekte Kontoinhaber übernommen.

Beispiel: die Inkognito GmbH & Co. KG verkauft ihre Produkte unter "Rate mal", und als Rechnungsaussteller steht da auch immer "Rate mal". Leider gibt es diese Fälle wirklich zuhauf. "Rate mal" ins Kommentarfeld für die Bankverbindung, und schon ist das Ausfüllen einer Überweisung wieder einfach.

So kann man mit VoP arbeiten, auch wenn manche Kontoinhaber gänzlich unbeweglich sind. Mir hilft es jedenfalls.
Kleinsparschwein
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Re: Workaround für Überweisungen mit Empfängerüberprüfung (Verification of Payee)

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Gepostet: Heute um 09:51 Uhr  ·  #2
Sorry, da steckt ein Fehler drin. Das Feld heißt in Hibiscus nicht "Kommentar", sondern "Notiz".

Ein kleiner Nachteil der Methode ist mir jetzt auch aufgefallen: In der Überweisung steht, anders als im Auswahlfeld, nur der Kontoinhaber. Wenn der einem beim späteren Durchschauen nichts mehr sagt, muß man für die Notiz-Information im Adreßbuch nachschauen.
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